…Gesellschaftsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Gesellschaftssteuererklärung vom 09.01.2001 brachte die Berufungswerberin (vormalsDLGmbH einen freiwilligen Gesellschafterzuschuss zur Verlustbedeckung 2000 gemäß Umlaufbeschluss vom 23.11.2000 in Höhe von € 6.122.449,-- zur Anzeige…
…obwohl der Schuldner zahlungswillig ist, dann verfügt der Empfänger bereits ab diesem Zeitpunkt über den Betrag und gilt gleichzeitig als zugeflossen (VwGH 2000/14/0132). Im Zeitpunkt der Fassung des Umlaufbeschlusses wiesen zwar die betrieblichen Girokonten nicht die erforderlichen Guthabensstände aus, es war aber auch…
…aufgehoben. Entscheidungsgründe A) Alleinige Geschäftsführerin der Bw. war im berufungsgegenständlichen Zeitraum die GVG (in der Folge GVG), Geschäftsführer war der Beitretende HG (in der Folge HG). Laut Umlaufbeschluss vom 3.11.2000 sollte der Gewinn iHv. 3 Mio. S mit Fälligkeit 20.9. (offenkundig…
…Gesellschafter. Im gegenständlichen Fall wurde der Bw. wirksam erst mit Unterfertigung des Umlaufbeschlusses am 20.7.2001 (neuerlich) zum Geschäftsführer bestellt, nachdem er diese Funktion schon einmal in den Jahren 1988 bis 1996 innehatte. Die Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Lohnsteuer bei der Primärschuldnerin steht fest. Das…
…Er sei in seinen Entscheidungen völlig frei. Auf eine monatliche Entlohnung sei der Geschäftsführer nicht angewiesen. Es werde auf die Umlaufbeschlüsse vom 16.1.1994 und vom 5.1.2001 verwiesen. Weiters wies der steuerliche Vertreter darauf hin, dass die streitgegenständlichen Abgabenansprüche alle bereits vor…
…Finanzamts- und Sozialversicherungszahlungen sowie um unterjährige Entnahmen der Gesellschafter-Geschäftsführer gehandelt. Mit Umlaufbeschluss vom 29.1.2009 sei die alineare Ausschüttung des Gewinnes zum Stichtag 31.12.2007 beschlossen worden. Die vom Gesellschafter I.B. darüber hinaus entnommenen Beträge stellten jedoch eine verdeckte Ausschüttung dar…
Die Bw hat im Berufungsverfahren den mit 30. Juni 1993 datierten Umlaufbeschluss betreffend die Genehmigung des Jahresabschlusses 1992 vorgelegt. Im Hinblick auf diesen Zeitpunkt der Bilanzerstellung konnten spätere Ereignisse, namentlich die nach diesem Zeitpunkt eingehenden Zahlungen, die Bewertung zum Bilanzstichtag nicht mehr beeinflussen. Da ansonsten…
…Konkurs der Firma THG - der konkursbehördlichen Bewilligung durch das LG und - vom Umstand, dass ein 20%iger Zwangsausgleich angenommen und bestätigt wird. d. (1) Umlaufbeschluss des Gläubigerausschusses im Konkurs der THG vom 14. Oktober 2002 (Auszug): Der Masserverwalter wird ermächtigt, das Angebot der PSM (Bw.) ..…
…Jahr 1994 lautet: Der GESCHÄFTSFÜHRER WC erhalte für 1994 von der GmbH eine Pauschalprovision von 200.000 S. Hiezu wird bemerkt: Dieser Umlaufbeschluss deckt sich nicht mit der Bilanz samt G+V 1994 der GmbH., die dem FA am 2.5.1996 vorgelegt worden ist …
…setzte das Finanzamt mit dem nunmehr angefochtenen Gesellschaftsteuerbescheid vom 16. Dezember 2008 für die "Gewährung eines Kapitalzuschusses lt. Umlaufbeschluss vom 13. August 2008" gegenüber der Bw. Gesellschaftsteuer für den Kapitalzuschuss von € 5.000.000,00 in Höhe von € 50.000,00 mit der…
…Gesellschaftsvertrages die Errichtung der Doppelhausanlage B in C angegeben. Mit Umlaufbeschluss vom 20.6.2006 wurde L als selbständig zeichnungs- und vertretungsbefugte Geschäftsführerin dieser Gesellschaft bestellt. Den seit dem Veranlagungsjahr 2006 eingereichten Umsatz- und Körperschaftsteuererklärungen ist zu entnehmen, dass die Gesellschaft bisher keinerlei Umsätze erzielte …
…Jahr später bei der Bw. eingelangt ist, noch dazu, weil im Umlaufbeschluss der Gesellschafter die Vorlage des schriftlichen Mietvertrages bereits bis zum 31. Juli 2003 gefordert wird. Die Klärung dieser zeitlichen Differenz ist jedoch für dieses Verfahren nicht von Bedeutung, da der Senat vom Abschluss…
…des Finanzamtes Innsbruck vom 10. Juli 2007 betreffend Gesellschaftsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Im Zuge einer Außenprüfung bei der Z.Holding.GmbH übermittelte der Betriebsprüfer dem Finanzamt Innsbruck als Kontrollmitteilung einen Umlaufbeschluss vom 31. Dezember 2003…
…der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als unzulässig zurückgewiesen. Begründung Im Zuge einer Außenprüfung bei der Z.Holding.GmbH übermittelte der Betriebsprüfer dem Finanzamt Innsbruck am 2. April 2007 als Kontrollmitteilung einen Umlaufbeschluss vom 30. bzw. 31. Dezember 2003. Dieser hatte folgenden Inhalt…
…Entscheidungsgründe Laut Angaben des steuerlichen Vertreters der nunmehrigen Bw. vom 12.9.2003 schüttete sie einen Teilbetrag in Höhe von 600.000,00 € des Gewinns 2001 am 17.12.2002 aus (Umlaufbeschluss vom 10.12.2002, mit der die Geschäftsführung die Gesellschafter um Zustimmung…
…die Z-GmbH. waren mit je 50% am Stammkapital der A GmbH (Berufungswerberin) beteiligt. Die beiden Gesellschafter beschlossen mit dem am 21. und 29. Dezember 1995 unterschriebenen Umlaufbeschluss gemäß § 34 GmbHG eine Verlustabdeckung für das Geschäftsjahr 1995. Dieser Beschluss lautet auszugsweise: 2. Nach Mitteilung der…
…und ab 10.4.1998 auf R GmbH geändert. Seit 5.1.1996 befindet sich der Sitz der Gesellschaft in 0. Am 11. Dezember 1995 wurde der nachstehend auszugsweise wiedergegebene Umlaufbeschluss gemäß § 34 GmbHG gefasst: 2. Nach Mitteilung der Geschäftsführung der HB GmbH hat die…
…mittels Bescheinigung der E-GmbH vom 6. März 2007 als abgeführt nachgewiesene Kapitalertragsteuer, die auf die in den Umlaufbeschlüssen vom 23.9.2004, 24.9.2004 und 5.11.2004 (Basis Jahresabschluss 2003) sowie vom 10.5.2005, 11.5.2005 und 14.6.2005…
…oder der GmbH einerseits mit dem Geschäftsführer andererseits betreffend die Bezüge des WC für 1994, die bereits vor November 2001 existierte. 2.2.8.) Der Umlaufbeschluss der Gesellschafter der BXX GmbH, datiert vom Juni 1996 betreffend das Jahr 1995 lautet: Der Geschäftsführer WC erhalte für…
…1) Die Gesellschafter der Berufungswerberin (Bw.) fassten am 25./26./27. 6. 1997 den "Umlaufbeschluss" auf teilweise Rückzahlung einer im Evidenzkonto der Bw. für 1996 ausgewiesenen Kapitalrücklage im Weg der Auflösung zugunsten des Bilanzgewinnes und nachfolgender Ausschüttung an die Gesellschafter. Von der als Einlagenrückzahlung gemäß …