…gemachten Verlustabzuges wurde dieser auch nicht als "letzte" Sonderausgabe, sohin nach dem Abzug aller anderen Sonderausgaben, in Ansatz gebracht, sondern es wurden die Verluste vom laufenden Gewinn abgezogen. Gerade aber die Frage nach der Rechtmäßigkeit der willkürlichen Vornahme (Zeitpunkt, Umfang und Art) des Verlustabzuges bildet…
…die Höhe der Einkünfte unrichtig ausweist. Eine "fiktive" Verrechnung des Verlustvortrages (vgl. Rz 4505) mit Einkünften, deren Höhe sich nicht aus dem Einkommensteuerbescheid für das Vorjahr ergibt, hat zu unterbleiben. Über den Umfang des Verlustverbrauches wird in jenem Einkommensteuerbescheid abgesprochen, in dem der Verlustvortrag als…
…sind rechtswirksam. Damit konnte der Bf. dem FAÖ nicht wirksam entgegentreten, selbst wenn der Verlustabzug sich aufgrund des Unterschreitens der Tarifgrenze im Jahr 2022 nicht steuerlich auswirkte. 2.2. Revision Das Verwaltungsgericht hat im Spruch seines Erkenntnisses oder Beschlusses auszusprechen, ob die Revision gemäß Art…
…Betriebe, Teilbetriebe oder nicht einem Betrieb zurechenbaren Vermögensteile am Umwandlungsstichtag (Verschmelzungsstichtag) zwar noch tatsächlich vorhanden sind, ihr Umfang gegenüber jenem im Zeitpunkt des Entstehens der Verluste derart vermindert ist, dass nach dem Gesamtbild der Verhältnisse eine Vergleichbarkeit nicht mehr gegeben ist. Für das sog. Kriterium…
…weiterhin als Sonderausgabe absetzen, als der Umfang der vorhandenen verlusterzeugenden Betriebe oder Teilbetriebe einer operativen Körperschaft einerseits oder nicht einem Betrieb zurechenbaren verlusterzeugenden Vermögensteile einer vermögensverwaltenden Körperschaft andererseits am Einbringungsstichtag gegenüber jenem im Zeitpunkt des Entstehens der Verluste derart vermindert ist, dass nach dem Gesamtbild…
…1 lit. a UmgrStG, objektbezogene Beschränkung des Verlustabzuges) und der Umfang der Betriebe, Teilbetriebe oder nicht einem Betrieb zurechenbaren Vermögensteilen am Verschmelzungsstichtrag gegenüber jenem im Zeitpunkt des Entstehens der Verluste derart vermindert, dass nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse eine Vergleichbarkeit nicht mehr gegeben ist (§…
…kundengebundene Tätigkeit, Produktionsunternehmen usw.) zu beantworten. Umfang und Art der wesentlichen Betriebsgrundlagen werden für jeden Betrieb dadurch bestimmt, dass im Fall der Übertragung eines Betriebes der Erwerber mit den übertragenen Wirtschaftsgütern die Tätigkeit des Veräußerers ohne weiteres fortsetzen kann (vgl. VwGH 28.10.2009, 2007…
…sein Bruder zB kurzfristig Disponententätigkeiten ausüben könne. Die Vertreterin der belangten Behörde bekräftigte im Rahmen der mündlichen Verhandlung ihren Standpunkt, dass der Umfang des Betriebes am Umwandlungsstichtag nicht vergleichbar mit jenem zum Zeitpunkt der Verlustentstehung sei. Zum Hinweis der Richterin, dass der Zwangsausgleich schon 2005…
…dargelegt. Wie jedoch ebenfalls dargestellt, verlangt der Gesetzgeber für die Gewährung des Verlustabzugs bei Umgründungssachverhalten darüber hinaus die Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 4 Z 1 lit. c UmgrStG, wonach eine Vergleichbarkeit des Umfanges des Betriebes nach rein quantitativen Kriterien gegeben sein muss. Die Identität der …
…des Verlustabzuges auf den Rechtsnachfolger in jenen Fällen nicht mehr zuzulassen, in denen Rechtsnachfolger das verlusterzeugende Vermögen nicht mehr oder in nicht mehr vergleichbarem Umfang besitzen sollten. Eine Einschränkung dieser Bestimmung auf Körperschaften als Rechtsnachfolger lässt eine logische Gesetzesinterpretation nicht zu, sodass nach Ansicht des…
…Verlustvorträge: Auch bei ihnen werde die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung als wesentliche Voraussetzung für ihre Geltendmachung nicht im Zeitraum der Verlustentstehung, sondern in den Veranlagungsperioden des Verlustabzuges selbst und eigenständig geprüft (VwGH 14.4.1994, 92/15/0169). Da wie dort bestünden somit keine rechtsförmlichen Bindungswirkungen…
…im Hinblick auf eine falsche Auskunft der Abgabenbehörde gesetzt hat, einen finanziellen Schaden erleidet. In diesem Fall kommt gegebenenfalls eine Nachsicht im Umfang des erlittenen Vertrauensschadens in Betracht. Vertrauensschaden ist die Differenz zwischen gesetzmäßiger Steuerschuld und derjenigen Steuerbelastung, die aus dem steuerlichen Verhalten resultiert wäre…
…Es sei nur Anlagevermögen im geringen Umfang übertragen worden (Gabelstapler). Änderungen zum Zwecke der Verbesserung oder Rationalisierung seien durch die Verschmelzung nicht erfolgt. Arbeitsplätze seien nicht gesichert worden. Änderungen in der Betriebsstruktur seien anlässlich des Insolvenzverfahrens erfolgt. In ihren Körperschaftssteuererklärungen für die Jahre 2005 und…
…Weiters ist zu berücksichtigen, dass nach der Verschmelzung ein Verlustabzug auch dann ausgeschlossen ist, wenn die verlustverursachenden Vermögensteile (Betriebe, Teilbetriebe) zwar noch vorhanden sind, aber ihr Umfang gegenüber dem Zeitpunkt des Entstehens der Verluste so vermindert ist, dass keine Vergleichbarkeit mehr gegeben ist. Die Bw…
…nach der zum Stichtag 31. August 1999 vorgenommenen Umgründungsmaßnahme gemäß § 21 Z 2 iVm § 4 Z 1 lit c UmgrStG vom Verlustabzug ausgeschlossen. Der Umfang des Betriebes ist vom 31. Dezember 1994 bis zum 31. August 1999 nicht nennenswert verringert worden, denn der Betrieb ruhte…
…Der Umfang des Betriebes der KGmbH war am Verschmelzungsstichtag gegenüber jenem im Zeitpunkt des Entstehens der strittigen Verluste derart vermindert, dass nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse eine Vergleichbarkeit nicht mehr gegeben war. Somit steht der Bw. der strittige Verlustabzug auch unter diesem Aspekt nicht…
…Verlustabzugsverfahren derart ein, dass der ursprüngliche Verlustausspruch für den nachfolgenden Verlustvortrag betragsmäßig verbindlich wird (vgl. z.B. das Erkenntnis vom 20. Februar 2008, 2006/15/0026, VwSlg 8310/F, mwN). Grundsätzlich nichts anderes gilt für den Umfang des Abzuges im jeweiligen auf die Entstehung des…
…verfassungsrechtlich hinreichendem Maße zu gewährleisten. Zum Umfang der Aufhebung führte der VfGH aus, dass er nicht in der Lage war, durch Aufhebung von Worten oder Wortfolgen in § 28 EStG 1988 ein dieser Einkunftsart angepasstes System der Verlustberücksichtigung (wieder)herzustellen; deshalb zog er jene Einschränkung des …
…auf die im Schriftsatz des Bw. vom 6. Februar 2001 enthaltene Gegenüberstellung der Umsätze der GmbH in den Jahren 1993 bis 1998 zu den Umsätzen der KEG in den Jahren 1999 bis 2000 verwiesen. Zu den auf den Umfang des Verlustabzuges Bezug habenden Ausführungen in…
…für das Aufrechtbleiben des Verlustabzuges. Die Verluste sind nach der Verschmelzung auch dann vom Abzug ausgeschlossenen, wenn die verlustverursachenden Betriebe, Teilbetriebe oder nicht einem Betrieb zurechenbaren Vermögensteile am Verschmelzungsstichtag zwar noch tatsächlich vorhanden sind, ihr Umfang gegenüber jenem im Zeitpunkt des Entstehens der Verluste aber…