…die Planung und Überwachung einer von einem anderen Unternehmen vorgenommenen Montagetätigkeit beschränkt. Vielmehr ist das österreichische Unternehmen das montageausführende Unternehmen selbst und seine Überwachungstätigkeit fällt daher nicht unter die Ausschlussregelung des UNO-Kommentars. Die Überwachungstätigkeit des montageausführenden Unternehmens bildet daher einen dem Montageprojekt inhärenten Aktivitätsteil…
…BM für Finanzen gerechtfertigt, im Verhältnis zu den Philippinen auf der Grundlage von Z. 15 des UNO-Kommentars zu Art. 5 UNO-MA die Tätigkeit der Bauplanung und Bauüberwachung durch ein vom Generalunternehmer des Gesamtprojektes verschiedenes Unternehmen nicht als betriebstättenbegründend zu werten, sodass die erzielten…
…ausschließlich darauf zurückzuführen, dass die Philippinen nicht OECD-Mitglied sind und dass daher - der (damals noch nicht angepasste) Kommentar des UNO-Musterabkommens für die DBA-Auslegung herangezogen wurde. Da Japan aber OECD-Mitgliedstaat ist und keine "observations" gegen die Kommentaränderung eingelegt hat, ist die neue…
…die einmal entstandene Steuerpflicht durch nachträgliche Ereignisse nicht wieder beseitigt werden soll. Das Gesetz lässt die Nichtfestsetzung oder Abänderung der Steuer nur in den in den Absätzen 1 bis 3 GrEStG 1987 ausdrücklich umschriebenen Fällen zu (siehe Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, Grunderwerbsteuer, …
… 17 Abs. 1 Z 1 GrEStG genannten Rechtsvorgang wiedererlangt. Die im Laufe der Zeit zu § 17 GrEStG ergangene Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (weitere in Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, § 17 Rz 14 referierte Erkenntnisse) liefert die Interpretation, wann von einer Rückgängigmachung auszugehen ist. Nach…
…der Schulung/Training) bzw. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Heerespersonalamt). Im Zeitraum vom 3.7.2002 bis 9.5.2003 leistete der Bw. einen UNO-Auslandseinsatz. In diesem Zeitraum erhielt er eine Bezahlung (Einkommensersatz) nach den hiefür maßgeblichen Rechtsvorschriften (§ 3 Abs. 1 Z 22 lit b…
…Kosten im Ausland. Er habe Lohnsteuer für den laufenden Gehalt 1998 bezahlt und verweise auf die Regelung mit den Bediensteten des Österreichischen Bundesheeres. Auf das Ergänzungsersuchen des Finanzamtes vom 28. Juni 2001, den Einkommensnachweis des UNO-Aufenthaltes in Bosnien vorzulegen, teilte der Bw. ua. mit…
…GrEStG entsteht die Steuerschuld in dem Zeitpunkt, in dem der Erwerber einen Rechtsanspruch auf die Übertragung des Eigentumsrechtes erwirbt (VwGH 7.5.1981, 16/1018/80; siehe zu vor in: Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, Grunderwerbsteuer, Rzn 5 und 7 zu § 8 GrEStG). …
…GrEStG entsteht die Steuerschuld in dem Zeitpunkt, in dem der Erwerber einen Rechtsanspruch auf die Übertragung des Eigentumsrechtes erwirbt (VwGH 7.5.1981, 16/1018/80; siehe zu vor in: Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, Grunderwerbsteuer, Rzn 5 und 7 zu § 8 GrEStG). …
…Rückgängigmachung des Kaufvertrages nur, um den Verkauf des Grundstückes an den im Voraus bestimmten neuen Käufer zu ermöglichen, wobei die Auflösung des alten und der Abschluss des neuen Kaufvertrages gleichsam uno actu erfolgten, hat der Verkäufer in Wahrheit nicht die Möglichkeit wiedererlangt, über das Grundstück…
…Art der Rückgängigmachung abgabenrechtlich nicht von besonderer Bedeutung ist. Diese kann formlos, konkludent und stillschweigend erfolgen (VwGH 30.1.1980,2936,2937/78); (Czurda GrESt-Kommentar §11-RZ 38). Für die Inanspruchnahme von §17 GrEStG ist die vorliegende Vertragslage ausreichend. Der der Vertragslage zugrundeliegende Sachverhalt…
…Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band II Grunderwerbsteuer, Rz. 15 zu § 17 mit einer Vielzahl an weiterer Judikatur). Im Gegenstandsfalle steht an Sachverhalt fest, dass mit "Nachtrag" vom 12. September 2005 in unmittelbarem Konnex, dh. gleichsam uno actu mit der "einvernehmlichen Vertragsaufhebung" hinsichtlich der je 1…
…Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band II Grunderwerbsteuer, Rz. 15 zu § 17 mit einer Vielzahl an weiterer Judikatur). Im Gegenstandsfalle steht an Sachverhalt fest, dass mit "Nachtrag" vom 12. September 2005 in unmittelbarem Konnex, dh. gleichsam uno actu mit der "einvernehmlichen Vertragsaufhebung" hinsichtlich der je 1…
…Rückgängigmachung des Kaufvertrages nur, um den Verkauf des Grundstückes an den im Voraus bestimmten neuen Käufer zu ermöglichen, wobei die Auflösung des alten und der Abschluss des neuen Kaufvertrages gleichsam uno actu erfolgten, hat der Verkäufer in Wahrheit nicht die Möglichkeit wiedererlangt, über das Grundstück…
…bestimmten neuen Käufer zu ermöglichen, wobei die Auflösung des alten und der Abschluss des neuen Kaufvertrages gleichsam uno actu erfolgten, so hat der Verkäufer in Wahrheit nicht die Möglichkeit wiedererlangt, über das Grundstück anderweitig frei zu verfügen (vgl. Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band II…
…die einmal entstandene Steuerpflicht durch nachträgliche Ereignisse nicht wieder beseitigt werden soll. Das Gesetz lässt die Nichtfestsetzung oder Abänderung der Steuer nur in den in den Absätzen 1 bis 3 GrEStG 1987 ausdrücklich umschriebenen Fällen zu (siehe Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, Grunderwerbsteuer…
…28.09.2000, 2000/16/0331). In diesen Fällen handle es sich überwiegend um Kaufverträge, die auf Wunsch des Käufers rückabgewickelt würden und bei denen das Grundstück uno actu vom Veräußerer an einen vom ihm bestimmten neuen Käufer übertragen werde. Sei es, dass es sich…
…siehe die Formulierung in Abs. 3) festzusetzen oder ein Bescheid zu erlassen, wonach die Steuer nicht festgesetzt (siehe die Formulierung im Abs. 1) wird (vgl. Arnold- Arnold, Kommentar zum Grunderwerbsteuergesetz 1987, Rz 95a zu § 17 GrEStG 1987 und Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, Grunderwerbsteuer…
…war. Es ist nicht möglich, diesen Vorgang in zwei Teile aufzuspalten, nämlich die umsatzsteuerliche Entnahme der Liegenschaft auf der einen Seite und uno actu den Verkauf der Liegenschaft auf der anderen Seite, da keinerlei Hinweis besteht, dass nicht von beiden Vertragspartnern ein Kauf gewollt war…
…die derart zustande kommt, dass der ausscheidende, der neueintretende und der verbleibende Vertragspartner uno actu die Vertragsübernahme vereinbaren und darüber eine Urkunde errichten, gebührenrechtlich wie die Neubegründung des übertragenen Rechtsverhältnisses (hier Bestandvertrag) zu behandeln sei. In der dagegen eingebrachten Berufung wurde eingewandt, dass die Rechtsansicht…