…folgender Begründung: Abgabenbescheide dürfen nur vorläufig veranlagt werden, wenn eine zeitlich bedingte Ungewissheit über das Bestehen bzw. den Umfang der Abgabepflicht besteht. Es muss sich um Ungewissheiten im Tatsachenbereich handeln, nicht z. B. die Ungewissheit, wie eine Rechtsfrage von der Berufungsbehörde oder den Gerichtshöfen öffentlichen…
…Einkommensteuerbescheide wurden gem. § 200 Abs. 1 BAO wegen Ungewissheit über Abgabenpflicht und Umfang vorläufig erlassen. Mit Schreiben vom 12.12.2006 (eingelangt 18.12.2006) wurde das Ende der Vermietungstätigkeit schriftlich zum 31.12.2006 mitgeteilt, da diese Tätigkeit nicht lukrativ war. Dem Brief wurde…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau Erbin2 , Adr, vertreten durch Prüf-Treuhand GmbH & Co OHG, Wirtschaftsprüfungs- u. Steuerberatungsgesellschaft, 1090 Wien, Berggasse 16, gegen den endgültigen Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 27. April 2005 betreffend Erbschaftssteuer zu ErfNr…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau Erbin1, Adr, vertreten durch Prüf-Treuhand GmbH & Co OHG, Wirtschaftsprüfungs- u. Steuerberatungsgesellschaft, 1090 Wien, Berggasse 16, gegen den endgültigen Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 27. April 2005 betreffend Erbschaftssteuer zu ErfNr…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw.gegen den gemäß § 200 Abs. 1 Bundesabgabenordnung vorläufigen Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Erbschaftsteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Erbschaftsteuer wird gemäß § 8 Abs. 1 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG), BGBl. 141/1955 idgF…
…war, in beachtlichem Umfang fraglos bestehende - Ungewissheit über das Bestehen der Abgabepflicht nahezu vollständig beseitigt. Somit erscheint der kaum vorhanden gewesene Ermessensspielraum des FA, ob es bei der zeitlich bedingten Ungewissheit über Bestehen und Umfang der Abgabepflicht vorläufige oder schon endgültige Bescheide erlassen sollte, nunmehr…
…mit der Begründung ab, gemäß § 200 BAO könne die Abgabenfestsetzung bei einer zeitlich bedingten Ungewissheit über Bestehen bzw. Umfang einer Abgabenpflicht vorläufig erfolgen. Nach Literatur und Rechtsprechung könne eine Ungewissheit auf Grund einer noch zu klärenden Vorfrage gemäß § 116 BAO bestehen. Im konkreten Fall sei…
…Vorteiles versprochen und angenommen wird. Als Wette gemäß § 1270 ABGB wird die Vereinbarung eines "bestimmten Preises" zwischen ihnen an denjenigen bezeichnet, dessen Behauptung sich im Meinungsstreit als richtig erweist. Hinzu muss das aleatorische Moment der Ungewissheit über den Ausgang treten. (Binder in Schwimann, ABGB3, V, …
…in Klang 2, V, 984). Als Wette wird die Vereinbarung einer Leistung an denjenigen bezeichnet, dessen Behauptung sich im Meinungsstreit als richtig erweist. Hinzu muss das aleatorische Moment der Ungewissheit über den Ausgang, ein beiden Teilen noch unbekanntes Ereignis treten. (Binder in Schwimann, ABGB3, V, …
…Teil verspricht, allenfalls - bei vereitelter Hoffnung - auch gar nichts zu leisten hat. (Wolff in Klang 2, V, 982). Den Glücksvertrag kennzeichnet die Ungewissheit über die wirtschaftlichen Auswirkungen des Vertrages. Von Eintritt oder Vereitelung der "Hoffnung" hängt Gewinn oder Verlust ab. (Binder in Schwimann, ABGB3, V, …
…der ursprünglichen weitgehend erklärungsgemäßen Festsetzung der Umsatzsteuer eine Ungewissheit im Sinne des § 200 Abs. 1 BAO erblickt hat. Voraussetzung für die Erlassung vorläufiger Bescheide ist jedoch das Vorliegen einer Ungewissheit. Abgabenbescheide dürfen nur vorläufig erlassen werden, wenn eine zeitlich bedingte Ungewissheit über das Bestehen bzw…
…allerdings ausgesprochen, dass die Ungewissheit aus der Sicht des von der zuständigen Abgabenbehörde geführten konkreten Verfahrens zu beurteilen ist (VwGH 19.1.1994, 93/16/0086). Zur Frage, ab welchem Zeitpunkt die Ungewissheit über die Gewinnerzielungsabsicht des Bw hinsichtlich seiner musikalischen Tätigkeit beseitigt wurde, ist…
…in dem die Ungewissheit beseitigt wurde. Das Finanzamt geht dabei offenbar davon aus, dass der Wegfall der Ungewissheit über die objektive Ertragsfähigkeit aus der subjektiven Sicht der Behörde zu beurteilen sei und beruft sich dabei auf die erst am 10.4.2006 erstellte Prognoserechnung des…
…Es liegen vielmehr keinerlei konkrete Hinweise vor, die auf eine allfällige Uneinigkeit der Vertragsparteien oder zumindest eine Ungewissheit über die Sach- oder Rechtslage dergestalt schließen lassen, dass sie in ihrer Gesamtheit der Bereinigungswirkung eines Vergleichs bedurft hätten. Bei einer Regelung nicht strittiger Rechte liegt aber…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Zemrosser und die weiteren Mitglieder Hofrätin Dr. Mainhart, Mag. Bramer und Heinz Hengl im Beisein der Schriftführerin Melanie Zuschnig über die Berufung des G.E., P., geb. xy, K,M36, vertreten durch PwC Kärnten GesmbH…
…1999 bis 2002 wurden erfüllt und es liegt somit keine Ungewissheit über die Ertragskraft mehr vor, die eine Aufrechterhaltung der vorläufige Festsetzung der Abgaben der Jahre 1999 - 2002 rechtfertigen würde. Das geringe, einer Prognoserechnung immanente Restrisiko reicht nicht aus, um das Ermessen dahingehend zu üben…
…der Bescheidbegründung zu entnehmen ist, vom Rückstellungsbegriff aus und sieht die "Ungewissheit" darin, ob der Kunde die vereinbarte Bindungsdauer einhält. Daraus wird die Schlussfolgerung gezogen, dass der gesamte "Differenzbetrag" zwischen dem über die gesamte Laufzeit garantierten Zinssatz und den Zinsen lt. Tabelle eine Rückstellung sei…
…Folglich war einheitlich und gesondert das Nichtvorliegen einer Einkunftsquelle sowie das Unterbleiben einer einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung fest zu stellen. Dieser Ausspruch konnte, da Ungewissheit über die Gewinnerzielungsabsicht der Bw. unter den Parametern der herangezogenen Prognoserechnung nicht besteht, gemäß …
…der Grund der Uneinbringlichkeit ("geringe Einkünfte") und die Forderung über 10 Jahre lang nicht "durchsetzbar" war. Innerhalb dieses Zeitraumes hat der Bw. nicht einmal durch Androhung einer Klage den Versuch unternommen, die Ungewissheit über realisierbare Vermögenswerte von D zu beseitigen bzw zu vermindern. Bei einer…
…BAO setzt nicht vor Ablauf des Jahres ein, in welchem die Ungewissheit über die objektive Ertragsfähigkeit weggefallen ist (vgl. das hg. Erkenntnis vom 8. Juli 2009, 2009/15/0053), wobei zur Bestimmung dieses Zeitpunktes, da die Ungewissheit iSd § 200 BAO eine solche im Tatsachenbereich ist…