…auf Grund einer Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden sind. Wegen dieser Bindung ist der Zinsenbescheid nicht mit Aussicht auf Erfolg mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich…
…Abänderung hinsichtlich der festgesetzten Abgaben gekommen sei. Dagegen beantragte der Bw. rechtzeitig die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz, wobei sich sein Vorbringen wiederum ausschließlich auf die Unrichtigkeit der zugrundeliegenden Einkommensteuerbescheide bezog, mit den Begehren, die Anspruchszinsen entsprechend den berichtigten Einkommensteuerbescheiden 2004 und…
…auf Grund einer Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden sind. Wegen dieser Bindung ist der Zinsenbescheid nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich…
…In den Berufungen vom 15. September 2003 und vom 24. November 2004 finden sich nur Ausführungen zu der inhaltlichen Unrichtigkeit der Einkommensteuerbescheide 2000 und 2001. Es wurde in den Berufungen jedoch ein Antrag auf Abhaltung einer mündlichen Verhandlung gestellt. Dieser Antrag wurde mit Schreiben vom…
…auch der Bw. in den Jahren 2004 und 2005 durch entsprechende Steuerfreistellung zu Gute gekommen ist. Die Bw. bekämpft im gegenständlichen Rechtsmittel nur mehr die Höhe des als sonstige Einkünfte im Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2001 angesetzten Betrages von 264.420,00 S. Die Bw…
…auf Grund einer Unrichtigkeit der Einkommensteuerbescheide ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden sind. Wegen dieser Bindung ist der Zinsenbescheid nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich…
…auf Grund einer Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden sind. Wegen dieser Bindung ist der Zinsenbescheid nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich…
…auf Grund einer Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden sind. Wegen dieser Bindung ist der Zinsenbescheid nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich…
…auf Grund einer Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden sind. Wegen dieser Bindung ist der Zinsenbescheid nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich…
…dass die Einkommensteuerbescheide 2000, 2002 und 2003 nicht rechtswirksam erlassen worden wären, noch dass die Höhe der Anspruchszinsen unrichtig berechnet worden wäre. Es steht daher dem angefochtenen Anspruchszinsenbescheid kein formalrechtliches Hindernis entgegen. Zur Bestreitung der Anspruchszinsen im Hinblick auf eine Unrichtigkeit der Einkommensteuerbescheide ist auszuführen…
…bei der Ermittlung des Einkommens des Berufungswerbers als Sonderausgaben abgezogen werden. 2.) Berichtigung der Einkommensteuerbescheide 1997 bis 1999 Gemäß § 293b BAO kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus…
…geforderte Offensichtlichkeit nicht gegeben. Das Finanzamt hätte bei ordnungsgemäßer Prüfung der Abgabenerklärung die behauptete Unrichtigkeit, ohne ein weiteres Ermittlungsverfahren durchzuführen, nicht erkennen können. Der Antrag auf Berichtigung der Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2001 und 2002 wurde daher vom Finanzamt zurecht abgewiesen. Die Berufung erweist sich…
…Abgabe der Abgabenanspruch immer zum selben Zeitpunkt entsteht, die Abgabenfestsetzung aber zu unterschiedlichen Zeitpunkten - hier mit Bescheiden vom 28. April 2006 - erfolgt. Der Bestreitung der Anspruchszinsen auf Grund einer Unrichtigkeit der Einkommensteuerbescheide ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch der Einkommensteuerbescheide…
…Abgabe der Abgabenanspruch immer zum selben Zeitpunkt entsteht, die Abgabenfestsetzung aber zu unterschiedlichen Zeitpunkten - hier mit Bescheiden vom 5. Juli 2005 - erfolgt. Der Bestreitung der Anspruchszinsen auf Grund einer Unrichtigkeit der Einkommensteuerbescheide ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch der Einkommensteuerbescheide…
…Abgabe der Abgabenanspruch immer zum selben Zeitpunkt entsteht, die Abgabenfestsetzung aber zu unterschiedlichen Zeitpunkten - hier mit Bescheid vom 1. Juli 2005 - erfolgte. Der Bestreitung der Anspruchszinsen auf Grund einer Unrichtigkeit der Einkommensteuerbescheide ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch der Einkommensteuerbescheide…
…um eine offensichtliche Unrichtigkeit in der Abgabenerklärung handle, werde der Antrag gestellt die Bescheide insoweit zu berichtigen, als das Pendlerpauschale nachverrechnet werde. Am 16.2.2005 richtete das Finanzamt an den Bw. eine "ablehnende Mitteilung" betreffend den Antrag auf Berichtigung der Einkommensteuerbescheide für die Jahre…
…5.8.1993, 91/14/0127 in dem die Möglichkeit der inhaltlichen Unrichtigkeit als nicht ausreichend angesehen wird). Im gegenständlichen Fall wurde ein "Fahrtenbuch" geführt, in dem Kilometerstände ausgewiesen wurden, die nicht den tatsächlichen Kilometerständen des Fahrzeuges entsprachen. Wenn der Bw vermeint, an den Aufzeichnungen…
…der Abgabenanspruch immer zum selben Zeitpunkt entsteht, die Abgabenfestsetzungen aber zu unterschiedlichen Zeitpunkten - hier mit Bescheiden vom 8. Juli 2004 sowie vom 16. August 2005 erfolgten. Der Bestreitung der Anspruchszinsen auf Grund einer Unrichtigkeit der Einkommensteuerbescheide ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der…
…neuen) Einkommensteuerbescheiden vom selben Tag wird dargelegt, dass die bisher anerkannten Kosten für Aus-und Fortbildung nach neuer Ansicht des Finanzamtes nicht als Werbungskosten anerkannt werden können, weil ein sogenanntes Mischprogramm vorliege. Damit ist objektiv erkennbar dargetan, dass die Amtspartei die "Unrichtigkeit" der ursprünglichen Einkommensteuerbescheide…
…vor, dass die Einkommensteuerbescheide 2004 und 2005 nicht rechtswirksam erlassen worden wären, noch dass die Höhe der Anspruchszinsen unrichtig berechnet worden wäre. Es steht daher dem angefochtenen Anspruchszinsenbescheid kein formalrechtliches Hindernis entgegen. Zur Bestreitung der Anspruchszinsen im Hinblick auf eine Unrichtigkeit der Einkommensteuerbescheide ist auszuführen…