…Bestimmung des § 201 BAO eine erstmalige Festsetzung der Abgabe mit Abgabenbescheid zu erfolgen. Die mittels Umsatzsteuer-Voranmeldung geltend gemachte, vom Finanzamt jedoch nicht auf dem Abgabenkonto verbuchte Gutschrift an Umsatzsteuer führt somit im Falle der Erlassung eines Umsatzsteuer-Festsetzungsbescheides gemäß § 21 Abs. 3 UStG 1994…
…nicht Abs. 3 zur Anwendung gelangt. Im gegenständlichen Fall hat das Finanzamt die geltend gemachte Gutschrift für März 2004 nicht verbucht und in weiterer Folge einen Umsatzsteuer-Festsetzungsbescheid erlassen. Wie der Verwaltungsgerichtshof zur Frage der Entstehung eines rückzahlbaren Guthabens auf einem gemäß § 213 Abs. 1…
…des Säumniszuschlags nach § 217 BAO kommt es daher auf den Zeitpunkt der Erlassung der Bescheide über die Jahresumsatzsteuer bzw. eines Umsatzsteuer-Festsetzungsbescheides nicht an (VwGH 26.5.1999, 99/13/0054). Es wurde weder vorgebracht noch ist es den Verwaltungsakten zu entnehmen, dass eine formelle…
…kommt es daher auf den Zeitpunkt der Erlassung der Bescheide über die Jahresumsatzsteuer bzw. eines Umsatzsteuer-Festsetzungsbescheides nicht an (VwGH 26.5.1999, 99/13/0054). Da im Berufungsfall die Umsatzsteuer als Selbstbemessungsabgabe jeweils schon lange vor ihrer bescheidmäßigen Nachforderung fällig geworden ist (§ 21 UStG)…
…15. Dezember 1999 entrichtet worden wären. Mit der dagegen eingewendeten Berufung wandte die Berufungswerberin (Bw.) die Unrichtigkeit der gleichzeitig bekämpften Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide ein. Zum Bescheid über die Festsetzung der Säumniszuschläge wurde kein Vorbringen erstattet. Mit Berufungsvorentscheidung vom 27. Dezember 2001 wies das Finanzamt die Berufung gegen…
… 217 BAO kommt es daher auf den Zeitpunkt der Erlassung der Bescheide über die Jahresumsatzsteuer bzw. eines Umsatzsteuer-Festsetzungsbescheides nicht an (VwGH 26.5.1999, 99/13/0054). Der Säumniszuschlag ist eine objektive Säumnisfolge der Nichtentrichtung einer Abgabe bei deren Fälligkeit. Die verfahrensgegenständlichen Säumniszuschläge sind…
…nach § 217 BAO kommt es daher auf den Zeitpunkt der Erlassung der Bescheide über die Jahresumsatzsteuer bzw. eines Umsatzsteuer-Festsetzungsbescheides nicht an (VwGH 26.5.1999, 99/13/0054). Der Säumniszuschlag ist demnach eine objektive Säumnisfolge der Nichtentrichtung der Umsatzsteuerschuld 2010 bis 15. Februar 2011…
…daher auf den Zeitpunkt der Erlassung der Bescheide über die Jahresumsatzsteuer bzw. eines Umsatzsteuer-Festsetzungsbescheides nicht an (VwGH 26.5.1999, 99/13/0054). Da im Berufungsfall die Umsatzsteuer als Selbstbemessungsabgabe jeweils schon lange vor ihrer bescheidmäßigen Festsetzung als Prüfungsnachforderung fällig geworden ist (§ 21 UStG)…
…an Umsatzsteuer tritt gemäß § 21 Abs. 1 UStG 1994 jeweils am 15.ten Tag des auf einen Kalendermonat folgenden zweitfolgenden Kalendermonats ein. Für die Entstehung des Säumniszuschlags nach § 217 BAO kommt es daher auf den Zeitpunkt der Erlassung der Jahresumsatzsteuerbescheide bzw. eines Umsatzsteuer-Festsetzungsbescheides nicht…
…Es werde daher ersucht, von der Verhängung eines Säumniszuschlages abzusehen bzw. bis zur Erledigung der Berufung gegen den Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid mit der Erledigung zuzuwarten. Das Finanzamt Neunkirchen Wiener Neustadt hat mit Berufungsvorentscheidung vom 2. Dezember 2010 die Berufung als unbegründet abgewiesen und ausgeführt, dass aufgrund der…
…an Umsatzsteuer gemäß § 21 Abs. 1 UStG 1994 jeweils am fünfzehnten Tag des auf einen Kalendermonat zweitfolgenden Kalendermonats eintritt. Für die Entstehung des Säumniszuschlags nach § 217 BAO kommt es daher auf den Zeitpunkt der Erlassung der Bescheide über die Jahresumsatzsteuer bzw. eines Umsatzsteuer-Festsetzungsbescheides nicht…
…an Umsatzsteuer gemäß § 21 Abs. 1 UStG 1994 jeweils am fünfzehnten Tag des auf einen Kalendermonat zweitfolgenden Kalendermonats eintritt. Für die Entstehung des Säumniszuschlags nach § 217 BAO kommt es daher auf den Zeitpunkt der Erlassung der Bescheide über die Jahresumsatzsteuer bzw. eines Umsatzsteuer-Festsetzungsbescheides nicht…
…Umsatzsteuer tritt gemäß § 21 Abs. 1 UStG 1972 und 1994 jeweils am 15.ten Tag des auf einen Kalendermonat folgenden zweitfolgenden Kalendermonats ein. Für die Entstehung des Säumniszuschlags nach § 217 BAO kommt es daher auf den Zeitpunkt der Erlassung der Jahresumsatzsteuerbescheide bzw. eines Umsatzsteuer-Festsetzungsbescheides…
…sondern den Gesamtbetrag von 8.041,62 € überweisen müssen. In diesem Fall wäre am 16.3.2006 nicht nur der Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid 12/2005 mit einer Gutschrift von 4.575,42 € gebucht worden, der zu einem Guthaben in dieser Höhe am Abgabenkonto geführt hat…
…Nettobeträgen" die Umsatzsteuer herausgerechnet werde. Die bisher beantragten Vorsteuern seien anzuerkennen. Es ergebe sich für den in Rede stehenden Zeitraum (die Monate 9-11/2008) eine Zahllast von Euro 4.428,07. Mit Schreiben vom 27. Juli 2009 wurde rechtzeitig Berufung gegen diesen Festsetzungsbescheid erhoben…
…Jänner bis Juni 2008 ermittelt wurden. Die Umsatzsteuerbescheide 2004 bis 2006 und 2008 und die Einkommensteuerbescheide der Berufungsjahre sowie der Umsatzsteuer-Festsetzungsbescheid enthalten keine Begründung (auch keinen Verweis auf den Bp-Bericht und darin getroffene Feststellungen als Begründung oder auf sonstige Beilagen). Lediglich im (vorläufigen)…
…ATS 32.558.-festgesetzt. Die Anlastung dieses Säumniszuschlages (SZ) erfolgte, weil die mit Umsatzsteuer-Festsetzungsbescheid vom 28.April 1998 für den Voranmeldungszeitraum Dezember 1997 entstandene Nachforderung von ATS 1,627.921.-- nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet wurde. Der SZ wurde nach § 219 BAO in der…
…Außenprüfung stattfand, die auch im Wege einer Umsatzsteuernachschau den Zeitraum Jänner bis August 2002 umfasste. Abweichend von den Umsatzsteuer-Voranmeldungen erließ das Finanzamt für diesen Zeitraum acht gesonderte Umsatzsteuer-Festsetzungsbescheide, die sämtliche mit acht Berufungsschriftsätzen bekämpft wurden. Mit Berufungsentscheidung UFS 05.07.2004, RV/4498…
…zu beurteilende Bescheid enthält die Abgaben Umsatzsteuer Juli und August 2009, für die eine Festsetzungsberechtigung des Finanzamtes nicht gegeben war. Er war deshalb aufzuheben, was aber die Abgabenbehörde 1. Instanz - mangels entschiedener Sache - nicht daran hindert, die Vorsteuerkürzungen in der Folge mit solchen Festsetzungsbescheiden durchzusetzen…
…Weitergehende Schriftsätze wurden allerdings in weiterer Folge nicht eingebracht. Über die Berufung wurde erwogen: Eingangs ist festzustellen, dass der Bw. die Berufung gegen den Umsatzsteuer-Festsetzungsbescheid für den Monat November 2000 im Vorlageantrag nicht aufrecht erhalten hat, weshalb auf Berufungsausführungen, die das Jahr 2000 betreffen…