…Adresse, vertreten durch Schabetsberger & Partner, Fischerstiege 9, 1010 Wien, über die Beschwerden vom 08.06.2012 bzw. vom 13.06.2013 gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 29.08.2012 bzw. vom 29.05.2013, betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer 2007 - 2009 bzw. Umsatzsteuer und Einkommensteuer…
…100 Tage. Im Geschäftsführervertrag findet sich unter anderem folgende Regelung: "Die über die mit dem monatlichen Entgelt abgegoltenen 5 Überstunden hinausgehenden, betrieblich notwendigen Überstunden zur Erbringung der Geschäftsführungsleistung werden gesondert neben dem vorstehenden Entgelt abgegolten, wobei § 10 AZG anzuwenden ist." Die Ungewissheit wird damit begründet…
…folgender Begründung: Abgabenbescheide dürfen nur vorläufig veranlagt werden, wenn eine zeitlich bedingte Ungewissheit über das Bestehen bzw. den Umfang der Abgabepflicht besteht. Es muss sich um Ungewissheiten im Tatsachenbereich handeln, nicht z. B. die Ungewissheit, wie eine Rechtsfrage von der Berufungsbehörde oder den Gerichtshöfen öffentlichen…
…Einkommensteuerbescheide wurden gem. § 200 Abs. 1 BAO wegen Ungewissheit über Abgabenpflicht und Umfang vorläufig erlassen. Mit Schreiben vom 12.12.2006 (eingelangt 18.12.2006) wurde das Ende der Vermietungstätigkeit schriftlich zum 31.12.2006 mitgeteilt, da diese Tätigkeit nicht lukrativ war. Dem Brief wurde…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau Erbin2 , Adr, vertreten durch Prüf-Treuhand GmbH & Co OHG, Wirtschaftsprüfungs- u. Steuerberatungsgesellschaft, 1090 Wien, Berggasse 16, gegen den endgültigen Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 27. April 2005 betreffend Erbschaftssteuer zu ErfNr…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau Erbin1, Adr, vertreten durch Prüf-Treuhand GmbH & Co OHG, Wirtschaftsprüfungs- u. Steuerberatungsgesellschaft, 1090 Wien, Berggasse 16, gegen den endgültigen Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 27. April 2005 betreffend Erbschaftssteuer zu ErfNr…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw.gegen den gemäß § 200 Abs. 1 Bundesabgabenordnung vorläufigen Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Erbschaftsteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Erbschaftsteuer wird gemäß § 8 Abs. 1 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG), BGBl. 141/1955 idgF…
…des EuGH immer dann, wenn eine Teilleistung in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen des Sitzes des Hauptunternehmens erbracht wird, eine Ungewissheit über die Umsatzbesteuerung des Hauptunternehmens zur Folge und könnte überdies zu Zuständigkeitskonflikten führen. Der EuGH kommt daher zu dem Ergebnis, dass im Interesse einer…
…war, in beachtlichem Umfang fraglos bestehende - Ungewissheit über das Bestehen der Abgabepflicht nahezu vollständig beseitigt. Somit erscheint der kaum vorhanden gewesene Ermessensspielraum des FA, ob es bei der zeitlich bedingten Ungewissheit über Bestehen und Umfang der Abgabepflicht vorläufige oder schon endgültige Bescheide erlassen sollte, nunmehr…
…Verjährung in den Fällen des § 200 mit dem Ablauf des Jahres, in dem die Ungewissheit beseitigt wurde. Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes 1988 (§ 2 Abs. 3 Z 6 und Abs. 4 Z 2) sind die Überschüsse der Einnahmen über die Werbungskosten (§§ 15 und 16) aus…
…Erlassung vorläufiger Einkünftefeststellungsbescheide u.a. für die Jahre 2000 und 2002 lag sohin in der Ungewissheit über das Vorliegen einer Einkunftsquelle im Hinblick auf bestehende Zweifel an der Erfüllbarkeit der vorgelegten Prognoserechnung (dass ein solcher Umstand zur Erlassung vorläufiger Bescheide berechtigt, hat der VwGH in…
…Jahr der Bescheiderlassung 2008 keine Ungewissheit zur Begründung der Vorläufigkeit bestanden hätte. Es sei schon zum damaligen Zeitpunkt kein Abgabenverfahren anhängig gewesen, dessen Ergebnis Auswirkungen auf den Umfang der Abgabenpflicht des Jahres 2007 haben könnte. Allfällige Rechtsmittel gegen Feststellungsbescheide, die über Tangenten Ausfluss auf die…
…Erlassung vorläufiger Einkünftefeststellungsbescheide u.a. für die Jahre 2000 bis 2008 lag sohin in der Ungewissheit über das Vorliegen einer Einkunftsquelle im Hinblick auf bestehende Zweifel an der Erfüllbarkeit der vorgelegten Prognoserechung (dass ein solcher Umstand zur Erlassung vorläufiger Bescheide berechtigt, hat der VwGH in…
…Erlassung vorläufiger Einkünftefeststellungsbescheide u.a. für die Jahre 2000 und 2001 lag sohin in der Ungewissheit über das Vorliegen einer Einkunftsquelle im Hinblick auf bestehende Zweifel an der Erfüllbarkeit der vorgelegten Prognoserechnung (dass ein solcher Umstand zur Erlassung vorläufiger Bescheide berechtigt, hat der VwGH in…
…mit der Begründung ab, gemäß § 200 BAO könne die Abgabenfestsetzung bei einer zeitlich bedingten Ungewissheit über Bestehen bzw. Umfang einer Abgabenpflicht vorläufig erfolgen. Nach Literatur und Rechtsprechung könne eine Ungewissheit auf Grund einer noch zu klärenden Vorfrage gemäß § 116 BAO bestehen. Im konkreten Fall sei…
…Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, die Ungewissheit vom 14.07.2011 sei durch die Endgültigerklärung der vorläufigen Festsetzung per 04.12.2017 beseitigt worden. Da das jeweilig zuständige Finanzamt an die Mitteilung über die Feststellung gebunden sei, waren gem § 295 Abs 1…
…vorläufige Abgabenfestsetzung rechtfertigende Ungewissheit auch dann vor, wenn die Abgabepflicht oder deren Umfang aufgrund einer noch ausstehenden Entscheidung einer Rechtsfrage in einem bereits anhängigen Beschwerdeverfahren, welches die gleiche Partei betrifft, noch ungewiss ist. Demnach kann nach der neuen Rechtslage auch eine Ungewissheit über eine Rechtsfrage…
…darzulegen, aus welchen Gründen der Feststellungsbescheid der KG für das Jahr 2007 vom 29.07.2008 vorläufig im Sinne des § 200 Abs 1 BAO erlassen wurde bzw weshalb eine Ungewissheit über das Bestehen bzw den Umfang einer Abgabepflicht angenommen wurde. Das Finanzamt wurde auch aufgefordert…
…nach § 1269 ABGB handle. Das erforderliche aleatorische Element der Ungewissheit über den Wettausgang sei laut zivilrechtlicher Literatur (mit mehreren Verweisen) sowohl bei Wetten auf zukünftige Ereignisse als auch bei solchen auf vergangene Ereignisse gegeben. Nach herrschender Lehre sei die Unterscheidung zum "Spiel" darin zu erblicken…
…noch so harten Mietvertragsverhandlungen zustande gekommener Mietvertrag als solcher und folglich nicht als Vergleich zu qualifizieren ist." Grundvoraussetzungen für das Vorliegen des Vergleiches sei ein vorangegangener Streit der Vertragsparteien oder zumindest eine Ungewissheit über die Sache oder die Rechtslage. Im Wesen des Vergleiches liege es…