…per 1.5.2004 = 59,00 € und betreffend Überstundenpauschale von Mai bis Dezember = 95,52 € Umzugskosten vom bisherigen Wohnort an den Dienstort/Pauschale 300,00 € C) Weiters beantragte er die Berücksichtigung des Verlustvortrages in Höhe von 5.721,70 €.…
…den täglichen Weg zur Arbeitsstätte angetreten hat. Bei den Fahrten zum erstmaligen Dienstantritt bzw nach Beendigung des Dienstverhältnisses, verbunden mit der Begründung eines Wohnsitzes am Arbeitsort, handelt es sich eher um Aufwendungen für einen zumindest zeitlich begrenzten Umzug. Dass es sich bei diesen Fahrten um…
…seinen Hauptwohnsitz nach der Trennung von seiner Ehefrau in Wohnort, Gasse HNr11 im Monatxy 2005 begründet. Seinen Dienst im Bundesland Landesdienst trat er im Folgemonat an. Laut Dienstvertrag war dieser auf drei Jahre befristet und sein Dienstort Wohnort. Die minderjärigen Kinder waren im Berufungszeitraum 8…
… 16 Abs. 1 EStG 1988 sind als Werbungskosten abzugsfähig solche Aufwendungen, die zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen verausgabt werden. Grundsätzlich fallen daher auch Kosten zwischen Wohnort und Dienstort unter diesen Begriff. Gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 sind diese jedoch durch…
…angemietet. Wie bereits in der Berufung ausgeführt, handelte es sich um einen von Vornherein zeitlich befristeten Einsatz in [D]. Seit Mai 2007 ist der Dienstort [E], sodass ich wieder am ursprünglichen Wohnort wohne. In der Berufung wurde ausführlich dargelegt, dass bei zeitlicher Befristung eine Verlegung…
…Der Umzug war diesfalls nicht Voraussetzung für die Erlangung eines neuen Dienstverhältnisses, sondern lediglich Konsequenz aus der (freiwilligen) Aufgabe des bis dahin bestehenden Dienstverhältnisses. Gegenständlich war der Wohnungswechsel nicht Konsequenz der Aufgabe des bisherigen Dienstverhältnisses, sondern im Hinblick auf die Entfernung zwischen dem neuen Dienstort…
…Tz 220 zu § 16 sowie die dort angeführten Judikate). Auch im Falle eines (freiwilligen) Arbeitgeberwechsels sind die Werbungskosten anzuerkennen, wenn sich wegen der großen Entfernung des neuen Dienstortes vom bisherigen Wohnort die Notwendigkeit ergibt, einen neuen Wohnsitz zu begründen. Die in den Lohnsteuerrichtlinien 2002 in…
…sei ein Umzug im Jahr 2005, also erst nach 6 Jahren, zur Verkürzung des Arbeitsweges nicht mehr als beruflich bedingt anzusehen. Darüber hinaus sei der Wohnort gar nicht an den Dienstort oder in dessen unmittelbare Nähe, sondern an einen vom Dienstort rund 26 km entfernt…
…Flughafen) zu seinem Wohnort in M entstehen würden, als Familienheimfahrten zu berücksichtigen. Die unverzügliche Verlegung des Familienwohn-sitzes zum Arbeitsort nach Wien sei im Jahr 2006 in Folge der Geburt seines Kindes am 16. September 2006 nicht möglich gewesen, da ein Umzug und die Suche…
…wurde im Wesentlichen ausgeführt, aufgrund der Überprüfung der Entfernungen zwischen Wohnort (bis zum 26. Juli 2007 in X: 10,90 km, ab 27. Juli 2007 in Y: 23,00 km) und Dienstort (Z) und einer stichprobenartigen Überprüfung der Dienstzeiten habe sich ergeben, dass bis zur…
…Arbeitszimmer). Die Berücksichtigung der Aufwendungen für doppelte Haushalsführung wird mit dem Umstand begründet, dass ein Umzug seiner Frau und seiner Tochter von Y in eine 40m² große Garconniere nach X nicht möglich sei. Zudem besuche die Tochter den Sprachenzweig am Ker Gymnasium mit dem Spezialfach…
…ihres Gatten und der beiden Kinder befindet sich seit dem Jahr 2000 in H (Slowakei); die Entfernung zum Dienstort beträgt hin- und zurück mehr als 400 km. Die Bw. machte in ihrer Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2009 als Werbungskosten Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung in Höhe von…
…(NÖ), machte im Rahmen seiner Anträge auf Durchführung von Arbeitnehmerveranlagungen (ANV) für 2002 und 2003 Miet- und Stromkosten für eine Zweitunterkunft an seinem Dienstort Graz sowie für wöchentliche Familienheimfahrten nach K. in Höhe des höchsten Pendlerpauschales als Werbungskosten seiner nicht selbständigen Einkünfte geltend. Im Zuge…
…Werbungskosten, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist. Beruflich veranlasst ist der Umzug insbesondere dann, wenn der Arbeitnehmer vom Dienstgeber an einen anderen Dienstort versetzt wird, der Arbeitnehmer zum Bezug einer Dienstwohnung verpflichtet ist oder wenn der Arbeitnehmer eine Anstellung außerhalb seines bisherigen Wohnortes antritt (s…
…sei seit 1998 als Vorsitzender des Vorstandes in der Sparkasse A tätig. Sein Wohnort sei B, wo auch seine Familie wohne. Ein Umzug seiner Familie nach A sei nicht möglich, weil seine Gattin in C tätig sei. Zwecks Erfüllung seiner dienstlichen Verpflichtungen sei es unerlässlich…
…die Wohnungssituation für seine Familie zu verbessern, wofür er letztlich auch die mit dem Umzug an einen vom Dienstort weit entfernten Wohnort verbundenen persönlichen und finanziellen Belastungen in Kauf genommen hat. Dennoch sind diese Beweggründe in den steuerlich nicht relevanten Bereich der Lebensführung einzuordnen. Diese…
…den im Nahebereich des Dienstortes O gelegenen Familienwohnsitz nach Ungarn verlegt. Mit dem Erwerb des Einfamilienhauses in Ungarn und den Umzug an einen vom Dienstort weit entfernten Wohnort hat sie die damit verbundenen persönlichen und finanziellen Belastungen (Unterkunft in O und Familienheimfahrten) in Kauf genommen…
…dass die Berufungswerberin als Kontoinhaberin nicht erkennbar ist). Zahlungsbestätigung der BH Feldkirch an die Berufungswerberin vom 24.2.2010 über eine Anmeldebescheinigung, Rechnung eines Raumgestaltungsunternehmers in Deutschland über Demontagearbeiten an einer Wohnungseinrichtung, Speditionsrechnung für Umzug von S in Deutschland nach Ä in Österreich am 16…
…private Vermögenssphäre betroffen ist (BFH 24.5.2000. VI R 28/97). Ist ein beruflich veranlasster Umzug anzunehmen, so können neben den eigentlichen Umzugskosten (Fahrtkosten, Transport des Hausrats und von Arbeitsmitteln) auch die Kosten für die Erlangung der neuen Wohnung am Dienstort (z.B. Inserate…
…somit € 769,26. In der Berufung begehrte der Bw die vollständige Gewährung der Aufwendungen für Familienheimfahrten und doppelte Haushaltsführung. Die 1.846,40 seien der Selbstkostenpreis für die Nutzung einer kleinen Wohnung eines Kollegen in der Nähe seines Dienstortes. Eine Benützungsvereinbarung sei mündlich abgeschlossen…