Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch WTGesmbH, vom 27. Februar 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 1. Februar 2006 betreffend Entlassung aus der Gesamtschuld gemäß § 237 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe  …
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des GZ, geb. X, Adresse, vertreten durch Steinberger Steuerberater + Wirtschaftsprüfer GmbH, 4060 Leonding, Winkelstraße 10, vom 18. September 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 10. August 2006 betreffend Nachsicht gemäß § 236 BAO nach…
…Steuerpflichtigen. Umstände, die als Folgewirkung der Gewährung oder Verweigerung der Abgabennachsicht bei Dritten eintreten, sind für die Beurteilung, ob nach Lage des Falles beim Steuerpflichtigen ein Unbilligkeitstatbestand vorliegt, grundsätzlich bedeutungslos. So hat der Verwaltungsgerichtshof es abgelehnt, eine Abgabennachsicht auch dann in Erwägung zu ziehen, wenn…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A.W. in H, S-Weg, vom 17. November 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes B vom 9. November 2005 betreffend Abweisung einer Nachsicht (§ 236 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
(1) Rechtsanwälte und Notare (Parteienvertreter) sind nach Maßgabe der Abs. 1 bis 5 befugt, die Steuer für die in § 3 und § 4 Z 2 bezeichneten Rechtsvorgänge, mit Ausnahme der Rechtsvorgänge im Sinne der § 3 Abs. 5 und § 15 Abs. 1 Z 9, als Bevollmächtigte eines…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Christof Dunst, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Landesgerichtsstraße 18/1/11, vom 27. Juni 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 21. Mai 2012 betreffend Nachsicht gemäß § 236 BAO…
…Gleichmäßigkeit der Besteuerung verletze. Da der vorliegende Sachverhalt keine Besonderheit des Einzelfalles betreffend die Entrichtung der gegenständlichen Abgabenschuldigkeiten aufweise, liege kein sachlicher Unbilligkeitstatbestand vor. Im Berufungsfall sei auch keine persönliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung gegeben, zumal eine Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz der Bw. durch die Abgabeneinhebung…
Der Abzugspflicht von 22% unterliegen erst Kapitalerträge, die als Entgelt für die Überlassung von Kapital für die Zeit ab 1.1.1993 anzusehen sind. Bei Kapitalerträgen aus Einlagen, die mit 31.12.1992 abgeschlossen werden, besteht erst für die Kapitalerträge aus Abschlüssen nach dem 31…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Kittinger und die weiteren Mitglieder Hofrätin Mag. Regine Linder, Gerhard Mayerhofer und Dr. Wolfgang Seitz im Beisein der Schriftführerin Edith Madlberger über die Berufung der Bw., vertreten durch Houf Steuerberatungs GmbH, 1220 Wien, Wagramer Straße…
…des § 236 Abs. 1 BAO aus, dass der von der Bw. für die verspätete Abgabenentrichtung ins Treffen geführte "Defekt der EDV-Anlage" keinen Unbilligkeitstatbestand im hier maßgeblichen Sinn begründe, weil mit solchen Ausfällen im täglichen Geschäftsleben gerechnet werden müsse. Die Bw. wäre gehalten gewesen, entsprechende…
…Unrichtigkeiten der Abgabenfestsetzung zu beseitigen und unterlassene Rechtsbehelfe, insbesondere Berufungen, nachzuholen. Der Unbilligkeitstatbestand des § 236 BAO stelle nicht auf die Festsetzung, sondern auf die Einhebung einer Abgabe ab. Auf die Behauptung der Unbilligkeit im Sinn von inhaltlicher Unrichtigkeit des Abgabenbescheides könne ein Nachsichtsansuchen daher grundsätzlich…
…sinngemäß Anwendung auf bereits entrichtet Abgaben. Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat, dient eine Nachsicht nicht dazu, allfällige Unrichtigkeiten der Abgabenfestsetzung zu beseitigen. Der Unbilligkeitstatbestand des § 236 BAO stellt nicht auf die Festsetzung, sondern auf die Einhebung einer Abgabe ab. Auf die Behauptung…
…Bescheid vom 25. Juni 2009 gemäß § 205 BAO für die Einkommensteuer 2006 vorgeschriebenen Anspruchszinsen wären jedoch noch nicht fällig und auch noch nicht rechtskräftig. Außerdem stelle der Unbilligkeitstatbestand des § 236 BAO nicht auf die Festsetzung, sondern auf die Einhebung der Abgabe ab. Das Instrument der…
…2006 wies das Finanzamt das Nachsichtsansuchen ab und führte nach Zitierung des § 236 BAO begründend aus, dass die Rechtsprechung bei der Beurteilung der Erfüllung des Unbilligkeitstatbestandes verlange, dass die wirtschaftliche Existenz nicht durch eine Abgabeneinhebung überhaupt, sondern durch die Einhebung gerade der Abgabe gefährdet werde…
…erstinstanzliche Verfahren, sondern auch für das Berufungsverfahren und für dienstaufsichtsbehördliche Maßnahmen bedeutsam. Zusätzlich zur sachlichen Unbilligkeit sei im vorliegenden Sachverhalt auch noch von einer persönlichen Unbilligkeit auszugehen. Der Unbilligkeitstatbestand stelle grundsätzlich auf die Einhebung ab. Die allfällige Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung schließe nicht aus, dass eine…
…der Zwangsstrafe deshalb unbillig erscheine, weil bis dato noch keine Veranlagung für das betreffende Jahr 2002 durchgeführt worden sei, für sich allein eine Nachsicht nicht zu begründen vermöge. Der Unbilligkeitstatbestand stelle nicht auf die Vorschreibung sondern auf die Einhebung ab. Gründe, welche die Unbilligkeit der…
…und es stehe ihr lediglich ein Betrag von € 339,20 monatlich zur Verfügung. Aus diesem Betrag müsse sie sämtliche Bedürfnisse wie Kleidung und Teilnahme am kulturellen Leben tätigen. Der Unbilligkeitstatbestand stelle auf die Einhebung und zwar auf die Situation der Entscheidung 1. Instanz ab…
…mehr zu erwarten. Mit Bescheid vom 7. Juni 2010 wurde der Antrag abgewiesen und dies damit begründet, dass die Rechtsprechung bei Beurteilung der Erfüllung des Unbilligkeitstatbestandes verlange, dass die wirtschaftliche Existenz nicht durch eine Abgabeneinhebung überhaupt, sondern durch die Einhebung gerade der Abgabe gefährdet werde…
…zu tilgen. Höhere Ratenvorschreibungen durch das Finanzamt seien umgehend mittels Berufungen bekämpft worden. Dem Ansuchen um Nachsicht sei mangels Vorliegens des von § 236 BAO geforderten Unbilligkeitstatbestandes (insbesondere sachliche Unbilligkeit) abzuweisen gewesen. In der dagegen eingebrachten Berufung verwies die Bw. auf ihre Berufungen vom 21. März…
…zu § 236). Die Rechtsprechung verlangt dabei, dass für die Beurteilung der Erfüllung des Unbilligkeitstatbestandes es nicht zu einer Gefährdung der Existenz durch die Einhebung einer Abgabe überhaupt, sondern durch die Einhebung gerade der Abgabe gefährdet wird, deren Einhebung ansteht und deren Nachsicht angestrebt wird, deren…