…gar nicht stattgefunden hat. Die Umsatzsteuerzahllast 11/2010 wurde vom Bw als verantwortlichen Geschäftsführer selbst offengelegt. Die Unrichtigkeit seiner Selbstbemessung hat er im gegenständlichen Berufungsverfahren weder behauptet noch nachgewiesen, sodass dieser auch im Haftungsverfahren bedenkenlos gefolgt werden kann. Ähnlich verhält es sich mit den haftungsgegenständlichen…
…18. April 2011 geschlossen und dieser Bescheid gem. § 299 Abs. 1 BAO aufgehoben. Die Feststellung der Unrichtigkeit des Bescheidspruches habe auf Basis der Beweiswürdigung gem. § 267 BAO zu erfolgen. Auch vor Anwendung des § 299 BAO habe die Behörde - unter freier Beweiswürdigung - einen Sachverhalt festzustellen, der…
…des Jahres 2002) entsteht, die Abgabenfestsetzungen aber zu unterschiedlichen Zeitpunkten - hier mit den Bescheiden vom 21. Dezember 2004 - erfolgte. Der Bestreitung der Anspruchszinsen auf Grund der behaupteten Unrichtigkeit des Bescheides betreffend die Einkommensteuer 2003 vom 9. Jänner 2006 ist zu entgegnen, dass jede Nachforderung bzw…
…verzinsen (Gutschriftszinsen), als die nach Abs. 1 gegenüberzustellenden Beträge entrichtet sind. Der Bestreitung der Anspruchszinsen lediglich auf Grund einer Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden sind. Wegen dieser Bindung ist…
…verzinsen (Gutschriftszinsen), als die nach Abs. 1 gegenüberzustellenden Beträge entrichtet sind. Der Bestreitung der Anspruchszinsen lediglich auf Grund einer Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden sind. Wegen dieser Bindung ist…
…verzinsen (Gutschriftszinsen), als die nach Abs. 1 gegenüberzustellenden Beträge entrichtet sind. Der Bestreitung der Anspruchszinsen lediglich auf Grund einer Unrichtigkeit des Körperschaftsteuerbescheides ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Körperschaftsteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden sind. Wegen dieser Bindung ist…
… 293b BAO; VwGH 18.12.1997, 95/13/0124; AÖF 100/1990). Ob eine Unrichtigkeit vorliegt, richte sich nach dem Zeitpunkt der Einreichung der Abgabenerklärung (Ritz, Tz 4 zu § 293b BAO). Da der Berufungsführer in diesem Zeitpunkt seine Rechtsansicht betreffend die weitere Zulässigkeit der begünstigten…
…25.10.2012 eingebracht. Hinsichtlich der Bescheidberichtigung nach § 293b BAO betreffend die Einkommensteuer 2010 ist begründend ausgeführt worden, dass es sich nicht um die Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen handle, sondern um eine abweichende Rechtsauffassung der Behörde. Dem stehe zum einen - nicht zuletzt auch im…
…erreichen, sind nicht festzusetzen. Anspruchszinsen sind für einen Zeitraum von höchstens 48 Monaten festzusetzen. Der Bestreitung der Anspruchszinsen lediglich auf Grund einer Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden sind. Wegen…
…erreichen, sind nicht festzusetzen. Anspruchszinsen sind für einen Zeitraum von höchstens 48 Monaten festzusetzen. Der Bestreitung der Anspruchszinsen lediglich auf Grund einer Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden sind. Wegen…
…führt auch an, dem Inhalt des die Beschwerdeführerin betreffenden Verwaltungsaktes sei "nicht zu entnehmen", dass die Beschwerdeführerin "keinen Gewerbebetrieb" (sondern einzelne Wirtschaftsgüter) erworben hätte. Auch damit zeigt der angefochtene Bescheid keine offensichtliche Unrichtigkeit im Sinn des § 293b BAO auf, sondern lediglich einen Umstand, der allenfalls…
…Finanzamt Anspruchzinsen für das Jahr 2001 in Höhe von € 83,50 fest. Mit der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung wendet der Berufungswerber die Unrichtigkeit des gleichzeitig bekämpften Stammabgabenbescheides betreffend Einkommensteuer 2001 (wegen Nichtberücksichtigung von Reinigungskosten für Berufskleidung) ein. Zum Bescheid über die Festsetzung der Anspruchzinsen…
…Entscheidungsgründe Strittig ist die Berechtigung des Finanzamtes, Berichtigungen gem. § 293b BAO der o.a. Einkommensteuerbescheide wegen deren auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus den Abgabenerklärungen beruhender Rechtswidrigkeit vorzunehmen. Beim Bw. fand für die Jahre 1999 bis 2002 eine Prüfung der Aufzeichnungen gem. §§ 147ff BAO…
…noch hat die Bw. dies in irgendeiner Weise glaubhaft gemacht. 2) Sonstige Abrechnungsdifferenzen Aus den von der Bw. übermittelten Unterlagen im Zusammenhalt mit den vom Arbeitgeber dem Finanzamt übermittelten Unterlagen ist keine Unrichtigkeit des Lohnzettels ersichtlich. Die Diskrepanz bei der Gehaltszahlung lt. Berechnung der Bw…
…und der Bescheid betreffend Grunderwerbsteuer, beide vom 6. November 2000 würden nicht auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus einer Abgabenerklärung beruhen sondern auf der Tatsache, dass im Ermittlungsverfahren das Nichtvorliegen der Bauherrneigenschaft der Erwerber festgestellt worden sei. Mit Schreiben vom 30. November 2003 erhob die…
…und der Bescheid betreffend Grunderwerbsteuer, beide vom 6. November 2000 würden nicht auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus einer Abgabenerklärung beruhen sondern auf der Tatsache, dass im Ermittlungsverfahren das Nichtvorliegen der Bauherrneigenschaft der Erwerber festgestellt worden sei. Mit Schreiben vom 30. November 2003 erhob der…
…indem es sich auf § 293 b BAO stützte. Die steuerliche Anerkennung der Verlustvorträge in den Bescheiden B) sei auf die Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen zurückzuführen gewesen. Die ihnen deshalb anhaftende Rechtswidrigkeit werde nunmehr durch Erlassung der Bescheide A) beseitigt. In seinen dagegen eingebrachten Berufungen…
…Hinweis auf zwei publizierte Rechtsmeinungen Berufung erhoben. In ihr wird sinngemäß vorgebracht, der Steuererklärung läge eine vertretbare Rechtsbeurteilung zu Grunde. Eine offensichtliche Unrichtigkeit im Sinne der Gesetzesbestimmung, auf die sich der angefochtene Bescheid stütze, liege damit nicht vor. Der Bescheidberichtigung fehle somit die gesetzliche Grundlage…
… 10 UStG i.d.F. 1996 widerspreche und deshalb für eine vertretbare Rechtsansicht kein Raum bleibe. Es handle sich daher um eine offensichtliche Unrichtigkeit, welche aus der Abgabenerklärung ohne Prüfung übernommen worden sei. Bei der Ermessensübung sei dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit der Vorrang vor dem…
…Finanzbehörde zur Kenntnis gebrachten Lohnzettel in Verbindung mit den von ihm korrekt ausgefüllten Abgabenerklärungen für die Jahre 1996, 1997 und 1999 keine offensichtlichen Unrichtigkeiten aus diesen Abgabenerklärungen übernommen hätten werden können. In sämtlichen Abgabenerklärungen habe er beide Dienstgeber entsprechend angeführt. Es hätten auch keine Divergenzen…