…Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt (§ 217 Abs. 7 BAO). Der Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO kann…
…BAO Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Nach herrschender Auffassung kann § 217 Abs. 7 BAO entweder im Zuge…
…auf den fehlenden Geldfluss und die Einmaligkeit des Geschäftsfalles sei die Entrichtung der mit dem Säumniszuschlag belasteten Umsatzsteuer weder vorsätzlich noch grob fahrlässig unterblieben, zumal für die Buchhaltungskraft der Bw. die Unrichtigkeit der Selbstberechnung auch bei Aufwendung der zumutbaren Sorgfalt nicht zu erkennen gewesen wäre…
…2003/13/0117 und VwGH 22.4.2004, 2003/15/0112 zu § 212 BAO). Bei Selbstberechnungsabgaben ist ein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung auszuschließen, wenn der Berechnung eine vertretbare Rechtsansicht zugrunde liegt. War die Rechtsansicht unvertretbar, so ist dies für die Anwendbarkeit des…
…1. April 2009 als unbegründet ab. Dagegen richtet sich der Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz vom 4. Mai 2009. Ergänzend wurde darin vorgebracht, dass das Gesetz insbesondere den Anwendungsfall des fehlenden groben Verschuldens an der Unrichtigkeit einer Selbstberechnung kenne…
…Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt (§ 217 Abs. 7 BAO). Der Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO kann…
…Folge einer unrichtigen Rechtsauffassung oder der (teilweisen) Nichtoffenlegung abgabenrechtlich relevanter Umstände (z.B. Bemessungsgrundlagen) sein. Unbeachtlich für die Anwendbarkeit des § 201 BAO ist, ob die Selbstberechnung überhöht oder zu niedrig erfolgt ist oder ob den Abgabepflichtigen an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung ein Verschulden trifft (vgl…
…zu entscheiden. Dass das Finanzamt das Vorbringen des Bw. zur Unrichtigkeit der Selbstberechnung der Lohnsteuer, des Dienstgeberbeitrages und des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag für die Monate August bis Oktober 2002 zum Anlass einer Bescheiderlassung genommen hat, kann der Aktenlage nicht entnommen werden. Das Vorbringen des Bw.…
…leg.cit sind auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Nach Abs. 10 leg.cit…
…Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt (§ 217 Abs. 7 BAO). Der Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO kann…
…festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Strittig ist im gegenständlichen Fall, ob die Bw die Darstellung der zugrunde liegenden Vorgänge so vorgenommen hat…
…Folge einer unrichtigen Rechtsauffassung oder der (teilweisen) Nichtoffenlegung abgabenrechtlich relevanter Umstände (z.B. Bemessungsgrundlagen) sein. Unbeachtlich für die Anwendbarkeit des § 201 BAO ist, ob die Selbstberechnung überhöht oder zu niedrig erfolgt ist oder ob den Abgabepflichtigen an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung ein Verschulden trifft (vgl…
…Präsidenten der Oberlandesgerichte zu verständigen. Bei unbefristeter Aberkennung kann frühestens fünf Jahre nach Aberkennung auf Antrag des Parteienvertreters der Aberkennungsbescheid aufgehoben werden, wenn glaubhaft ist, daß der Parteienvertreter in Hinkunft seinen abgabenrechtlichen Pflichten nachkommen wird. (9) Stellt sich die Unrichtigkeit der Bemessungsgrundlage für die Selbstberechnung…
…Präsidenten der Oberlandesgerichte zu verständigen. Bei unbefristeter Aberkennung kann frühestens fünf Jahre nach Aberkennung auf Antrag des Parteienvertreters der Aberkennungsbescheid aufgehoben werden, wenn glaubhaft ist, daß der Parteienvertreter in Hinkunft seinen abgabenrechtlichen Pflichten nachkommen wird. (9) Stellt sich die Unrichtigkeit der Bemessungsgrundlage für die Selbstberechnung…
…gegebene Selbstberechnung als nicht richtig erweist. Die Festsetzung kann (= im Ermessen) ua. nach § 201 Abs. 2 Z 5 BAO dann erfolgen, wenn bei sinngemäßer Anwendung des § 293b BAO ("Berichtigung ua. auf Antrag der Partei, wenn die Rechtswidrigkeit des Bescheides auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten…
…ist, unterlässt oder wenn sich die Erklärung als unvollständig oder die Selbstberechnung als nicht richtig erweist. Die Erlassung von Festsetzungsbescheide nach § 201 BAO liegt für bis zum 31. Dezember 2002 entstandene Abgabenansprüche nicht im Ermessen der Behörde. Wird der Abgabenbehörde die Unrichtigkeit der Selbstbemessung bekannt…
…Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt (§ 217 Abs. 7 BAO). Der Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO kann…
…etwa Folge einer unrichtigen Rechtsauffassung oder der (teilweisen Nichtoffenlegung abgabenrechtlich relevanter Umstände (z.B. Bemessungsgrundlagen sein. Unbeachtlich für die Anwendbarkeit des § 201 ist, ob die Selbstberechnung überhöht oder zu niedrig erfolgt ist oder ob den Abgabepflichtigen an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung ein Verschulden trifft (vgl…
…wobei eine Selbstberechnung dann "nicht richtig" ist, wenn sie objektiv rechtswidrig ist, und zwar insbesondere als Folge einer unrichtigen Rechtsauffassung des Abgabepflichtigen oder der (teilweisen) Nichtoffenlegung abgabenrechtlich relevanter Umstände (zB Bemessungsgrundlagen); unbeachtlich ist dabei, ob den Abgabepflichtigen an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung ein Verschulden trifft…
…über die Richtigkeit der Selbstbemessung (vgl. Ritz BAO Kommentar, 2. Auflage, Tz. 5 zu § 201) wäre somit ein Bescheid zu erlassen gewesen, in dem das Finanzamt das Begehren der Bw. abweist, da unstrittig im gegenständlichen Fall eine Unrichtigkeit der Selbstberechnung nicht vorliegt. Der angefochtene Bescheid…