…bei der säumigen Behörde gestellten Antrag abzusprechen; eine solche Beschwerde ist abzuweisen, wenn die Verletzung der Entscheidungspflicht nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Berufungsbehörde zurückzuführen ist. Da aus der Aktenlage keine Umstände erkennbar sind, die darauf schließen lassen, dass kein überwiegendes Verschulden der Berufungsbehörde an…
…b) oder wenn die Waren auf ein anderes Beförderungsmittel umgeladen werden. Die Umladung darf nur unter Aufsicht der Zollbehörden vorgenommen werden, es sei denn sie lassen dies auch ohne ihre Aufsicht zu (Buchst. c). Auch jedes Ereignis mit möglichen Auswirkungen auf die Einhaltung der Verpflichtungen…
…b) oder wenn die Waren auf ein anderes Beförderungsmittel umgeladen werden. Die Umladung darf nur unter Aufsicht der Zollbehörden vorgenommen werden, es sei denn sie lassen dies auch ohne ihre Aufsicht zu (Buchst. c). Auch jedes Ereignis mit möglichen Auswirkungen auf die Einhaltung der Verpflichtungen…
…b) oder wenn die Waren auf ein anderes Beförderungsmittel umgeladen werden. Die Umladung darf nur unter Aufsicht der Zollbehörden vorgenommen werden, es sei denn sie lassen dies auch ohne ihre Aufsicht zu (Buchst. c). Auch jedes Ereignis mit möglichen Auswirkungen auf die Einhaltung der Verpflichtungen…
…die Pflichten auf die Bf. als Warenempfänger übergegangen. Nachdem die Bf. die Waren auf ein anderes Beförderungsmittel umgeladen habe, konnten die Waren nicht mehr mit der von der Zollbehörde zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahme in Form eines angebrachten Raumverschlusses gestellt werden. Mit der Umladung habe die…
…die Pflichten auf die Bf. als Warenempfänger übergegangen. Nachdem die Bf. die Waren auf ein anderes Beförderungsmittel umgeladen habe, konnten die Waren nicht mehr mit der von der Zollbehörde zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahme in Form eines angebrachten Raumverschlusses gestellt werden. Mit der Umladung habe die…
…die Pflichten auf die Bf. als Warenempfänger übergegangen. Nachdem die Bf. die Waren auf ein anderes Beförderungsmittel umgeladen habe, konnten die Waren nicht mehr mit der von der Zollbehörde zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahme in Form eines angebrachten Raumverschlusses gestellt werden. Mit der Umladung habe die…
…Gebiet anderer Länder als des begünstigten Ausfuhrlandes oder der Gemeinschaft befördert werden, gegebenenfalls auch mit einer Umladung oder vorübergehenden Einlagerung in diesen Ländern, sofern sie im Durchfuhr- oder Einlagerungsland unter zollamtlicher Überwachung geblieben und dort nur ent- oder verladen worden sind oder eine auf die…
…Gebiet anderer Länder als des begünstigten Ausfuhrlandes oder der Gemeinschaft befördert werden, gegebenenfalls auch mit einer Umladung oder vorübergehender Einlagerung in diesen Ländern, sofern sie im Durchfuhr- oder Einlagerungsland unter zollamtlicher Überwachung geblieben und dort nur ent- oder verladen worden sind oder eine auf die…
…anschließend auf Grund einer ins Leere gehenden Zollanmeldung vermeintlich in ein Zollverfahren überführt und danach vom Amtsplatz entfernt, werden sie der zollamtlichen Überwachung entzogen (siehe Witte, Rz. 11 zu Artikel 204 ZK). Für diese Waren ist daher die Zollschuld gemäß Artikel 203 ZK entstanden. Anders…
…legte er dabei auch die Motive für die Fälschungen offen, nämlich die schleppende bzw verweigerte Zusendung der Verzollungsbelege durch die russischen Geschäftspartner einerseits und auf der anderen Seite der dadurch entstandene Druck seitens der österreichischen Lieferanten, die diese Belege für die Beantragung der Ausfuhrerstattung dringend…
…wortgleich seine gestellten Anträge wiederholt. Der Bf ist zunächst auf das Beweisverfahren in Abgabensachen und darauf, dass es aufgrund ungleicher Verfahrensarten und schon wegen der anders gearteten Beweisregeln in Abgaben- und Strafverfahren durchaus zu einer unterschiedlichen Beurteilung ein und desselben Sachverhaltes kommen kann, zu verweisen…
…Anwendungsgebiet durchgefahren sind, dass ein Umladen in G als Folge der Entfernung zwischen den Entladeorten und G gar nicht möglich gewesen wäre. Die LKW haben die Autobahn im Bereich Salzburg/Thalgau verlassen und sind ca. zweieinhalb Stunden später wieder auf die Autobahn aufgefahren. Dass es…
…habe und daher die Abgaben nicht vorgeschrieben werden hätten dürfen. In dem dieser Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt wurde die Ware - entgegen dem Lagerbescheid - vorübergehend auf einem anderen Ort gelagert. Es lag also ein nicht bewilligter Ortswechsel vor. Selbst in diesem Fall habe der Verwaltungsgerichtshof - völlig…
…dass ein Umladen in T als Folge der Entfernung gar nicht möglich gewesen wäre. Die LKW haben die Autobahn im Bereich Salzburg/Thalgau verlassen und sind ca. zweieinhalb Stunden später wieder auf die Autobahn aufgefahren. Dass es gemäß den Ausführungen des Bf bezüglich der Transporte…
…darauf kommt es bei der Beurteilung der Voraussetzungen des Art 859 ZK-DVO an, "unstrittig, dass durch die Umladung auf ein anderes Fahrzeug der Versuch der Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung durch ein Zusammenwirken von K. und G. zu vertreten war. Unbestritten erscheint der Sachverhalt…
…darauf kommt es bei der Beurteilung der Voraussetzungen des Art 859 ZK-DVO an, "unstrittig, dass durch die Umladung auf ein anderes Fahrzeug der Versuch der Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung durch ein Zusammenwirken von K. und G. zu vertreten war. Unbestritten erscheint der Sachverhalt…
…darauf kommt es bei der Beurteilung der Voraussetzungen des Art 859 ZK-DVO an, "unstrittig, dass durch die Umladung auf ein anderes Fahrzeug der Versuch der Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung durch ein Zusammenwirken von K. und G. zu vertreten war. Unbestritten erscheint der Sachverhalt…
…Gebiet anderer Länder als des begünstigten Ausfuhrlandes oder der Gemeinschaft befördert werden, gegebenenfalls auch mit einer Umladung oder vorübergehenden Einlagerung in diesen Ländern, sofern sie im Durchfuhr- oder Einlagerungsland unter zollamtlicher Überwachung geblieben und dort nur ent- oder verladen worden sind oder eine auf die…
…Gebiet anderer Länder als des begünstigten Ausfuhrlandes oder der Gemeinschaft befördert werden, gegebenenfalls auch mit einer Umladung oder vorübergehenden Einlagerung in diesen Ländern, sofern sie im Durchfuhr- oder Einlagerungsland unter zollamtlicher Überwachung geblieben und dort nur ent- oder verladen worden sind oder eine auf die…