Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Innsbruck 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen A, wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 11. Oktober 2010 gegen…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen M.B., wegen des Finanzvergehens der versuchten Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1, 3 lit. a i. V. 13 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über…
…Für den Monat Dezember 2001 wurde am 22. April 2004 eine berichtigte Umsatzsteuervoranmeldung eingereicht und der Gesamtbetrag der Lieferungen (Bemessungsgrundlage) in Höhe von ATS 431.781,02 angeführt. Die Umsatzsteuerjahreserklärung [der A GmbH für das Veranlagungsjahr 2001, beinhaltend die Wirtschaftsjahre 1. Juli 2000 bis 30…
…kann jedenfalls nur dann die Rede sein, wenn die im Rahmen der Selbstanzeige offen gelegten Umsatzsteuervorauszahlungen unverzüglich bzw. die auf Grund der Selbstanzeige in Form der Abgabe von Umsatzsteuerjahreserklärungen bescheidmäßig festgesetzten Beträge jedenfalls innerhalb der Zahlungsfrist gemäß § 210 Abs. 4 BAO entrichtet werden oder zumindest…
…Raten entrichtet, die letzte Rate sei am 8. Juni 2005 bezahlt worden. Die eine Restschuld von 7.025,67 € ausweisende Umsatzsteuerjahreserklärung 2005, wovon auf Grund einer Gutschrift aus der Einkommensteuerjahresveranlagung 2005 auf dem Abgabenkonto ein Rückstand von 6.913,64 € verblieben sei, sei…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Reinhard Moderc, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt betreffend Verspätungszuschlag entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X-KG, xyS., vom 24. Juni 2004, vertreten durch Mag. Wöth-Fellmann Dagmar, Steuerberatung, 6020 Innsbruck, Amraser Str 78, gegen den Bescheid betreffend Verspätungszuschlag hinsichtlich Umsatzsteuer für das Jahr 2000 vom 21. Juni 2006 und gegen…
…verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Die Finanzstrafbehörde erster Instanz nahm die mittels Umsatzsteuerjahreserklärung 2008 einbekannte Umsatzsteuernachzahlung zum Anlass, um gegen die Bf. ein Finanzstrafverfahren einzuleiten. Gemäß §…
…Juni 2005 mit Begleitschreiben des steuerlichen Vertreters vom 17. Juni 2005 (erliegend im Schriftverkehrsakt) für die Jahre 2002, 2003 und 2004 eingereichten Umsatzsteuerjahreserklärungen führten erklärungsgemäß zur Festsetzung von Nachforderungsbeträgen. Die Bilanzen wurden zu einem jeweils am 31. Jänner endenden abweichenden Wirtschaftsjahr erstellt. Die Fälligkeit der…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 2 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Herbert Frantsits als weitere Mitglieder des Senates in der…
…eine Nachforderung von 18.727,32 € ausweist. Als Zahlungsfrist ist auf dem Abgabenkonto der 29. März 2005 genannt. Grundsätzlich ist eine Abgabennachforderung ausweisende Umsatzsteuerjahreserklärung als Selbstanzeige zu werten; dieser Selbstanzeige konnte gegenständlich aber keine strafbefreiende Wirkung zukommen, da die Umsatzsteuernachforderung nicht innerhalb der genannten…
…persönlich übernommen. Die weiteren im Haftungsbescheid aufgelisteten Posten betreffen Nebengebühren, die im Zusammenhang mit der Unterlassung der Einreichung einer Umsatzsteuerjahreserklärung 1996 angefallen sind. Konkret handelt es sich um eine Zwangsstrafe vom 11. März 1999 in Höhe von S 2.000,00, einen Verspätungszuschlag vom 3…
…Juni 2002 habe der Verteidiger vorgebracht, dass für die in Rede stehenden Zeiträume ein Guthaben zu erwarten sei. Als Nachweis sei die Einreichung der Umsatzsteuerjahreserklärung 2001 avisiert worden. Für den Fall der Erbringung des Nachweises, dass keine Umsatzsteuerzahllasten angefallen seien, wäre dem Verteidiger die Einstellung…
…für die Einhaltung der steuerlichen Vorschriften im Zeitraum seiner Geschäftsführung Sorge zu tragen. Am 25. November 2009 erging wegen Nichtabgabe der Umsatzsteuerjahreserklärungen für das Jahre 2007 ein Bescheide mit der Festsetzung einer Umsatzsteuernachforderung in der Höhe von € 6.574,17, wobei die Besteuerungsgrundlagen gemäß …
…Als Zahlungsfrist ist auf dem Abgabenkonto der 9. Juni 2008 genannt. Wie bereits die Erstbehörde zutreffend ausführte, ist eine Abgabennachforderung ausweisende Umsatzsteuerjahreserklärung grundsätzlich als Selbstanzeige zu werten. Dieser Selbstanzeige konnte gegenständlich aber keine strafbefreiende Wirkung zukommen, da die Umsatzsteuernachforderung nicht innerhalb der genannten Zahlungsfrist entrichtet…
…FinStrG darstellt, wenn nur ein Hinweis auf die Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen erfolgt, nicht aber, ob und in welcher Form der Verdacht eines Finanzvergehens vorliegt. 3. Umsatzsteuerjahreserklärung 2007 Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs…
…insbesondere auf den Umstand, dass ihm die Abgabenschuldigkeiten zum 15. Februar 2006 nicht bekannt gewesen seien und er vor Erstellung der Umsatzsteuerjahreserklärung nicht verpflichtet gewesen sei, zu ermitteln, in welcher Höhe er für die laufende Betreibung der A Akten Barauslagen aufzuwenden gehabt habe und ob…
…insbesondere auf den Umstand, dass ihm die Abgabenschuldigkeiten zum 15. Februar 2005 nicht bekannt gewesen seien und er vor Erstellung der Umsatzsteuerjahreserklärung nicht verpflichtet gewesen sei, zu ermitteln, in welcher Höhe er für die laufende Betreibung der A Akten Barauslagen aufzuwenden gehabt habe und ob…
…§ 21 Abs. 1 UStG 1994 ist unter Voranmeldungszeitraum der Kalendermonat zu verstehen. Auf die Umsatzsteuerjahreserklärung kann die zitierte Textziffer daher nicht angewendet werden. Nimmt die Bw von dieser, ohnedies nur für den Voranmeldungszeitraum bestehenden, Möglichkeit nicht Gebrauch und erklärt sie die im Jahr 2006 erbrachten…
…wird und aus dieser Textierung nicht zu entnehmen ist, ob es sich um eine Zuschätzung nach Kalkulation oder um einen reinen Sicherheitszuschlag handelt. Die Umsatzsteuerjahreserklärung 1998 führte nach Ansicht der Betriebsprüfung demnach zu einem unrichtigen Erstbescheid vom 28. August 1998. Diese Zurechnung liegt jedoch unter…