…gemachten Verlustabzuges wurde dieser auch nicht als "letzte" Sonderausgabe, sohin nach dem Abzug aller anderen Sonderausgaben, in Ansatz gebracht, sondern es wurden die Verluste vom laufenden Gewinn abgezogen. Gerade aber die Frage nach der Rechtmäßigkeit der willkürlichen Vornahme (Zeitpunkt, Umfang und Art) des Verlustabzuges bildet…
…Betriebe, Teilbetriebe oder nicht einem Betrieb zurechenbaren Vermögensteile am Umwandlungsstichtag (Verschmelzungsstichtag) zwar noch tatsächlich vorhanden sind, ihr Umfang gegenüber jenem im Zeitpunkt des Entstehens der Verluste derart vermindert ist, dass nach dem Gesamtbild der Verhältnisse eine Vergleichbarkeit nicht mehr gegeben ist. Für das sog. Kriterium…
…des Verlustabzuges auf den Rechtsnachfolger in jenen Fällen nicht mehr zuzulassen, in denen Rechtsnachfolger das verlusterzeugende Vermögen nicht mehr oder in nicht mehr vergleichbarem Umfang besitzen sollten. Eine Einschränkung dieser Bestimmung auf Körperschaften als Rechtsnachfolger lässt eine logische Gesetzesinterpretation nicht zu, sodass nach Ansicht des…
…Verlustvorträge: Auch bei ihnen werde die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung als wesentliche Voraussetzung für ihre Geltendmachung nicht im Zeitraum der Verlustentstehung, sondern in den Veranlagungsperioden des Verlustabzuges selbst und eigenständig geprüft (VwGH 14.4.1994, 92/15/0169). Da wie dort bestünden somit keine rechtsförmlichen Bindungswirkungen…
…Es sei nur Anlagevermögen im geringen Umfang übertragen worden (Gabelstapler). Änderungen zum Zwecke der Verbesserung oder Rationalisierung seien durch die Verschmelzung nicht erfolgt. Arbeitsplätze seien nicht gesichert worden. Änderungen in der Betriebsstruktur seien anlässlich des Insolvenzverfahrens erfolgt. In ihren Körperschaftssteuererklärungen für die Jahre 2005 und…
…Weiters ist zu berücksichtigen, dass nach der Verschmelzung ein Verlustabzug auch dann ausgeschlossen ist, wenn die verlustverursachenden Vermögensteile (Betriebe, Teilbetriebe) zwar noch vorhanden sind, aber ihr Umfang gegenüber dem Zeitpunkt des Entstehens der Verluste so vermindert ist, dass keine Vergleichbarkeit mehr gegeben ist. Die Bw…
…nach der zum Stichtag 31. August 1999 vorgenommenen Umgründungsmaßnahme gemäß § 21 Z 2 iVm § 4 Z 1 lit c UmgrStG vom Verlustabzug ausgeschlossen. Der Umfang des Betriebes ist vom 31. Dezember 1994 bis zum 31. August 1999 nicht nennenswert verringert worden, denn der Betrieb ruhte…
…Der Umfang des Betriebes der KGmbH war am Verschmelzungsstichtag gegenüber jenem im Zeitpunkt des Entstehens der strittigen Verluste derart vermindert, dass nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse eine Vergleichbarkeit nicht mehr gegeben war. Somit steht der Bw. der strittige Verlustabzug auch unter diesem Aspekt nicht…
…auf die im Schriftsatz des Bw. vom 6. Februar 2001 enthaltene Gegenüberstellung der Umsätze der GmbH in den Jahren 1993 bis 1998 zu den Umsätzen der KEG in den Jahren 1999 bis 2000 verwiesen. Zu den auf den Umfang des Verlustabzuges Bezug habenden Ausführungen in…
…3 Ende). Fünftel des Verlustvortrages 1989/1990 für die Jahre 2000 bis 2002: 388.136,80 S p.a. Körperschaftsteuerbescheid 2000 vom 27. Mai 2005 In diesem rechtskräftigen Bescheid wurde ein laufender Gewinn von 533.676,00 S durch einen Verlustabzug in gleicher Höhe (388…
…Umstand, dass der Bw. aus seiner Privatordination bereits im Jahre 1998 keinesfalls niedrige Honorareinnahmen erzielte und für die Folgejahre nicht behauptete, dass sich der Umfang des Patientenkreises wesentlich verringert hätte. Auch wenn der Bw. in diesem Zusammenhang immer wieder hervorhebt, dass die Klassenpatienten einen zusätzlichen…
…Geltendmachung des Verlustabzuges daraus ab, dass er seiner Meinung nach als Rechtsnachfolger nach seinem Vater anzusehen ist. Gemäß § 19 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO) gehen bei Gesamtrechtsnachfolge die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der…
…auf Grund einer Gesamtbetrachtung abzustellen. Die Abgrenzung von Voll- und Minderkaufleuten iSd § 4 HGB richte sich nach quantitativen ("Umfang") und qualitativen ("Art") Merkmalen (Straube, Kommentar zum HGB², § 4 Rz 4). Qualitativ komme es auf 1) den Gegenstand des Unternehmens, 2) den organisatorischen Ablauf der Geschäfte…
…ein Verlustabzug in der vom Bw. in der Berufung ursprünglich berechneten Höhe, allerdings nur in Rahmen des sich aus § 10 Abs. 1 lit. c UmgrStG ergebendem prozentuellem Ausmaß, zusteht. Auch der unabhängige Finanzsenat hegt dagegen keine Bedenken. Der Berufung konnte somit im eingeschränkten Umfang Folge…
…eine Gesellschaft, bei der die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind, gelten auch die Mitunternehmer als Einbringende. Das UmgrStG schreibt somit für Einbringungen einen objektbezogenen Übergang des Verlustabzuges auf die übernehmende Körperschaft vor. Ungeachtet der Tatsache, dass die in der Mitunternehmerschaft anfallenden Verluste quotenmäßig den Mitunternehmern…
…Übergang des Verlustabzuges ausgeschlossen ist, wenn die Anteile an der umgewandelten Kapitalgesellschaft im Wege der Einzelrechtsnachfolge erworben worden sind und die Verluste und Fehlbeträge bereits in den Wirtschaftsjahren entstanden sind, die vor diesem Anteilserwerb begonnen haben. Unsere im Betreff genannte Mandantschaft war zum Zeitpunkt des…
…zu... . 4.) Mit dem Begehren des Bw. Rechnung tragenden Bescheiden vom 15. Juni 2000 erfolgte die Wiederaufnahme desVerfahrens betreffend Einkommensteuer 1998 gemäss § 303 Abs. 4 BAO und die Neufestsetzung der Einkommensteuer für das Jahr 1998 ohne Ansatz eines Verlustabzuges. 5.) Am 04. September 2000 langte…
…zu... ." 4.) Mit dem Begehren des Bw. Rechnung tragenden Bescheiden vom 20. Juni 2000 erfolgte die Wiederaufnahme desVerfahrens betreffend Einkommensteuer 1998 gemäss § 303 Abs. 4 BAO sowie die Neufestsetzung der Einkommensteuer für das Jahr 1998 ohne Ansatz eines Verlustabzuges. 5.) Am 04. September 2000 langte…
…Finanzamt berücksichtigte den ausgewiesenen Verlustabzug von € 275.774,65 im Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1998 vom 28. Dezember 1999. 3.) Im Schreiben der Bw. vom 15. Juni 2000 wurde im Wesentlichen ausgeführt: a.) "... beantragen wir gem. § 303 BAO die Wiederaufnahme des Verfahrens zur Festsetzung…
…63.760,04). 3) Die Ausgleichsquote betrage 20 % des Unterschiedsbetrages von € 2.862,46, ergebe somit € 2.289,96. Um diesen Betrag sei die Einkommensteuerschuld (Einkommen mit Sanierungsgewinn) zu ermäßigen. Der Verlustabzug (horizontaler Verlustausgleich) sei in beiden Berechnungen berücksichtigt worden. Details dazu seien…