…Tz. 4). Auf den gegenständlichen Fall bezogen bedeutet dies, dass die Einhebung der Anspruchszinsen unabhängig davon, welche steuerrechlich relevanten Sachverhalte zu den Körperschaftsteuernachforderungen geführt haben, ein vom Gesetzgeber durchaus beabsichtigtes Ergebnis darstellt, welches nicht eine sachliche Unbilligkeit nach der Lage des Falles zu begründen vermag…
…0040/56). Eine Nachsicht würde demnach nicht die Unbilligkeit der Einhebung beheben, sondern das Ergebnis einer höchstgerichtlichen Entscheidung, die der ständigen Rechtsprechung entspricht, ignorieren und de facto (in unzulässiger Weise) korrigieren. Zudem muss festgehalten werden, dass ein VwGH-Verfahren betreffend die Jahre 1999 bis 2002…
…verstärkten Senates vom 24.11.2004, 2003/13/0018, de facto beseitigt worden. Nach § 3 der VO BGBL II 435/2005 liege eine sachliche Unbilligkeit der Einhebung der Abgaben vor, soweit die Geltendmachung des Abgabenanspruches von Rechtsauslegungen des Verwaltungsgerichtshofes abweiche, wenn im Vertrauen auf die…
…Abs. 3 lit b BAO richtet sich aber nach der tatsächlichen Dauer der Aussetzung der Einhebung dieser Abgaben, und nicht danach, wann das Finanzamt den Ablauf der Aussetzung von Gesetzes wegen zu verfügen gehabt hätte. Die Hemmungswirkung war de facto bis zur Ablaufverfügung vom 17…
…Schwierige wirtschaftliche Verhältnisse, wirtschaftliche Notlagen (VwGH 6.2.1990, 89/14/0285), die die Existenz des Abgabepflichtigen zu gefährden drohen, können Unbilligkeiten der Einhebung indizieren. Die Frage, ob die Existenz der Person des Abgabepflichtigen gefährdet ist, ist nach der Einkommens- und Vermögenslage (und nach der…
…den Fall der Nichtausübung eines Bilanzierungswahlrechtes, könne nichts gegenteiliges gelten. Was die persönliche Unbilligkeit anlange, so liegt zwar keine Überschuldung vor, jedoch stünde die Einhebung der Einkommensteuer in einem krassen Missverhältnis zu den im Bereich des Bw entstehenden Nachteilen. Der Verlust im Zuge des Liegenschaftsverkaufes…
…vorhergesehen, vermieden hätte. Dagegen können Auswirkungen der allgemeinen Rechtslage, die alle vom allgemeinen Anwendungsbereich erfassten Abgabepflichtigen und damit alle konkret Betroffenen in gleicher Weise berühren, nicht Unbilligkeiten der Einhebung des Einzelfalles sein und damit nicht im Einzelfall zu Nachsichten führen (Stoll, BAO, 2429). Die Bw…
…von der derzeitigen Uneinbringlichkeit des Abgabenrückstandes auszugehen. Kann es aber infolge der Uneinbringlichkeit der Abgabenschulden zu keinen Auswirkungen der Abgabeneinhebung auf die Einkommens- und Vermögenslage der Bw kommen, liegt eine "persönliche" Unbilligkeit der Einhebung nicht vor (vgl. VwGH 10.5.2001, 2001/15/0033). Dem…
…August 2005 wies das Finanzamt das Nachsichtsansuchen ab und führte aus, dass die Unbilligkeit der Einhebung voraussetze, dass die Einhebung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen stehe, die sich aus der Einziehung für den Steuerpflichtigen oder den Steuergegenstand ergeben würden. Die Steuervorschreibung stele…
…August 2005 wies das Finanzamt das Nachsichtsansuchen ab und führte aus, dass die Unbilligkeit der Einhebung voraussetze, dass die Einhebung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen stehe, die sich aus der Einziehung für den Steuerpflichtigen oder den Steuergegenstand ergeben würden. Die Steuervorschreibung stelle…
…11 BAO gebe. Da die anhängigen "Berufungen" sehr erfolgversprechend seien, werde der Antrag auf Aussetzung der Einhebung in der Höhe von € 18.001,96 bis zur Erledigung der Berufungen II. Instanz gestellt und die Stundung des angeführten Betrages bis zur Erledigung durch die II…
…nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist der vom Gesetzgeber geforderte Tatbestand der Unbilligkeit der Abgabeneinhebung im allgemeinen dann gegeben, wenn die Einhebung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen steht, die…
…obwohl dem Berufungsbegehren de facto vollinhaltlich stattgegeben wurde, kann vom Gesetzgeber nicht gewollt sein, weshalb hier sachliche Unbilligkeit anzunehmen war. Der Rechtsansicht des Finanzamtes, das sich auf die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes stützt, wonach die Einhebung von Aussetzungszinsen wegen der Antragsgebundenheit und des durch den Zahlungsaufschub…
…Steuerschuld ersucht. Mit Bescheid vom 26. Juni 2008 wies das Finanzamt dieses Nachsichtsansuchen mit der wesentlichen Begründung ab, dass zwar eine persönliche Unbilligkeit in der Einhebung vorliege, die zu treffende Ermessensentscheidung aber zu ungunsten der Nachsichtswerberin ausfalle. Es sei von einem Überwiegen der Zweckmäßigkeitsmomente auszugehen…
…wies das Finanzamt dieses Ansuchen als unbegründet ab und führte aus, dass eine persönliche Unbilligkeit in der Einhebung der Investitionszuwachsprämien nicht festgestellt werden könne, da nach dem Vorbringen des Nachsichtsansuchens die Abstattung des restlichen Rückstandes von derzeit € 235.381,17 innerhalb eines Jahres möglich…
…Abgabenschuldigkeiten der Firma N., Wien, im Ausmaß von € 11.598,00 (Säumniszuschlag 1 1994 von € 76,01, Umsatzsteuer 1993 von € 11.370,61 sowie Einhebungsgebühr 2001 von € 151,38) in Anspruch genommen, wobei begründend ausgeführt wurde, dass gemäß § 12 BAO Gesellschafter…
…so bedürfe es keiner Abgabennachsicht. Finanzielle Engpässe alleine seien nämlich nicht zur Rechtfertigung der Unbilligkeit geeignet. Der Bw. zeige mit seinem Vorbringen auch keine tauglichen Gründe auf, die die Einhebung der rückständigen Abgaben als sachlich unbillig erscheinen ließen. Gesamthaft habe somit keine Ermessungsentscheidung zu erfolgen…
…zur Besicherung abgetreten. Beide Objekte wären nur unter Inkaufnahme einer Vermögensverschleuderung veräußerbar. Beantragt werde, die Unbilligkeit der Einhebung der mit der Betriebsaufgabe verbundenen Einkommensbesteuerung zu überprüfen, weil deren Abstattung außer Verhältnis zu jenen wirtschaftlichen Folgen stehe, die mit der Verwirklichung des abgabenauslösenden Tatbestandes und damit…
…ist tatbestandsmäßige Voraussetzung für die in § 236 BAO vorgesehene Ermessensentscheidung. Verneint die Abgabenbehörde die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung, so ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum. Wie der VwGH wiederholt zum Ausdruck gebracht hat, kann die Einhebung der (vollen) Abgabenschuldigkeiten unbillig iSd § 236 Abs. 1 BAO sein…
…einer mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat und brachte vor, dass im vorliegenden Fall die Einhebung der ausstehenden Einkommensteuer sowohl persönlich als auch sachlich unbillig wäre. Die persönliche Unbilligkeit resultiere aus der schweren wirtschaftlichen Belastung für den Bw., da die Höhe und in weiterer Folge die…