…0273; VwGH 15.6.2005, 2004/13/0161), somit einen Auslegungsspielraum (Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe) oder Rechtsanwendungsspielraum (bei Ermessensübung). Ein unbestimmter Rechtsbegriff ist insbesondere der Begriff der Unbilligkeit der Einhebung (im Sinn des § 236 BAO). Siehe unten Abschnitt 6. Weitere solche Rechtsbegriffe sind beispielsweise umfassende Umschulungsmaßnahmen (…
…Frage betreffend die Bekanntgabe allfälliger weiterer Anträge auf Aussetzung der Einhebung legte de Bf zum Beweis dafür, dass auch nach dem 3. Jänner 2011 weitere Anträge auf Aussetzung der Einhebung gestellt worden wären, folgende Urkunden vor: Berufung samt Antrag auf Aussetzung der Einhebung vom 31…
…Tz. 4). Auf den gegenständlichen Fall bezogen bedeutet dies, dass die Einhebung der Anspruchszinsen unabhängig davon, welche steuerrechlich relevanten Sachverhalte zu den Körperschaftsteuernachforderungen geführt haben, ein vom Gesetzgeber durchaus beabsichtigtes Ergebnis darstellt, welches nicht eine sachliche Unbilligkeit nach der Lage des Falles zu begründen vermag…
…0040/56). Eine Nachsicht würde demnach nicht die Unbilligkeit der Einhebung beheben, sondern das Ergebnis einer höchstgerichtlichen Entscheidung, die der ständigen Rechtsprechung entspricht, ignorieren und de facto (in unzulässiger Weise) korrigieren. Zudem muss festgehalten werden, dass ein VwGH-Verfahren betreffend die Jahre 1999 bis 2002…
…wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre, etwa wenn die Entrichtung der Abgabenschuldigkeit trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Vermögensveräußerung möglich wäre und dies einer Verschleuderung gleichkäme. § 3.Eine sachliche Unbilligkeit liegt bei der Einhebung von Abgaben insbesondere vor, soweit die Geltendmachung des Abgabenanspruches Z 1. von Rechtsauslegungen des…
…2018 war die Beschwerdeführerin. Der Antrag auf Nachsicht vom 30.1.2019 wurde im Auftrag und Namen der Beschwerdeführerin von deren steuerlichem Vertreter eingebracht. Bei der Prüfung der persönlichen Unbilligkeit der Einhebung der Abgabe ist auf die wirtschaftliche Situation der Antragstellerin, sohin der Beschwerdeführerin, bzw…
…2018 war die Beschwerdeführerin. Der Antrag auf Nachsicht vom 30.1.2019 wurde im Auftrag und Namen der Beschwerdeführerin von deren steuerlichem Vertreter eingebracht. Bei der Prüfung der persönlichen Unbilligkeit der Einhebung der Abgabe ist auf die wirtschaftliche Situation der Antragstellerin, sohin der Beschwerdeführerin, bzw…
…verstärkten Senates vom 24.11.2004, 2003/13/0018, de facto beseitigt worden. Nach § 3 der VO BGBL II 435/2005 liege eine sachliche Unbilligkeit der Einhebung der Abgaben vor, soweit die Geltendmachung des Abgabenanspruches von Rechtsauslegungen des Verwaltungsgerichtshofes abweiche, wenn im Vertrauen auf die…
…zu einer internationalen Doppelbesteuerung führt, deren Beseitigung ungeachtet einer Einigung in einem Verständigungsverfahren die Verjährung oder das Fehlen eines Verfahrenstitels entgegensteht. Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes liegt eine sachliche Unbilligkeit der Einhebung vor, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber offenbar…
…Abs. 3 lit b BAO richtet sich aber nach der tatsächlichen Dauer der Aussetzung der Einhebung dieser Abgaben, und nicht danach, wann das Finanzamt den Ablauf der Aussetzung von Gesetzes wegen zu verfügen gehabt hätte. Die Hemmungswirkung war de facto bis zur Ablaufverfügung vom 17…
…Schwierige wirtschaftliche Verhältnisse, wirtschaftliche Notlagen (VwGH 6.2.1990, 89/14/0285), die die Existenz des Abgabepflichtigen zu gefährden drohen, können Unbilligkeiten der Einhebung indizieren. Die Frage, ob die Existenz der Person des Abgabepflichtigen gefährdet ist, ist nach der Einkommens- und Vermögenslage (und nach der…
…binnen mehrmals verlängerter Rechtsmittelfrist am 02.03.2005 gegen diesen Bescheid Berufung und führte zum Vorliegen einer sachlichen Unbilligkeit im Wesentlichen aus, dass der BF nicht mangelnde Sorgfalt vorgeworfen werde, sondern sie sich das „Wissen“ des in die kriminellen Handlungen eingebundenen Mitarbeiters vorwerfen lassen müsse…
…den Fall der Nichtausübung eines Bilanzierungswahlrechtes, könne nichts gegenteiliges gelten. Was die persönliche Unbilligkeit anlange, so liegt zwar keine Überschuldung vor, jedoch stünde die Einhebung der Einkommensteuer in einem krassen Missverhältnis zu den im Bereich des Bw entstehenden Nachteilen. Der Verlust im Zuge des Liegenschaftsverkaufes…
…vorhergesehen, vermieden hätte. Dagegen können Auswirkungen der allgemeinen Rechtslage, die alle vom allgemeinen Anwendungsbereich erfassten Abgabepflichtigen und damit alle konkret Betroffenen in gleicher Weise berühren, nicht Unbilligkeiten der Einhebung des Einzelfalles sein und damit nicht im Einzelfall zu Nachsichten führen (Stoll, BAO, 2429). Die Bw…
…von der derzeitigen Uneinbringlichkeit des Abgabenrückstandes auszugehen. Kann es aber infolge der Uneinbringlichkeit der Abgabenschulden zu keinen Auswirkungen der Abgabeneinhebung auf die Einkommens- und Vermögenslage der Bw kommen, liegt eine "persönliche" Unbilligkeit der Einhebung nicht vor (vgl. VwGH 10.5.2001, 2001/15/0033). Dem…
…wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Nach Abs.2 leg cit findet Abs. 1 auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. 3. Die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach Lage des Falles kann eine persönliche oder eine sachliche sein und ist tatbestandsmäßige Voraussetzung für…
…Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Die Unbilligkeit der Einhebung einer Abgabe nach Lage des Falles kann eine persönliche oder sachliche sein (zB VwGH 20.5.2010, 2006/15/0337 …
…August 2005 wies das Finanzamt das Nachsichtsansuchen ab und führte aus, dass die Unbilligkeit der Einhebung voraussetze, dass die Einhebung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen stehe, die sich aus der Einziehung für den Steuerpflichtigen oder den Steuergegenstand ergeben würden. Die Steuervorschreibung stele…
…August 2005 wies das Finanzamt das Nachsichtsansuchen ab und führte aus, dass die Unbilligkeit der Einhebung voraussetze, dass die Einhebung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen stehe, die sich aus der Einziehung für den Steuerpflichtigen oder den Steuergegenstand ergeben würden. Die Steuervorschreibung stelle…
…etwa wenn die Entrichtung der Abgabenschuldigkeit trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Vermögensveräußerung möglich wäre und dies einer Verschleuderung gleichkäme. § 3. Eine sachliche Unbilligkeit liegt bei der Einhebung von Abgaben insbesondere vor, soweit die Geltendmachung des Abgabenanspruches 1. von Rechtsauslegungen des Verfassungsgerichtshofes oder des Verwaltungsgerichtshofes abweicht…