…19.06.2002, 98/15/0142, wonach ein Gehaltsabzug für Pensionsrückdeckungsversicherungen von Vorstandsmitgliedern nicht deren Lohnsteuerbemessungsgrundlage kürzt). Wird nach Ansässigkeitsverlegung nach Österreich mit der Beendigung des US-Dienstverhältnisses plangemäß das beim US-Arbeitgeber angesparte Kapital ausgezahlt, stellt dies insoweit einen nichtsteuerbaren Vorgang dar, als es…
…WA, (MZON) veräußert wurde. Vertragsziel der MZON war es, vor dem US-Börsengang 80 % an einer bereits prospektierten deutschen Tochtergesellschaft zu erwerben, die im gesamten deutschen Raum vertreten ist. Die restlichen 20 % mussten nach Verständnis von MZON von der Geschäftsleitung gehalten werden, wobei eine Unterbeteiligung…
…Auslandstätigkeit auszugehen, zumal hier ja auch ein Wohnsitz beibehalten werde. Da eine Besteuerung in den USA weder dem Grunde noch der Höhe nach erwiesen worden sei, erfolge keine Anrechnung einer US-Steuer. Dagegen brachte der Bw. am 15. Mai 2006 einen Vorlageantrag ein. Wie in…
…der Ltd. mit der Bw. verpflichtet werden zu können. Da sohin die Firma Ltd. für die US-Künstler nach Art einer Vermittlungsagentur auf deren Namen und deren Rechnung tätig geworden ist, somit direkte vertragliche Rechtsbeziehungen zwischen der Bw. und den LL bestanden haben, sind im…
…Sozialversicherungsbeiträge an eine der inländischen gesetzlichen Sozialversicherung vergleichbare US-Einrichtung) zu. Hätten derartige, periodisch oder abschließend übernommene Dienstgeberleistungen (gemeint:an die Republik Österreich als Steuergläubiger) die vorenthaltenen Beträge überstiegen, so stellten sie insoweit einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar und wären dementsprechend in Österreich steuerlich…
…konnte. Viel mehr sei für die steuerliche Erfassung auf den Zeitpunkt der Veräußerung abzustellen. Der zum Zeitpunkt der Veräußerung realisierte Kurs von 48 US $ sei für die Beurteilung eines Sachbezuges heranzuziehen. Eine Begründung für die Einschränkung der Verfügbarkeit ist dem Berufungsschreiben nicht zu entnehmen…
…die geltend gemachte Abschreibung der Forderung und die damit in Zusammenhang stehenden geltend gemachten Kursverluste rechtfertigen würden. Betreffend die Einwendung Kursrisiko bzw. Kursverfall des US-Dollars ist zwar weiters festzustellen, dass lt. vorgelegten Buchhaltungsunterlagen "Offene Posten Kreditoren" (Konto 36501) die einzelnen Positionen unter Berücksichtigung des…
…Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Unter Bezugnahme auf die Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2010 wurde der bis zum 30. Juni 2010 in einem Dienstverhältnis befindliche Bw. vom Finanzamt mit Schriftsatz vom 4…
…Zu der Fa AV-GmbH habe kein Dienstverhältnis bestanden. Lediglich aufgrund der wirtschaftlichen Betrachtungsweise hielte die Fa AV-GmbH vom Gehalt des Bw. Lohnsteuer ein. Die tatsächlichen Gehaltszahlungen an den Dienstnehmer seien jedoch direkt von seinem US-amerikanischen Arbeitgeber erfolgt. Im Zuge der Erstellung der…
…vom 19. März 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (=Bw.) war im Jahr 2007 bis zur Kündigung ihres Dienstverhältnisses Ende Mai mit Wirkung per 31.12.2007 nichtselbständig tätig. Sie machte im Zuge der über Finanz…
…wurden diese im Konkursverfahren geltend gemacht. Dies betraf jedoch nur einen einzigen Arbeitnehmer = GD (für Juli 2008). Für den Zeitraum August bis Dezember 2008 wurde nur für einen einzigen Dienstnehmer (= US) ein ordnungsgemäßes Lohnkonto geführt bzw. ein Lohnzettel im Sinne der Bestimmungen des…
…Bundesgebiet (bzw. im EU-Ausland) aufhalten. Werde ein Dienstnehmer einer österreichischen Gesellschaft zur US-Tochtergesellschaft entsandt, wobei die Bezüge weiterhin von der Muttergesellschaft in Österreich bezahlt werden und begründe der Dienstnehmer in den USA einen neuen Hauptwohnsitz unter Beibehaltung des österreichischen Wohnsitzes als Zweitwohnsitz, so…
…langen und intensiven Ausbildung aus. Vom Arbeitgeber werden keine Ersätze geleistet. Der Bw. ist als technischer Angestellter in der Qualitätssicherung in einem aufrechten Dienstverhältnis tätig, sein Arbeitsplatz ist nicht gefährdet. Nach Angaben des Bw. hat seine Arbeitgeberin in letzter Zeit (2008/2009) hunderte Mitarbeiter abgebaut…
…6. Mai 2010 durchgeführt wurde: Tz. 1) Verrechnungsforderung US GmbH (im folgenden auch "U"): Lt. Auskunft des Geschäftsführers vom 13. Jänner 2010 (Herr Johann M) würden hinsichtlich der Leistungsbeziehungen einschließlich der ausgewiesenen Verrechnungsforderung(en) zwischen der U und der Berufungswerberin keine Vereinbarungen in Schriftform existieren…
…zulässig sei. Zudem sollten Zahlungsnachweise über den erhaltenen Lohn, polizeiliche Anmeldungen des Bw. sowie seiner Gattin (aus 1985) und ein Passierausweis der US-Botschaft vorgelegt werden. Mit Schreiben vom 18. Oktober 2008 brachte der Bw. die Einkommensteuererklärung 2006 samt Beilagen beim Finanzamt ein. Inhaltlich wurde…
…werde durch die Übermittlung der amerikanischen Steuererklärung bestätigt. Folgende Dokumente übermittle er in der Beilage: Arbeitnehmerveranlagung für 2005 (inkl. Beilage) Ansässigkeitsbescheinigung der USA (für die Jahre 2004 - 2006) US-Steuererklärung für 2005 Dokumente betreffend den Hauskauf in den USA in 2005 (Kreditvertrag, Kaufvertrag des Hauses…
…dem Bw. mitgeteilt wurde, dass dessen Vorschlag eines wissenschaftlichen Projektes mit dem Titel "Vernetzung mittels moderner Medien im Universitätsbereich" angenommen und ein Betrag von US-$ in Höhe von 3.000,-- genehmigt worden sei. Als Bedingungen für die Erlangung des Stipendiums ist dort u. a…
…der Universität Li. schon im Oktober 1997 begonnen, also in der Zeit seiner Beschäftigung bei der österreichischen Wa. und er habe diesen auch nach der Beendigung des Dienstverhältnisses fortgesetzt. Die Ausbildung in N. sei integrierter Teil der Lehrveranstaltung und somit notwendig gewesen, um den Einstieg…
…einer Lehrveranstaltung der Universität Linz schon im Oktober 1997 begonnen, also in der Zeit seiner Beschäftigung bei der ö.W. und er habe diesen auch nach der Beendigung des Dienstverhältnisses fortgesetzt. Die Ausbildung in N.N. sei integrierter Teil der Lehrveranstaltung und somit notwendig gewesen…
…für die Untern. als "Sales Director" tätig gewesen sei. Diese Positionsbezeichnung sei - wie in Österreich in den letzten Jahren durchaus üblich - in Anlehnung an US-amerikanische Vorbilder vergeben worden und bedeute nicht, dass der Bw. überwiegend mit der administrativen Führung der Vertriebsmitarbeiter im Innendienst befasst…