…83/13/0154). Strittig ist im vorliegenden Fall ausschließlich die Frage, ob die Bw. hinsichtlich der von ihr im Baugewerbe beschäftigten natürlichen Personen als Dienstgeberin oder Auftraggeberin eines Werkvertrages anzusehen ist. Die Höhe der der Lohnsteuer, DB und DZ unterzogenen Beträge wird von der Bw…
…kann jede Person bzw. jede Personengesellschaft nur ein einziges Unternehmen betreiben (Grundsatz der Unternehmenseinheit, vgl. etwa Ruppe, UStG, 3. Auflage, § 3 Tz. 122 ff.). Würde die Landwirtschaft und der Weinhandel nicht von Personengemeinschaften, sondern von einer einzigen (natürlichen oder juristischen) Person betrieben, so wären diese…
…Gewerbeberechtigung eine "Schutzmeistergebühr" bezahlt worden, die jedoch nicht lohnversteuert, sondern zur Einkommensteuer erklärt worden sei. Gemäß § 9 der Gewerbeordnung könnten juristische Personen Gewerbe ausüben, müssten aber eine befähigte (natürliche) Person einsetzen, die nach Abs. 1 der besagten Ordnung 1. dem zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organ…
…oder Unselbstständigkeit der Tätigkeit abgegeben werden (vgl. VwGH vom 16. Februar 1994, 90/13/0251, vom 28. April 2004, 2000/14/0125, vom 29. September 2004, 99/13/0183). Laut den im Akt aufliegenden Unterlagen wurden von der Bw. mit den zu Erntearbeiten herangezogenen Personen…
…UStG, § 1, sehr detailliert zur umsatzsteuerlichen Rechtslage unter anderem: "206 Die Auslegung des Begriffs der Selbständigkeit natürlicher Personen im UStG richtet sich primär nach der MwStSyst-RL, eine rechtliche Bindung an den ertragsteuerlichen Begriff ist aus diesem Grund zu verneinen. Dies auch deshalb, da eine…
…UStG, § 1, sehr detailliert zur umsatzsteuerlichen Rechtslage unter anderem: "206 Die Auslegung des Begriffs der Selbständigkeit natürlicher Personen im UStG richtet sich primär nach der MwStSyst-RL, eine rechtliche Bindung an den ertragsteuerlichen Begriff ist aus diesem Grund zu verneinen. Dies auch deshalb, da eine…
…berufungswerbenden GmbH erblickt. Weder liegt ein Fall des § 2 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 vor, da es sich um eine juristische Person und nicht um natürliche Personen handelt, noch ist ein Fall des § 2 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 gegeben, da eine Organschaft…
…die von einem aus vier bis fünf Personen bestehenden, auf spezielle Zerlege- und Ausbeinarbeiten spezialisierten Team durchgeführt werde. Die Bw. lege über die erbrachte Leistung wöchentlich Rechnung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis (Normalsteuersatz) an den Schlachthof. Die Bw. habe sich zur Auftragsdurchführung jeweils natürlicher Personen (Fleischer) bedient…
…| 354,70 Im Übrigen werden die Berufungen abgewiesen. Entscheidungsgründe Während des Dienstes der Besatzung eines Streifenwagens kam es nach einem Bericht der Gendarmerie A vom 11.5.2005 in einem Forstweg neben der Landesstraße L 11 in Richtung B zur Anhaltung von 10 Personen…
…die Fertigstellung erfolgt. 9. Ich kann auch für andere Auftraggeber tätig sein - kein Konkurrenzverbot. 10. Ich, als selbständiger Werkunternehmer habe natürlich die Haftung im Rahmen der Gewährleistung zu tragen - gegenüber d. Auftragsgeber. Dies bestimmt sich ebenso nach dem Werkvertragsrecht. 11. Es gibt keine organisatorische Eingliederung…
…die Fertigstellung erfolgt. 7. Ich kann auch für andere Auftraggeber tätig sein - kein Konkurrenzverbot. 8. Ich, als selbständiger Werkunternehmer habe natürlich die Haftung im Rahmen der Gewährleistung zu tragen - gegenüber d. Auftragsgeber. Dies bestimmt sich ebenso nach dem Werkvertragsrecht. 9. Es gibt keine organisatorische Eingliederung…
…Der Wiederaufnahmsantrag ist somit zulässig. Lediglich der Vollständigkeit halber und zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass die vorgenannte von der Wiederaufnahmswerberin gegen die Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenats erhobene Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof natürlich voll inhaltlich aufrecht gehalten wird. Angaben nach § 303 a Abs. 1 BAO: …
…Einteilung der Produktion, Überwachung der Produktion. Teilweise wurden diese Tätigkeiten persönlich ausgeführt, teilweise wurde die Aufsicht über die Personen, denen die Ausführung dieser Aufgaben übertragen worden waren, geführt. Dieser überblicksartigen Zusammenstellung wurde in der Beantwortung des Bedenkenvorhaltes vom 27.8.2001 nicht widersprochen. Das Erfordernis…
…Nichtselbständig tätig sind natürliche Personen, einzeln oder zusammengeschlossen, die einem Unternehmen derart eingegliedert sind, dass sie den Weisungen eines Unternehmers zu folgen verpflichtet sind. Auch die Eingliederung in eine nicht-unternehmerische Organisation, etwa im öffentlichen Dienst, führt zur Unselbständigkeit der natürlichen Person (Rz 71). Maßgeblich…
…Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird. (2) Die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit wird nicht selbständig ausgeübt, 1. soweit natürliche Personen, einzeln oder zusammengeschlossen, einem Unternehmen derart eingegliedert sind, daß sie den…
…1994 bestimmt: "Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt." Gemäß § 2 Abs 2 Z 1 UStG 1994 wird eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nicht selbständig ausgeübt, "soweit natürliche Personen, einzeln oder zusammengeschlossen, einem Unternehmen derart eingegliedert sind, daß sie den Weisungen des…
…die Unselbständigkeit einer Person, welche bei natürlichen Personen identisch mit dem Begriff im Einkommensteuerrecht sei, bedeute, dass die von Unselbständigen für den Arbeitgeber entfaltete Tätigkeit umsatzsteuerlich dem Arbeitgeber (Unternehmer) zugeordnet werde. Bei natürlichen Personen ist die Selbständigkeit bezüglich jeder einzelnen Leistungsbeziehung zu prüfen. Natürliche Personen…
…Ruppe, Umsatzsteuergesetz, Kommentar, Wien 2005, § 2, Tz 134). Ob eine natürliche Person selbständig oder unselbständig tätig ist, ist in erster Linie nach dem Innenverhältnis zu entscheiden. Wesentliches Kriterium der Unselbständigkeit ist neben der Weisungsgebundenheit das Fehlen eines Unternehmerrisikos (Ruppe, Umsatzsteuergesetz, Kommentar, Wien 2005, § 2, Tz…
…den Weisungen des Unternehmers zu folgen verpflichtet sind. Ob eine natürliche Person selbständig oder unselbständig tätig ist, ist in erster Linie nach dem Innenverhältnis und nicht nach dem Auftreten nach außen zu entscheiden. Entscheidend ist primär, ob im Innenverhältnis die Elemente der Unselbständigkeit überwiegen (vgl…
…ob inhaltlich die Merkmale der Selbständigkeit oder jene der Unselbständigkeit überwiegen. Strittig ist im vorliegenden Fall ausschließlich die Frage, ob der Bw. hinsichtlich der von ihr von ihm beschäftigten natürlichen Personen als Dienstgeber oder Auftraggeber eines Werkvertrages anzusehen ist. Die Höhe der vom FA errechneten…