…Glauben geschenkt werden, daher war auch in diesem Punkt der Berufung stattzugeben. Bezüglich der Umsatzsteuernachforderung 2002 wird in dem Schreiben des Masseverwalters vom 15. September 2003 ausgeführt, dass eine ordnungsgemäße Buchhaltung geführt worden sei und monatlich anhand der Buchhaltungsunterlagen erstellte Umsatzsteuervoranmeldungen ordnungsgemäß abgegeben worden seien…
…in Höhe von 233,09 € und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag 03/09 in Höhe von 42,65 €. Die oben erwähnte Umsatzsteuernachforderung 2007 in Höhe von 3.214,55 € haftete im Zeitpunkt der Konkurseröffnung noch mit einem Teilbetrag von 2.788,79 € aus…
…einer Umsatzsteuernachforderung in der Höhe von € 6.574,17, wobei die Besteuerungsgrundlagen gemäß § 184 BAO geschätzt wurden. Für das Jahr 2007 wurden sämtliche Voranmeldungen eingereicht, wobei für die Monate 3,4,5,7 und 8/2007 Nullmeldungen vorliegen, für die anderen Monate zusammen eine…
…hätte können. Die anscheinend von der erstinstanzlichen Behörde vertretene Ansicht, dass aufgrund seiner Tätigkeit als Geschäftsführer auch potenzielles Wissen genüge, ihm daher die konkreten Umstände bewusst hätten sein müssen, sei für das Vorliegen einer Vorsatztat nicht ausreichend. Die Tätigkeit des Bw. als Geschäftsführer, welche von…
…der Senat aufgrund der Verlesung des Spruchsenatsaktes und des Strafaktes. Bezüglich des Vorwurfes der Finanzordnungswidrigkeit für die UVA 5/2009 habe sich die Bw. in der mündlichen Verhandlung am 27. Jänner 2011 vertreten durch ihren Verteidiger schuldig bekannt und es wurde eingestanden, dass eine UVA…
…brauche. Es konnte somit keine glaubhafte wenn auch mündliche Zinsvereinbarung dem Prüfer vermittelt werden. Die BP ist der Ansicht, dass es aufgrund der vorliegenden Sachverhaltselemente, nie zu einer Geldeinlage des Hr. P kam und somit das Geld von Hr. Bw selbst eingelegt wurde. Da privates…
…den Fuhrpark 2004 erneuern müssen, weil die Reparaturkosten zu hoch geworden sind. Die Bank habe in dieser Zeit aufgrund der bestehenden Generalzession der einbezahlten Forderungen, Zahlungen nur mehr in einem eingeschränkten Ausmaß vorgenommen. Die Löhne Mai 2005 wurden nicht mehr überwiesen. Zur Entwicklung der Verbindlichkeiten…
…ihr dieser Betrag im Juli 2006 wieder rücküberwiesen worden sei. Die Berufungswerberin hat somit zwar (angesichts des Fälligkeitstermins 15.2.2006 ohnehin verspätet) eine Teilzahlung auf die von ihr aufgrund der eingereichten Jahreserklärung erwartete Nachzahlung geleistet, in weiterer Folge aber die Rückzahlung dieser Teilzahlung beantragt…
…den in den Vorjahren im Zuge der Einreichung der Jahreserklärung "nachgemeldeten" Umsatzsteuern orientiert hatte, weit überhöht gewesen sei. Die steuerliche Vertreterin habe die für das Jahr 1999 bereits erstellte Bilanz aufgrund offener Honorarforderungen nicht herausgegeben, weshalb eine Einreichung der Abgabenerklärungen für 1999 nicht möglich gewesen…
…so kommt es entweder zu Umsatzsteuernachforderungen oder zu einer Umsatzsteuergutschrift. Im gegenständlichen Fall ist es in beiden Jahren (2002, 2003) zu einer Umsatzsteuernachforderung gekommen. Dies bedeute, dass die Umsatzsteuervoranmeldungen für diese Jahre mit unrichtigen Beträgen abgegeben worden sind. Aufgrund seiner Tätigkeit wisse der Bf wie…
…gab an, diesen Nettobetrag mit 20% zu versteuern und zog den gleichen Betrag als Vorsteuer ab, sodass sich im Ergebnis aus dieser Umsatzsteuererklärung eine Zahllast von Null ergab. Aufgrund dieses zuletzt geschilderten Vorganges vermeinte der steuerliche Vertreter der Bw., die Umsatzsteuerschuld der Bw. sei beglichen…
…sich auch mit der Umsatzsteuernachforderung für den Monat März 1997. Zunächst wurde fristgerecht eine Voranmeldung mit einer Gutschrift eingereicht und erst im August 1997 kam es zur Vorschreibung einer Nachforderung auf Grund einer Vorsteuerberichtigung. Die offene Umsatzsteuer für 1996 resultiert aus einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen…
…vorgelegten Saldenlisten und kann daher nach Senatsmeinung bedenkenlos der Bestrafung zugrunde gelegt werden. Darüber hinaus resultiert die Umsatzsteuernachforderung aufgrund der Betriebsprüfung in Höhe eines Betrages von S 52.500,00 an Umsatzsteuer aus einer ungeklärten Einlage des Bw. auf dessen Verrechnungskonto im Rahmen der Fa…
…sich an den Feststellungen zu ABNr. 910 orientierenden Abgaben- bzw. Feststellungsbescheide für 2007 aufgrund einer nach Nichtabgabe der Jahreserklärungen durchgeführten Schätzung der steuerlichen Bemessungsgrundlagen (Umsatzsteuernachforderung: 20.610,80 €; Einkünfte: -38.846,58 €; Anteil Bf.: -19.423,29 €). Bei der ebenfalls im Sommer…
…die Bemessungsgrundlagen unter Berücksichtigung des Vorsteuerpauschales neu ermittelt und eine Umsatzsteuernachforderung von 10.665,50 € festzusetzen gewesen sei. Da der Bf., obwohl dazu verpflichtet, für die genannten Zeiträume keine Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht habe, und vorsätzliches Handeln allein aufgrund der bisher erhobenen Tatumstände (Nichtbekanntgabe von Provisionseinnahmen…
…vor, die Umsatzsteuernachzahlung im Zuge der Jahreserklärung resultiere aus einem Forderungsverzicht, von dem der Steuerberater erst im Zuge der Bilanzerstellung Kenntnis erlangt habe. Aus dem weiteren Vorbringen des Bw., ihm sei die Problematik der Umsatzsteuerkorrektur auf Grund von Forderungsverzichten nicht bewusst gewesen, weshalb diese nicht…
…die Ergänzung zur Berufung verwiesen, wonach dokumentiert worden sei, dass die Löhne entsprechend der auszahlbaren Quote gekürzt worden seien. Zu der Nachforderung auf Grund der Jahreserklärung für Umsatzsteuer 2001 habe es eine Zahlungsvereinbarung gegeben. Sollten diese Außenstände nicht bezahlt worden sein, so habe sich die…
…wonach dokumentiert worden sei, dass die Löhne entsprechend der auszahlbaren Quote gekürzt worden seien. Zu der Nachforderung auf Grund der Jahreserklärung für Umsatzsteuer 2001 habe es eine Zahlungsvereinbarung gegeben. Sollten diese Außenstände nicht bezahlt worden sein, so habe sich die Firma in der Folge in…
…Umsatzsteuernachschauen nicht angezweifelt worden wäre. Die durch die Prüfung entstandene Umsatzsteuernachforderung könne er nachträglich nicht mehr auf die Kunden überwälzen und würde ihm daher ein nicht wieder gutzumachender Schaden entstehen. Außerdem fehle in den Bescheiden sowie im Prüfungsbericht eine Begründung, warum vom bisherigen Mischsatz abgegangen…
…Es war daher insoweit mit Verfahrenseinstellung vorzugehen. Weiters liegt dem Schuldspruch zu Punkt a) des erstinstanzlichen Erkenntnisses eine Restschuld aufgrund der Umsatzsteuererklärung 2004 in Höhe von € 11.982,18 zugrunde, welche ebenfalls nicht den Abgabenvorschriften entsprechend entrichtet wurde, weswegen auch insoweit keine strafbefreiende Selbstanzeige…