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UFSS RV/0015-S/11Bestreitung der Anspruchszinsen wegen Unrichtigkeit der Einkommensteuerbescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.10.2013

…auf Grund einer Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden sind. Wegen dieser Bindung ist der Zinsenbescheid nicht mit Aussicht auf Erfolg mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich…

UFSW RV/0164-W/12Anspruchszinsenbescheide mit der Begründung der Unrichtigkeit der zugrunde liegenden Einkommensteuerbescheide bekämpft.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.05.2012

…Abänderung hinsichtlich der festgesetzten Abgaben gekommen sei. Dagegen beantragte der Bw. rechtzeitig die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz, wobei sich sein Vorbringen wiederum ausschließlich auf die Unrichtigkeit der zugrundeliegenden Einkommensteuerbescheide bezog, mit den Begehren, die Anspruchszinsen entsprechend den berichtigten Einkommensteuerbescheiden 2004 und…

UFSW RV/2573-W/11Anspruchszinsenbescheide mit der Begründung der Unrichtigkeit der zugrunde liegenden Einkommensteuerbescheide angefochten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.01.2012

…auf Grund einer Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden sind. Wegen dieser Bindung ist der Zinsenbescheid nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich…

UFSL RV/0458-L/04Festsetzung von Anspruchszinsen - Einwand der rechtlichen Unrichtigkeit des zugrundeliegenden Einkommensteuerbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.01.2009

…In den Berufungen vom 15. September 2003 und vom 24. November 2004 finden sich nur Ausführungen zu der inhaltlichen Unrichtigkeit der Einkommensteuerbescheide 2000 und 2001. Es wurde in den Berufungen jedoch ein Antrag auf Abhaltung einer mündlichen Verhandlung gestellt. Dieser Antrag wurde mit Schreiben vom…

UFSL RV/0325-L/08Für die Ermittlung des Eintritts der Steuerpflicht aus Gegenleistungsrenten für die Übertragung von Wirtschaftsgütern iSd § 29 Z 1 EStG 1988 sind bis einschließlich 2003 die Vervielfacher des § 16 BewG 1955 idF BGBl. Nr. 172/1971 und ab 2004 gemäß § 86 Abs. 8 BewG 1955 idF BGBl. I Nr. 71/2003 die Erlebniswahrscheinlichkeitsverordnung 2004 anzuwenden. Unterschiedliche Behauptungen von Rentenzahler und -empfänger bezüglich der Höhe (wertgesicherter) bereits geleisteter bzw. erhaltener Rentenbeträge, insbesondere bereits länger zurückliegender Zeiträume sind gemäß § 167 Abs. 2 BAO in freier Beweiswürdigung zu beurteilen. Dabei ist auch das gegenläufige Interesse von Empfänger und Zahler in monetärer und steuerlicher Hinsicht zu berücksichtigen. Alleinverdienerabsetzbetrag in den Jahren 2001 bis 2003 Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO: Unrichtigkeit der Einkommensteuerbescheide - § 252 Abs. 2 und § 295 Abs. 3 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.03.2010

…auch der Bw. in den Jahren 2004 und 2005 durch entsprechende Steuerfreistellung zu Gute gekommen ist. Die Bw. bekämpft im gegenständlichen Rechtsmittel nur mehr die Höhe des als sonstige Einkünfte im Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2001 angesetzten Betrages von 264.420,00 S. Die Bw…

UFSW RV/2759-W/06Anspruchzinsenbescheid an Stammabgabenbescheid gebunden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.10.2007

…auf Grund einer Unrichtigkeit der Einkommensteuerbescheide ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden sind. Wegen dieser Bindung ist der Zinsenbescheid nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich…

UFSW RV/1280-W/12Anspruchszinsen - Unrichtigkeit der zugrunde liegenden Stammabgabenbescheide eingewendet.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.08.2012

…auf Grund einer Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden sind. Wegen dieser Bindung ist der Zinsenbescheid nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich…

UFSW RV/3365-W/11Anspruchszinsen werden mit der Begründung der Unrichtigkeit der Grundlagenbescheide angefochten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.09.2012

…auf Grund einer Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden sind. Wegen dieser Bindung ist der Zinsenbescheid nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich…

UFSW RV/0141-W/13Anspruchszinsenbescheide mit der Begründung der Unrichtigkeit der zugrunde liegenden Stammabgabenbescheide angefochten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2013

…auf Grund einer Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden sind. Wegen dieser Bindung ist der Zinsenbescheid nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich…

BFG RV/7104174/20141. Berichtigung gemäß § 293b BAO nur auf Grund offensichtlicher Unrichtigkeit 2. Aufhebung gemäß § 299 BAO nach dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung 3. Für Anspruchszinsen besteht Bindungswirkung zu dem Einkommensteuerbescheid.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.02.2015

…2014 Einkommensteuerbescheid 2012 vom 9.1.2014 Bescheid vom 9.1.2014 über die Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2012 gem. § 299 BAO vom 4.9.2013 Die Beschwerde wurde wie folgt begründet: "Eine Berichtigung gem. § 293b BAO kann nur bei der Übernahme einer offensichtlichen Unrichtigkeit aus…

UFSG RV/0519-G/06Berufung gegen die Festsetzung von Anspruchszinsen mit der Begründung, die zu Grunde liegenden Einkommensteuerbescheide seien rechtswidrig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.01.2008

…dass die Einkommensteuerbescheide 2000, 2002 und 2003 nicht rechtswirksam erlassen worden wären, noch dass die Höhe der Anspruchszinsen unrichtig berechnet worden wäre. Es steht daher dem angefochtenen Anspruchszinsenbescheid kein formalrechtliches Hindernis entgegen. Zur Bestreitung der Anspruchszinsen im Hinblick auf eine Unrichtigkeit der Einkommensteuerbescheide ist auszuführen…

UFSI RV/0472-I/02Vorliegen von Pflichtbeiträgen oder freiwilligen Beiträgen zur Pensionsversicherung; Bescheidberichtigung gemäß § 293b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.04.2003

…bei der Ermittlung des Einkommens des Berufungswerbers als Sonderausgaben abgezogen werden. 2.) Berichtigung der Einkommensteuerbescheide 1997 bis 1999 Gemäß § 293b BAO kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus…

BFG RV/7101974/2022geänderte Überschussrechnung - keine offensichtliche Unrichtigkeit iSd § 293b BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.04.2023

…die Unrichtigkeit des Feststellungsbescheides gemäß § 188 BAO erkennbar war. Die Beschwerde gegen den Bescheid betreffend Abweisung des Antrages auf Bescheidberichtigung gemäß § 293b BAO war daher als unbegründet abzuweisen. Soweit mit Eingabe vom 2. März 2018 auch eine Abänderung der Einkommensteuerbescheide 2015 der an der Hausgemeinschaft…

UFSW RV/1485-W/05Bescheidberichtigung gemäß §293b BAO - keine offensichtliche Unrichtigkeit Betriebsausgabenpauschale - rechtliche oder kaufmännisch-technische Beratung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.11.2006

…geforderte Offensichtlichkeit nicht gegeben. Das Finanzamt hätte bei ordnungsgemäßer Prüfung der Abgabenerklärung die behauptete Unrichtigkeit, ohne ein weiteres Ermittlungsverfahren durchzuführen, nicht erkennen können. Der Antrag auf Berichtigung der Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2001 und 2002 wurde daher vom Finanzamt zurecht abgewiesen. Die Berufung erweist sich…

BFG RV/6100273/2018Antrag auf Aufhebung von Einkommensteuerbescheiden gemäß § 299 BAO wegen Liebhabereibeurteilung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.11.2024

…dass der Spruch des Bescheides mit Gewissheit nicht richtig ist. Die nunmehr im Beschwerdeverfahren vorgelegte neu erstellte zweite Prognoserechnung gegen die Abweisung der Aufhebungsanträge könne nicht für die Begründung der Unrichtigkeit der Einkommensteuerbescheide 2011-2014 herangezogen werden. Es müsse allein aufgrund der im Aufhebungsantrag vorgebrachten…

UFSW RV/1036-W/06Anspruchszinsen bei behaupteter sachlicher Unrichtigkeit des Stammabgabenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.03.2007

…Abgabe der Abgabenanspruch immer zum selben Zeitpunkt entsteht, die Abgabenfestsetzung aber zu unterschiedlichen Zeitpunkten - hier mit Bescheiden vom 28. April 2006 - erfolgt. Der Bestreitung der Anspruchszinsen auf Grund einer Unrichtigkeit der Einkommensteuerbescheide ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch der Einkommensteuerbescheide…

UFSW RV/1950-W/05Anspruchszinsen bei behaupteter sachlicher Unrichtigkeit des Stammabgabenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.09.2006

…Abgabe der Abgabenanspruch immer zum selben Zeitpunkt entsteht, die Abgabenfestsetzung aber zu unterschiedlichen Zeitpunkten - hier mit Bescheiden vom 5. Juli 2005 - erfolgt. Der Bestreitung der Anspruchszinsen auf Grund einer Unrichtigkeit der Einkommensteuerbescheide ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch der Einkommensteuerbescheide…

UFSW RV/0164-W/06Anspruchszinsen bei behaupteter Unrichtigkeit des Stammabgabenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.07.2006

…Abgabe der Abgabenanspruch immer zum selben Zeitpunkt entsteht, die Abgabenfestsetzung aber zu unterschiedlichen Zeitpunkten - hier mit Bescheid vom 1. Juli 2005 - erfolgte. Der Bestreitung der Anspruchszinsen auf Grund einer Unrichtigkeit der Einkommensteuerbescheide ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch der Einkommensteuerbescheide…

UFSL RV/0743-L/05Keine Bescheidberichtigung auf Antrag wegen offensichtlicher Unrichtigkeit iSd § 293b BAO, wenn bei den Veranlagungen 1994 bis 2003 das bis 1993 gewährte Pendlerpauschale nicht mehr berücksichtigt wird, weil die ESt.-Erklärungen und die Beilagen dazu keinerlei Angaben enthalten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.03.2006

…um eine offensichtliche Unrichtigkeit in der Abgabenerklärung handle, werde der Antrag gestellt die Bescheide insoweit zu berichtigen, als das Pendlerpauschale nachverrechnet werde. Am 16.2.2005 richtete das Finanzamt an den Bw. eine "ablehnende Mitteilung" betreffend den Antrag auf Berichtigung der Einkommensteuerbescheide für die Jahre…

UFSG RV/0255-G/04Bescheidaufhebung nach Schätzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.03.2007

…5.8.1993, 91/14/0127 in dem die Möglichkeit der inhaltlichen Unrichtigkeit als nicht ausreichend angesehen wird). Im gegenständlichen Fall wurde ein "Fahrtenbuch" geführt, in dem Kilometerstände ausgewiesen wurden, die nicht den tatsächlichen Kilometerständen des Fahrzeuges entsprachen. Wenn der Bw vermeint, an den Aufzeichnungen…