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15 Treffer1732 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/0734-W/02Empfängernennung gemäß § 162 BAO: Betriebsausgabe und Vorsteuerabzug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2004

…Vermutung rechtfertigen, das die benannten Personen nicht die tatsächlichen Empfänger der abgesetzten Beträge sind. Die Unauffindbarkeit und die völlige Unbekanntheit einer Person an der vom Abgabepflichtigen angegebenen Adresse sind ausreichend maßgebliche Gründe für diese Vermutung (VwGH 28.5.1997, 94/13/0230). Der Vorsteuerabzug nach §…

UFSW RV/1124-W/05Bescheidhaufhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.11.2006Teil 2/3

…aktenkundigen Erhebungsverfahren von April bis Juni 2004 die beantragten Zeugeneinvernahmen durchgeführt, wobei auch hier unisono die Unbekanntheit der KEG hervorging. Beim gegenständlichen anonymen Sparbuch wurden die Kontenbewegungen im Zuge einer Amtshandlung der Prüfungsabteilung-Strafsachen sichergestellt. Aus den der Behörde vorliegenden Überweisungsbelegen ist die Kontonummer des…

UFSW RV/0455-W/08Subhonorare ohne ausreichende Empfängerbenennung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.05.2013

…wonach der VwGH u.a. ausführt, dass die Unauffindbarkeit und die Unbekanntheit der Empfänger an den auf den Rechnungen aufscheinende Adressen ausreichend maßgebliche Gründe für die Vermutung seien, dass die benannten Personen nicht die Empfänger der Zahlung gewesen seien. Die Vertreterin des Finanzamtes wie daraufhin…

UFSW RV/2389-W/11Empfängernennung - Baubranche
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.09.2013

…freier Beweiswürdigung, die genannten Unternehmen und Personen nicht als Empfänger der Beträge iSd § 162 BAO anzusehen. Die Unauffindbarkeit und die völlige Unbekanntheit einer Person an der angegebenen Adresse sind ausreichend maßgebliche Gründe für die Vermutung, dass die benannten Personen nicht die Gläubiger bzw. Empfänger der…

UFSW RV/3236-W/11Haftungsbefreiung als verdeckte Ausschüttung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.05.2013

…252 ff). Selbst, wenn man von einer Ermessensentscheidung ausgehe, sei dieses nicht begründet worden. Es liege kein Grund für einen Haftungsbescheid vor (Einbringlichkeit, Unbekanntheit des Empfängers, vgl. UFS 26.1.2010, RV/2000-W/08), die Abgabe sei daher dem Empfänger vorzuschreiben gewesen. Der Zufluss…

UFSW RV/2724-W/11Die Benennung von Scheinfirmen und unauffindbaren Empfänger reicht nicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.12.2012

…rechtfertigen, dass die benannten Personen nicht die tatsächlichen Empfänger sind. Die Unauffindbarkeit und die Unbekanntheit an der in den Rechnungen aufscheinenden Adresse sind ausreichend maßgebliche Gründe für die Vermutung, dass die benannte Person nicht der Empfänger der Zahlungen war. Weiters führte der Verwaltungsgerichtshof aus, dass…

UFSW RV/1462-W/08Die Benennung eines unauffindbaren, ungemeldeten Empfängers von Betriebsausgaben reicht nicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.10.2011

…die Vermutung rechtfertigen, dass die benannten Personen nicht die tatsächlichen Empfänger sind. Die Unauffindbarkeit und die Unbekanntheit an der in den Rechnungen aufscheinenden Adresse sind ausreichend maßgebliche Gründe für die Vermutung, dass die benannte Person nicht der Empfänger der Zahlungen war (vgl. VwGH 28.5…

UFSW RV/3086-W/07Nichtanerkennung einer Betriebsausgabe wegen unterlassener Empfängerbenennung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.01.2010

…dass die benannten Personen nicht die tatsächlichen Empfänger der abgesetzten Beträge sind. Die Unauffindbarkeit und die völlige Unbekanntheit einer Person auch an der angegebenen Adresse sind ausreichend maßgebliche Gründe für diese Vermutung (VwGH 17.5.2006, 2004/14/0102). Einem Steuerpflichtigen dürfen zwar keine offenbar…

UFSW RV/1930-W/05Mangel der Umsatzsteueridentifikationsnummer als Beweis für die Verletzung der Beweisvorsorgepflicht des Abgabepflichtigen in den Jahren 2000 bis 2002
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.07.2007

…blieb der Abgabepflichtige der Berufungsverhandlung fern. Damit war der Berufung der Erfolg zu versagen, weil die Aktenlage ein Abgehen vom Erhebungsergebnis des Finanzamts (Unbekanntheit der Holding an der in den Rechnungen angegebenen Adresse, Mangelnde Existenz der in den Rechnungen angeführten Telefonnummer; fehlender Eintrag der Firma…

UFSW RV/1911-W/05Empfängerbenennung bei Paletteneinkäufen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.07.2006Teil 1/2

…dass die benannten Personen nicht die tatsächlichen Empfänger sind, wobei die Unauffindbarkeit oder völlige Unbekanntheit einer Person auch an der angegeben Anschrift ausreichend maßgebliche Gründe für diese Vermutung darstellen. Dass 98% der von der Prüferin stichprobenweise überprüften Empfänger nicht existent sind, wurde von der Bw…

UFSG RV/0074-G/02Außerbilanzielle Zurechnungen von Beträgen mit Zahlungen an unbekannte Empfänger als verdeckte Ausschüttungen an den Gesellschafter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2005Teil 1/3

…seien die in den Vorhaltsbeantwortungen erstatteten Ausführungen, wonach es sich um Zahlungen an Gesellschaftsfremde für Aushilfstätigkeiten und Provisionen gehandelt hätte, widerlegt worden. Von einer Unbekanntheit der Empfänger könne daher keine Rede sein. Die Vorhaltsbeantwortung der Bw. vom 14. Dezember 1998 hinsichtlich der fraglichen Gelder sei…

UFSG RV/0073-G/02Nichtanerkennung von Forderungsabschreibungen, verdeckte Ausschüttung aus nicht fremdüblichen Leistungsbeziehungen (inklusive der Nichtverzinsung von Forderungen) und Übernahme von Reisekosten ohne Rückersatz.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2005Teil 1/3

…seien die in den Vorhaltsbeantwortungen erstatteten Ausführungen, wonach es sich um Zahlungen an Gesellschaftsfremde für Aushilfstätigkeiten und Provisionen gehandelt hätte, widerlegt worden. Von einer Unbekanntheit der Empfänger könne daher keine Rede sein. Die Vorhaltsbeantwortung der Bw. vom 14. Dezember 1998 hinsichtlich der fraglichen Gelder sei…

UFSW RV/2074-W/02Nichtanerkennung von Subhonoraren mangels nicht nachgewiesener Identität der Rechnungsaussteller.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.03.2004

…tatsächlichen Empfänger sind (vgl. VwGH-Erkenntnis vom 28.5.1997, 94/13/0230). Die Unauffindbarkeit der o.a. Personen und Firmen sowie die Unbekanntheit dieser an den in den "Rechnungen" angegebenen Adressen stellen jedenfalls maßgebliche Gründe für die Vermutung dar, dass die von der Bw…

UFSW RV/0359-W/02Verdeckte Ausschüttung iZm Scheinrechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.03.2006Teil 2/3

…D.G. und B.Z. als Dienstnehmer der H-GmbH bei der Wiener Gebietskrankenkasse, dem Firmenbuchauszug und dem Gewerbeschein der H-GmbH ergebe sich, dass die "diversen Unbekanntheiten des S.G." reine Schutzbehauptungen seien. In diesem Zusammenhang stelle sich für die Bw. die Frage, wie…

UFSW RV/0359-W/02Verdeckte Ausschüttung iZm Scheinrechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.03.2006Teil 3/3

…dass die Unterschrift des S.G. auf dieser Niederschrift auch von der in seinem Steuerakt abweiche und diese "Unbekanntheiten" des S.G. reine Schutzbehauptungen darstellen. Die vorliegenden Auftragsprotokolle der H-GmbH haben das gleiche optische Erscheinungsbild (Layout) wie die für die T-GmbH unterzeichneten Auftragsprotokolle…