…auf Grund einer Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden sind. Wegen dieser Bindung ist der Zinsenbescheid nicht mit Aussicht auf Erfolg mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich…
…Abänderung hinsichtlich der festgesetzten Abgaben gekommen sei. Dagegen beantragte der Bw. rechtzeitig die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz, wobei sich sein Vorbringen wiederum ausschließlich auf die Unrichtigkeit der zugrundeliegenden Einkommensteuerbescheide bezog, mit den Begehren, die Anspruchszinsen entsprechend den berichtigten Einkommensteuerbescheiden 2004 und…
…auf Grund einer Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden sind. Wegen dieser Bindung ist der Zinsenbescheid nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich…
…In den Berufungen vom 15. September 2003 und vom 24. November 2004 finden sich nur Ausführungen zu der inhaltlichen Unrichtigkeit der Einkommensteuerbescheide 2000 und 2001. Es wurde in den Berufungen jedoch ein Antrag auf Abhaltung einer mündlichen Verhandlung gestellt. Dieser Antrag wurde mit Schreiben vom…
…auch der Bw. in den Jahren 2004 und 2005 durch entsprechende Steuerfreistellung zu Gute gekommen ist. Die Bw. bekämpft im gegenständlichen Rechtsmittel nur mehr die Höhe des als sonstige Einkünfte im Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2001 angesetzten Betrages von 264.420,00 S. Die Bw…
…auf Grund einer Unrichtigkeit der Einkommensteuerbescheide ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden sind. Wegen dieser Bindung ist der Zinsenbescheid nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich…
…auf Grund einer Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden sind. Wegen dieser Bindung ist der Zinsenbescheid nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich…
…auf Grund einer Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden sind. Wegen dieser Bindung ist der Zinsenbescheid nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich…
…auf Grund einer Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden sind. Wegen dieser Bindung ist der Zinsenbescheid nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich…
…2014 Einkommensteuerbescheid 2012 vom 9.1.2014 Bescheid vom 9.1.2014 über die Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2012 gem. § 299 BAO vom 4.9.2013 Die Beschwerde wurde wie folgt begründet: "Eine Berichtigung gem. § 293b BAO kann nur bei der Übernahme einer offensichtlichen Unrichtigkeit aus…
…dass die Einkommensteuerbescheide 2000, 2002 und 2003 nicht rechtswirksam erlassen worden wären, noch dass die Höhe der Anspruchszinsen unrichtig berechnet worden wäre. Es steht daher dem angefochtenen Anspruchszinsenbescheid kein formalrechtliches Hindernis entgegen. Zur Bestreitung der Anspruchszinsen im Hinblick auf eine Unrichtigkeit der Einkommensteuerbescheide ist auszuführen…
…bei der Ermittlung des Einkommens des Berufungswerbers als Sonderausgaben abgezogen werden. 2.) Berichtigung der Einkommensteuerbescheide 1997 bis 1999 Gemäß § 293b BAO kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus…
…die Unrichtigkeit des Feststellungsbescheides gemäß § 188 BAO erkennbar war. Die Beschwerde gegen den Bescheid betreffend Abweisung des Antrages auf Bescheidberichtigung gemäß § 293b BAO war daher als unbegründet abzuweisen. Soweit mit Eingabe vom 2. März 2018 auch eine Abänderung der Einkommensteuerbescheide 2015 der an der Hausgemeinschaft…
…geforderte Offensichtlichkeit nicht gegeben. Das Finanzamt hätte bei ordnungsgemäßer Prüfung der Abgabenerklärung die behauptete Unrichtigkeit, ohne ein weiteres Ermittlungsverfahren durchzuführen, nicht erkennen können. Der Antrag auf Berichtigung der Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2001 und 2002 wurde daher vom Finanzamt zurecht abgewiesen. Die Berufung erweist sich…
…dass der Spruch des Bescheides mit Gewissheit nicht richtig ist. Die nunmehr im Beschwerdeverfahren vorgelegte neu erstellte zweite Prognoserechnung gegen die Abweisung der Aufhebungsanträge könne nicht für die Begründung der Unrichtigkeit der Einkommensteuerbescheide 2011-2014 herangezogen werden. Es müsse allein aufgrund der im Aufhebungsantrag vorgebrachten…
…Abgabe der Abgabenanspruch immer zum selben Zeitpunkt entsteht, die Abgabenfestsetzung aber zu unterschiedlichen Zeitpunkten - hier mit Bescheiden vom 28. April 2006 - erfolgt. Der Bestreitung der Anspruchszinsen auf Grund einer Unrichtigkeit der Einkommensteuerbescheide ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch der Einkommensteuerbescheide…
…Abgabe der Abgabenanspruch immer zum selben Zeitpunkt entsteht, die Abgabenfestsetzung aber zu unterschiedlichen Zeitpunkten - hier mit Bescheiden vom 5. Juli 2005 - erfolgt. Der Bestreitung der Anspruchszinsen auf Grund einer Unrichtigkeit der Einkommensteuerbescheide ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch der Einkommensteuerbescheide…
…Abgabe der Abgabenanspruch immer zum selben Zeitpunkt entsteht, die Abgabenfestsetzung aber zu unterschiedlichen Zeitpunkten - hier mit Bescheid vom 1. Juli 2005 - erfolgte. Der Bestreitung der Anspruchszinsen auf Grund einer Unrichtigkeit der Einkommensteuerbescheide ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch der Einkommensteuerbescheide…
…um eine offensichtliche Unrichtigkeit in der Abgabenerklärung handle, werde der Antrag gestellt die Bescheide insoweit zu berichtigen, als das Pendlerpauschale nachverrechnet werde. Am 16.2.2005 richtete das Finanzamt an den Bw. eine "ablehnende Mitteilung" betreffend den Antrag auf Berichtigung der Einkommensteuerbescheide für die Jahre…
…5.8.1993, 91/14/0127 in dem die Möglichkeit der inhaltlichen Unrichtigkeit als nicht ausreichend angesehen wird). Im gegenständlichen Fall wurde ein "Fahrtenbuch" geführt, in dem Kilometerstände ausgewiesen wurden, die nicht den tatsächlichen Kilometerständen des Fahrzeuges entsprachen. Wenn der Bw vermeint, an den Aufzeichnungen…