… 17 Abs. 1 Z 1 GrEStG genannten Rechtsvorgang wiedererlangt. Die im Laufe der Zeit zu § 17 GrEStG ergangene Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (weitere in Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, § 17 Rz 14 referierte Erkenntnisse) liefert die Interpretation, wann von einer Rückgängigmachung auszugehen ist. Nach…
…der Schulung/Training) bzw. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Heerespersonalamt). Im Zeitraum vom 3.7.2002 bis 9.5.2003 leistete der Bw. einen UNO-Auslandseinsatz. In diesem Zeitraum erhielt er eine Bezahlung (Einkommensersatz) nach den hiefür maßgeblichen Rechtsvorschriften (§ 3 Abs. 1 Z 22 lit b…
…Kosten im Ausland. Er habe Lohnsteuer für den laufenden Gehalt 1998 bezahlt und verweise auf die Regelung mit den Bediensteten des Österreichischen Bundesheeres. Auf das Ergänzungsersuchen des Finanzamtes vom 28. Juni 2001, den Einkommensnachweis des UNO-Aufenthaltes in Bosnien vorzulegen, teilte der Bw. ua. mit…
…Art der Rückgängigmachung abgabenrechtlich nicht von besonderer Bedeutung ist. Diese kann formlos, konkludent und stillschweigend erfolgen (VwGH 30.1.1980,2936,2937/78); (Czurda GrESt-Kommentar §11-RZ 38). Für die Inanspruchnahme von §17 GrEStG ist die vorliegende Vertragslage ausreichend. Der der Vertragslage zugrundeliegende Sachverhalt…
…Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band II Grunderwerbsteuer, Rz. 15 zu § 17 mit einer Vielzahl an weiterer Judikatur). Im Gegenstandsfalle steht an Sachverhalt fest, dass mit "Nachtrag" vom 12. September 2005 in unmittelbarem Konnex, dh. gleichsam uno actu mit der "einvernehmlichen Vertragsaufhebung" hinsichtlich der je 1…
…Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band II Grunderwerbsteuer, Rz. 15 zu § 17 mit einer Vielzahl an weiterer Judikatur). Im Gegenstandsfalle steht an Sachverhalt fest, dass mit "Nachtrag" vom 12. September 2005 in unmittelbarem Konnex, dh. gleichsam uno actu mit der "einvernehmlichen Vertragsaufhebung" hinsichtlich der je 1…
…bestimmten neuen Käufer zu ermöglichen, wobei die Auflösung des alten und der Abschluss des neuen Kaufvertrages gleichsam uno actu erfolgten, so hat der Verkäufer in Wahrheit nicht die Möglichkeit wiedererlangt, über das Grundstück anderweitig frei zu verfügen (vgl. Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band II…
…siehe die Formulierung in Abs. 3) festzusetzen oder ein Bescheid zu erlassen, wonach die Steuer nicht festgesetzt (siehe die Formulierung im Abs. 1) wird (vgl. Arnold- Arnold, Kommentar zum Grunderwerbsteuergesetz 1987, Rz 95a zu § 17 GrEStG 1987 und Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, Grunderwerbsteuer…
…war. Es ist nicht möglich, diesen Vorgang in zwei Teile aufzuspalten, nämlich die umsatzsteuerliche Entnahme der Liegenschaft auf der einen Seite und uno actu den Verkauf der Liegenschaft auf der anderen Seite, da keinerlei Hinweis besteht, dass nicht von beiden Vertragspartnern ein Kauf gewollt war…
…die derart zustande kommt, dass der ausscheidende, der neueintretende und der verbleibende Vertragspartner uno actu die Vertragsübernahme vereinbaren und darüber eine Urkunde errichten, gebührenrechtlich wie die Neubegründung des übertragenen Rechtsverhältnisses (hier Bestandvertrag) zu behandeln sei. In der dagegen eingebrachten Berufung wurde eingewandt, dass die Rechtsansicht…
…Juli 2000 aktiv tätig gewesen wäre). In Anbetracht der Größe des Unternehmens gestaltete sich die Aufgabe und Veräußerung sehr schwierig und aufwendig und es wäre schon rein technisch nicht möglich gewesen, sämtliche Beteiligungen uno actu zu veräußern bzw. umzuwandeln. Im Gesetz selbst sei hiefür keine…
…Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen; siehe auch VwGH 17.9.1997, 93/13/0059); kann ein Beweis nach den Umständen des Einzelfalls nicht zugemutet werden, so genügt die Glaubhaftmachung (Doralt, Kommentar zum EStG, 10. Lieferung, Tz 269 zu § 4 und die darin angeführte Judikatur). Gemäß § 115 Abs…
…Abschnitt 18) (vgl. Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, Kommentar, BD. III A, Anm. 15.3 zu § 1). Im Fall des Bw. trifft diese Einkommensteuerbefreiung auf seine von der UNO bezogenen Einkünfte zu. Jedoch sind nach der oben ausgeführten Legaldefinition des § 33 Abs. 8 EStG 1988 derartige…
…Kommentar, § 6 Rz 576, 165). Die Befreiung komme ferner auch bei mehreren Übertragungen zur Anwendung, wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen (vgl. Thunshirn-Himmelsberger-Hohenecker, KVG-Kommentar, § 6 Rz 582, 166). Selbst das BMF schränke die Übertragungsdurchführung - hier allerdings im Bereich einer Teilbetriebsübertragung - auf eine Uno…
…Kommentar, § 6 Rz 576, 165). Die Befreiung komme ferner auch bei mehreren Übertragungen zur Anwendung, wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen (vgl. Thunshirn-Himmelsberger-Hohenecker, KVG-Kommentar, § 6 Rz 582, 166). Selbst das BMF schränke die Übertragungsdurchführung - hier allerdings im Bereich einer Teilbetriebsübertragung - auf eine Uno…
…gar nicht vorstellen. Nur durch ständige Motivation, strenge Regelmäßigkeit sowie die Unterstützung der Familie (auch Großeltern) schaffen wir es "normales Essverhalten" herzustellen. So gebe ich ihm das Essen immer noch ein. Neben verschiedenen Spielen (UNO, Lego bauen, Malen, ...) funktioniert das momentan ganz gut. Sie können…
…nicht Anteile an der nicht mehr bestehenden Gesellschaft, sondern Alleineigentum an den bisher zum Gesellschaftsvermögen gehörenden, im Miteigentum der bisherigen Gesellschafter stehenden Grundstücke (vgl. Czurda, Kommentar zum Grunderwerbsteuergesetz 1987, TZ 306 a ff. zu § 5 GrEStG 1987 ). Es liegt daher ein unmittelbarer Liegenschaftserwerb des übernehmenden…
…der Abgabefrist zur Arbeitveranlagung 2008 und 2009, weil sie alleine nicht in der Lage sei alle Rechte für eine Behinderte geltend zu machen, "die auch nach UNO-Konvention über die Rechte von Behinderten, von der Republik Österreich unterzeichnet. Bereits für 2007 wurden Kosten nicht anerkannt…
…Berufung keine Chance gegeben alle rechtlichen Grundlagen zu erforschen. Im gegenständlichen Fall sei rechtswidrig gegen eine Behinderte vorgegangen worden und habe das Finanzamt die österreichische Verfassung und die von der Republik Österreich unterfertigten UNO-Protokolle nicht angewendet. Aufwände für Besuchsfahrten bei der behinderten Tochter und…
… 214 Abs. 4 BAO getilgt. Dieser Vorgang sei bisher am Abgabenkonto der Bw. nicht durchgeführt worden. Die Umsatzsteuer und die Vorsteuer seien uno actu entstanden und stünden sich aufrechenbar gegenüber (§ 19 KO). Der Abrechnungsbescheid werde hinfällig, wenn die Umsatzsteuererklärung der Firma S. GmbH am Abgabenkonto…