…Baubedarf". Rn 38). Weiters ist zu beachten, dass gemäß § 11 Abs. 1 Z 2 UStG 1994 ab 1. Juli 2007 auf Rechnungen, deren Gesamtbetrag € 10.000,00 übersteigt ua. die dem Leistungsempfänger von der Finanzverwaltung erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ("UID-Nummer") angegeben werden muss, wenn…
…die einen Übergang der Steuerschuld gemäß § 19 Abs. 1a UStG 1994 ausweisen würden zu Unrecht Vorsteuer herausgerechnet und geltend gemacht worden. Die Existenz mehrerer Vorlieferanten wurde in Zweifel gezogen und davon ausgegangen, dass die Leistungen durch eigene ,Schwarzarbeitskräfte' der Bw. erledigt worden seien. An der…
…Höhe von 17,61 Euro. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist, ob von nach § 22 UStG 1994 pauschalierten Landwirten über innergemeinschaftliche Lieferungen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer (12%) im Sinne der Verordnung (=Erstattungsverordnung) BGBl. Nr. 279/1995 in der für den Erstattungszeitraum gültigen Fassung BGBl…
…Leistenden aufweisen, liegen die gesetzlichen Formalerfordernisse iSd § 11 UStG 1994 für den Antragszeitraum nicht vor und es war spruchgemäß zu entscheiden. Zusätzlich zum erstinstanzlichen Verfahren waren die Rechnungen mit der Sequenznummer 000001 (€ 3,21) und 000011 (€ 27,86) von der Vorsteuererstattung auszuschließen, da…
…028,08 nicht anerkannt werden (vgl. Tz 1 des Berichtes vom 22. Juni 2005 über das Ergebnis der Außenprüfung). 2) Margenbesteuerung gemäß § 23 UStG 1994 In der Homepage "www.x..at" der Bw., die lt. Gewerbeschein vom 8. Oktober 1998 Inhaberin einer Gewerbeberechtigung für die…
…nicht verwohnten) Finanzierungsbeitrages erfolge, sei auch umsatzsteuerlich auf die jährlich 1%ige Versteuerung des zum 1.1.2001 noch nicht abgeschriebenen (noch nicht verwohnten) Finanzierungsbeitrages (ohne Aufwertung) umzustellen. Der USt-Betrag, der den Altmietern vorzuschreiben (und an das Finanzamt abzuführen) sei, habe sich daher ab…
…Baugruppe, der auch die Bw. angehört. In der mündlichen Berufungsverhandlung wurde von der steuerlichen Vertretung das bisherige Berufungsvorbringen erläutert. Der Senat hat erwogen: Gemäß § 4 Abs. 1 UStG 1994 wird der Umsatz im Falle des § 1 Abs. 1 Z 1 nach dem Entgelt bemessen. Entgelt…
…sondern als Dienstbarkeit, weshalb auch auf die damit erzielten Entgelte der Normalsteuersatz und nicht die Steuerfreiheit des § 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994 anzuwenden sei. Gegen diese Entscheidung erhob die Berufungswerberin Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Dieser hob den angefochtenen Bescheide, soweit er die Umsatzsteuer…
…8.2009, RV/0761-K/07, die allesamt von einer Anwendbarkeit der EuGH-Judikatur zur Rechtslage vor Änderung des § 12 Abs 1 UStG 1994 ausgehen würden und hob in diesem Zusammenhang hervor, dass eine Lieferung an einen Unternehmer, der weder wusste noch wissen konnte, dass…
…wurde ein Betrag von 1,480.000 € vereinbart. Der Bw. hat nicht zur Umsatzsteuerpflicht nach § 6 Abs. 2 UStG 1994 optiert. Dem Bw. wurde weiters das Recht eingeräumt, die in Rede stehende Liegenschaft prekaristisch zu nutzen. Bis spätestens 31.12.2008 seien die prekaristisch…
…2011 festgesetzten Vorsteuerkorrektur gem. § 12 Abs. 10 UStG 1994. Das Finanzamt korrigierte EUR 2.753,46 und damit 4/10 der 1997 und 1998 für die Wohnung in Anschrift_Wohnung geltend gemachten Vorsteuern, weil diese von 1. November 2005 bis 31. Juli 2010 nicht mehr…
…in den Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer gemäß § 11 Abs. 14 UStG 1994 fest. Die in diesem Zusammenhang angefochtenen Bescheide stellen sich wie folgt dar: Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid für Mai 2003 ( bzw. Bescheid betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens) Nach einer beim Finanzamt St. Pölten elektronisch eingereichten Umsatzsteuervoranmeldung für Mai 2003…
…werden konnte, wodurch die Umsatzsteuer gemäß § 11 Abs. 14 UStG 1994 geschuldet werde. Wer in einer Rechnung einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er eine Lieferung oder sonstige Leistung nicht ausführt oder nicht Unternehmer ist, schuldet diesen Betrag. Aus dem Urteil des EuGH vom 13. Dezember…
…§ 11 Abs. 14 UStG 1994 im Haftungsweg neben der fehlenden Gutgläubigkeit nur vorgeschrieben werden kann, wenn ein Schaden eingetreten ist, war dieser Umstand zu berücksichtigen. Es war somit spruchgemäß zu entscheiden. | Die Besteuerungsgrundlagen der stellen sich wie folgt dar: | | | | |…
…EuGH 5.12.1996, Rs C-85/95). Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind die Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug nicht erfüllt, wenn die Rechnungen den Erfordernissen des § 11 UStG 1994 nicht entsprechen (VwGH 30.10.1996, 96/13/0117, 11.12.1996, 96/13/0178…
…vor dem Finanzamt C den maßgeblichen Sachverhalt zur Anzeige gebracht. Mit der Bescheinigung des Finanzamtes C vom 19.2.2003 (Beilage ./6) sei gem. Art. 27 UStG 1994 und § 13 Normverbrauchsabgabengesetz rechtskräftig bestätigt worden, dass gegen die Zulassung des motorbetriebenen Landfahrzeuges keine steuerlichen Bedenken bestünden…
…gem. § 12 (11) UStG 1994 durch die Betriebsprüfung sei zu Recht erfolgt. Die Änderung der ursprünglich beabsichtigten Verwendung (September 2004) sei vor der Inverwendungnahme (2005) erfolgt. Da ab dem Jahr 2005 unbestrittenermaßen eine private Nutzung im Ausmaß von rund 33% des Gebäudes erfolgt sei, sei…
…2 lit. b UStG 1994 nicht vorsteuerberechtigt sei (TZ 1 des Betriebsprüfungsberichts vom 14.12.2007). Gegen diese Behauptung richtet sich diese Berufung: Das Fahrzeug wird im folgendem Ausmaß zur kurzfristigen gewerblichen Vermietung genutzt: Mit dem BMW X5 wird lt. Fahrtenbuch gefahren: 48% Vermietung an…
…79) sind. Als zur kurzfristigen Vermietung bestimmte Fahrzeuge sind jene Fahrzeuge gemeint, die sprachüblich als "Leihfahrzeuge" bezeichnet werden. Die Vermietung darf regelmäßig einen Monat nicht übersteigen (zum UStG 1994 -NoVAG 1991, Praxishandbuch Kortner NoVAG § 3 S 4). Der UFS schließt sich der Ansicht des Finanzamtes…
…hat. Da aber Voraussetzung für die Steuerschuld nach § 11 Abs. 12 UStG 1994 ist, dass tatsächlich Rechnungen erstellt wurden, die den Formvorschriften des § 11 UStG 1994 entsprochen haben und also zum Abzug der in ihr ausgewiesenen Steuer berechtigen würden (sh. Ruppe, UStG³, § 11 Tz 131)…