…92/15/0159). Zur Schätzung von Bemessungsgrundlagen: Dazu ist ganz allgemein anzumerken, dass die Befugnis einer Behörde zur Schätzung allein auf der objektiven Voraussetzung der Unmöglichkeit der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen beruht. Wie sich aus der Verwendung des Ausdrucks "soweit" in der Bestimmung des …
…92/15/0159). Zur Schätzung von Bemessungsgrundlagen: Dazu ist ganz allgemein anzumerken, dass die Befugnis einer Behörde zur Schätzung allein auf der objektiven Voraussetzung der Unmöglichkeit der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen beruht. Wie sich aus der Verwendung des Ausdrucks "soweit" in der Bestimmung des …
…92/15/0159). Zur Schätzung von Bemessungsgrundlagen: Dazu ist ganz allgemein anzumerken, dass die Befugnis einer Behörde zur Schätzung allein auf der objektiven Voraussetzung der Unmöglichkeit der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen beruht. Wie sich aus der Verwendung des Ausdrucks "soweit" in der Bestimmung des …
…92/15/0159). Zur Schätzung von Bemessungsgrundlagen: Dazu ist ganz allgemein anzumerken, dass die Befugnis einer Behörde zur Schätzung allein auf der objektiven Voraussetzung der Unmöglichkeit der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen beruht. Wie sich aus der Verwendung des Ausdrucks "soweit" in der Bestimmung des …
…92/15/0159). Zur Schätzung von Bemessungsgrundlagen: Dazu ist ganz allgemein anzumerken, dass die Befugnis einer Behörde zur Schätzung allein auf der objektiven Voraussetzung der Unmöglichkeit der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen beruht. Wie sich aus der Verwendung des Ausdrucks "soweit" in der Bestimmung des …
…92/15/0159). Zur Schätzung von Bemessungsgrundlagen: Dazu ist ganz allgemein anzumerken, dass die Befugnis einer Behörde zur Schätzung allein auf der objektiven Voraussetzung der Unmöglichkeit der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen beruht. Wie sich aus der Verwendung des Ausdrucks "soweit" in der Bestimmung des …
…184 Abs. 1 BAO sind die Bemessungsgrundlagen zu schätzen soweit die Abgabenbehörde die Grundlagen für die Abgabenerhebung nicht ermitteln oder berechnen kann. Die Befugnis zur Schätzung beruht allein auf der objektiven Voraussetzung der Unmöglichkeit der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen (VwGH 13.9.2006, 2002713…
…zuverlässig ermitteln lassen (Schimetschek, Die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen, SWK 1995, A 282). Die Befugnis (und die Verpflichtung) zur Schätzung beruht allein auf der objektiven Voraussetzung der Unmöglichkeit der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen (Stoll, BAO-Kommentar, § 184, S 1912). Der Bw. hat keine laufenden Aufzeichnungen…
…Voraussetzung für die Schätzung ist die objektive Unmöglichkeit der zuverlässigen Ermittlung oder Berechnung der Bemessungsgrundlagen. In dem Maße, in dem der Abgabepflichtige den ihm gesetzlich aufgetragenen Pflichten zur Aufzeichnung und zur Erklärung der Besteuerungsgrundlagen nicht nachkommt, hat die entsprechende komplementäre Tätigkeit der Behörde einzusetzen. Das…
…vom Finanzamt zur Gänze nicht als Werbungskosten berücksichtigt. Der Abgabenbehörde ist bei der amtswegigen Ermittlung der Bemessungsgrundlagen augenscheinlich dahingehend ein Fehler unterlaufen, dass sie sämtlichen Fahrtkosten deshalb die Anerkennung verweigerte, da sie offensichtlich vermeint hat, diese stünden ausschließlich im Zusammenhang mit der Anschaffung der Zeitungen…
…Sinne der vorhin zitierten Bestimmung durch Erbringung von entsprechenden Eigenleistungen betrieben hat, sondern die angebotenen Leistungen im Wesentlichen unter Inanspruchnahme von Reisevorleistungen erbracht (besorgt) hat, ist der Ermäßigungstatbestand nicht erfüllt. Somit war die Berufung auch in diesem Streitpunkt - die Ermittlung der Bemessungsgrundlagen ist unbestritten - als…
…nicht zumutbar ist und die Fahrtstrecke zumindest 2 km beträgt. Die Unmöglichkeit der Benutzung eines Massenverkehrsmittels wurde von der Bw. nicht behauptet und konnte auch bei den behördlichen Ermittlungen nicht festgestellt werden. Nach herrschender Meinung ist für die Beurteilung der Unzumutbarkeit auf die objektive Wegzeit…
…bei der die Bemessungsgrundlage einer Abgabe geschätzt wird, ist auch die Teilschätzung etwa in Bezug auf bestimmte Betriebsausgaben möglich. Voraussetzung für eine Schätzungsberechtigung der Behörde ist die objektive Unmöglichkeit, die Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln oder zu berechnen. Der VwGH sieht in seinem Erkenntnis vom 17.10…
…als außergewöhnliche Belastung im Einkommensteuerverfahren des Bw. bereits aus diesem Grunde nicht in Betracht. Gem. § 34 Abs. 1 EStG 1988 sind bei der Ermittlung des Einkommens (§ 2 Abs. 2) eines unbeschränkt Steuerpflichtigen nach Abzug der Sonderausgaben (§ 18) außergewöhnliche Belastungen abzuziehen. Die Belastung muss folgende Voraussetzungen…
…2003 (§ 308 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Wegen Nichtabgabe der Steuererklärungen wurden die Bemessungsgrundlagen für die Ermittlung der Umsatz- und Einkommensteuer 2003 gem. § 184 BAO im Schätzungsweg ermittelt. Gegen die betreffenden Bescheide wurde fristgerecht berufen, wobei in der Berufung ausgeführt wurde…
…Einfuhrumsatzsteuer | | - 890,00 S | Zahllast laut BE | | 617.080,19 S (44.844,96 €) Diese Berechnungen dienen als Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer für die Jahre 1990, 1991 und 1992, die unter der Steuernummer xxx im Finanzamt für den 23…
…betrieblichen Notwendigkeiten erfolgte (Ansicht der Bw.) oder als verdeckte Ausschüttungen an Herrn S. bzw. die K. GmbH, Köln zu werten ist (Ansicht der Abgabenbehörde erster Instanz). Gemäß § 8 Abs. 2 KStG 1988, BGBl. Nr. 401/1988, ist es für die Ermittlung des Einkommens von Körperschaften…
…Voraussetzungen einer verdeckten Ausschüttung sind neben einer Eigentums- oder Nahebeziehung zur Körperschaft das objektive Tatbild der Bereicherung des Anteilsinhabers sowie das subjektive Tatbild einer auf Vorteilsgewährung gerichteten Willensentscheidung. Die verdeckte Ausschüttung setzt somit die Zuwendung eines vermögenswerten Vorteiles voraus. Der Vorteil muss entweder in Geld…
…solche formelle Mängel aufweisen, die geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Die Bestimmungen über die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen beruhen allein auf der objektiven Voraussetzung der Unmöglichkeit der Ermittlung der Berechnung derselben (VwGH vom 16. Dezember 1966, 1673/65)…
…Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Die Befugnis zur Schätzung beruht allein auf der objektiven Voraussetzung der Unmöglichkeit der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen (vgl. VwGH 13.9.2006, 2002/13/0105; 28.2.1995, 94/14/0157). Sowohl die Schätzungsberechtigung als…