…Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt (§ 217 Abs. 7 BAO). Der Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO kann…
…BAO Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Nach herrschender Auffassung kann § 217 Abs. 7 BAO entweder im Zuge…
…offensichtlichen Unrichtigkeit vom Ergebnis der Selbstberechnung abweichen darf (Ritz, SWK 2006, 83f; Ritz, BAO-Kommentar6, 712). Bei auf § 293b gestützten Berichtigungen hat der Bescheid in der Begründung darzulegen, aus welchem Grund eine Berichtigung vorzunehmen war. Die Angabe des Berichtigungsgrundes ist auch deshalb bedeutsam, weil der…
…auf den fehlenden Geldfluss und die Einmaligkeit des Geschäftsfalles sei die Entrichtung der mit dem Säumniszuschlag belasteten Umsatzsteuer weder vorsätzlich noch grob fahrlässig unterblieben, zumal für die Buchhaltungskraft der Bw. die Unrichtigkeit der Selbstberechnung auch bei Aufwendung der zumutbaren Sorgfalt nicht zu erkennen gewesen wäre…
…2003/13/0117 und VwGH 22.4.2004, 2003/15/0112 zu § 212 BAO). Bei Selbstberechnungsabgaben ist ein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung auszuschließen, wenn der Berechnung eine vertretbare Rechtsansicht zugrunde liegt. War die Rechtsansicht unvertretbar, so ist dies für die Anwendbarkeit des…
…1. April 2009 als unbegründet ab. Dagegen richtet sich der Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz vom 4. Mai 2009. Ergänzend wurde darin vorgebracht, dass das Gesetz insbesondere den Anwendungsfall des fehlenden groben Verschuldens an der Unrichtigkeit einer Selbstberechnung kenne…
…Festsetzung der beschwerdegegenständlichen Säumniszuschläge lagen daher unbestritten vor. Auf Antrag des Abgabenpflichtigen sind Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung…
…Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt (§ 217 Abs. 7 BAO). Der Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO kann…
…Folge einer unrichtigen Rechtsauffassung oder der (teilweisen) Nichtoffenlegung abgabenrechtlich relevanter Umstände (z.B. Bemessungsgrundlagen) sein. Unbeachtlich für die Anwendbarkeit des § 201 BAO ist, ob die Selbstberechnung überhöht oder zu niedrig erfolgt ist oder ob den Abgabepflichtigen an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung ein Verschulden trifft (vgl…
…zu entscheiden. Dass das Finanzamt das Vorbringen des Bw. zur Unrichtigkeit der Selbstberechnung der Lohnsteuer, des Dienstgeberbeitrages und des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag für die Monate August bis Oktober 2002 zum Anlass einer Bescheiderlassung genommen hat, kann der Aktenlage nicht entnommen werden. Das Vorbringen des Bw.…
…leg.cit sind auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Nach Abs. 10 leg.cit…
…Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt (§ 217 Abs. 7 BAO). Der Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO kann…
…3 oder 7 erzielt werden. Die Mitteilung hat die am Veräußerungsgeschäft beteiligten Parteien unter Angabe ihrer Steuernummer und die Höhe der nach den Angaben des Steuerpflichtigen zu entrichtenden besonderen Vorauszahlung gemäß § 30b Abs. 4 zu enthalten. (2) Parteienvertreter, die eine Selbstberechnung gemäß § 11 des Grunderwerbsteuergesetzes…
…erstmalige Festsetzung der Schaumweinsteuer mit Abgabenbescheid liegen im gegenständlichen Fall nicht vor (vgl dazu etwa VwGH vom 13.05.2003, 2001/15/0097, und vom 27.01.2009, 2006/13/0097). Da in den genannten Monaten weder eine Unvollständigkeit noch eine Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt…
…ob im Zeitpunkt der Bekanntgabe der Selbstberechnung durch die Bf der zuständigen Abgabenbehörde der Inhalt dieses Dienstvertrages mit der Sonderregelung betreffend das KFZ bzw. die tatsächlich aufgrund dieses Dienstvertrages gewählte Vorgangsweise bekannt war oder nicht. Dies ist der Bf auch im Vorhalt vom 19.12…
…Entrichtung der Dienstgeberbeiträge anzusehen. Das Finanzamt sei von der bekanntgegebenen Selbstberechnung nicht abgewichen und habe die selbstberechneten und entrichteten Abgaben entsprechend verbucht. Gemäß § 205a Abs 3 BAO seien daher für diese Beträge keine Beschwerdezinsen festzusetzen. Erst später habe die Abgabepflichtige die berichtigende Festsetzung der Dienstgeberbeiträge…
…der Einhaltung dieser Frist wegen der Nichtentrichtung der Abgabe bis zum Fälligkeitstag verwirkt. Gemäß § 217 Abs. 7 BAO seien auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung…
…festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Strittig ist im gegenständlichen Fall, ob die Bw die Darstellung der zugrunde liegenden Vorgänge so vorgenommen hat…
…ua., da letztere lediglich eine Übergangsbestimmung für Betreiber von Pokerspielsalons mit einer rechtmäßigen Gewerbeberechtigung vorsah und mit den Abgabenvorschriften des GSpG nichts zu tun hatte. Die Bf. trifft sicherlich kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung, sie legte die Abrechnungen Glücksspielabgabe offen, das geht…
…Folge einer unrichtigen Rechtsauffassung oder der (teilweisen) Nichtoffenlegung abgabenrechtlich relevanter Umstände (z.B. Bemessungsgrundlagen) sein. Unbeachtlich für die Anwendbarkeit des § 201 BAO ist, ob die Selbstberechnung überhöht oder zu niedrig erfolgt ist oder ob den Abgabepflichtigen an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung ein Verschulden trifft (vgl…