…§ 2 ff UmwG (siehe E-Akt S 3/Dauerbelege). 2. Dieser Sachverhalt war rechtlich wie folgt zu beurteilen: Aufgrund des Trennungsprinzips sind schuldrechtliche Beziehungen zwischen den steuerrechtlich selbständigen Körperschaften und ihren Gesellschaftern steuerlich prinzipiell anzuerkennen (vgl. VwGH 23.10.1997, 94/15/0160). Es sind…
…Haftungen übernommen oder den Gesellschaften Darlehen gewährt werden. Zur Klarstellung sei darauf hingewiesen, dass nach dem aus der Rechtspersönlichkeit einer Körperschaft abzuleitenden Trennungsprinzip Gesellschaft und Gesellschafter völlig getrennt voneinander zu behandeln sind. Auch wenn der Bw die EAG gegründet und an die Börse gebracht hat…
…Anders als im Bereich der vom Trennungsprinzip beherrschten Einbringung nach Art III UmgrStG stellen die Aufwandszinsen keine Betriebsausgaben dar. Weiters wurde eine Darlehensvereinbarung zwischen der XX Intern GmbH& CO KG und der LM Holding AG (CH) über (ATS 1,500.000,--) € 109.009,25…
…mehr wesentliche Grundlagen erworben, als die Bw. Zudem könnten die WRG und die WGG nicht als ein Unternehmen gesehen werden, dies widerspreche dem für juristische Personen geltenden Trennungsprinzip. Die wesentlichen Grundlagen eines Gerüstebauunternehmens seien das Anlagevermögen, das Personal und der Kundenstock. Der Ankauf sämtlicher wesentlicher…
…die nach außen im Wirtschaftsleben auftreten und daher umsatzsteuerlich Unternehmereigenschaft besitzen, grundsätzlich von den Gesellschaftern zu unterscheidende Umsatzsteuersubjekte und könnten daher den Gesellschaftern gegenüber auch umsatzsteuerlich relevante Leistungen erbringen (Trennungsprinzip). Zwischen Gesellschaft und Gesellschafter könne somit ein Leistungsaustausch stattfinden wie zwischen der Gesellschaft und Fremden…
…sind durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst (vgl. VwGH 27.5.1999, 97/15/0067). Aufgrund des Trennungsprinzipes sind schuldrechtliche Beziehungen zwischen den steuerlich selbständigen Körperschaften und ihren Gesellschaftern steuerlich prinzipiell anzuerkennen (vgl. VwGH 23.10.1997, 94/15/0160). Entscheidendes Merkmal einer verdeckten Ausschüttung ist die…
…5+6+9 vom Bericht vom 23.6.2010 hinsichtlich verdeckte Ausschüttung/Forderungsabschreibung Dkfm. C*./Kapitalertragsteuer: Aufgrund des Trennungsprinzips sind Rechtsbeziehungen zwischen Körperschaften und ihren Gesellschaftern steuerlich grundsätzlich anzuerkennen. Eine verdeckte Ausschüttung liegt vor, wenn an den Gesellschafter einer Körperschaft ein vermögenswerter Vorteil gewährt wurde…
…der Begründung, dass unter Berücksichtigung des im gegebenen Zusammenhang zu beachtenden Trennungsprinzips die Eingliederung in den betrieblichen Organismus des Unternehmens der Kapitalgesellschaft und das Unternehmerwagnis auch im Fall der Weisungsungebundenheit verschieden ausgestaltet sein können und daher als sonstige Merkmale eines Diesnstverhältnisses in Betracht kommen. Sollten…
…Anteilsrechte an eine Stammsitzliegenschaft nahezu fix festgelegt. Eine Übertragung der vermögenswerten Anteilsrechte ist - wie bereits im Sachverhalt dargestellt -auf verschiedene Weise möglich. Zwischen der AG als Körperschaft öffentlichen Rechts (KöR) und ihren Mitgliedern besteht das gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Trennungsprinzip. Die Körperschaft bildet ein eigenes Steuerrechtssubjekt…
…Bedeutung, ob das Einkommen - im Wege offener oder verdeckter Ausschüttungen verteilt oder - entnommen oder - in anderer Weise verwendet wird. Das Trennungsprinzip verlangt, dass jedes Steuersubjekt für sich das "richtige" Einkommen zu ermitteln hat. Gleichzeitig erlaubt das Trennungsprinzip aber auch schuldrechtliche Beziehungen zwischen gesellschaftsrechtlich verbundenen Steuersubjekten…
…Verlusten würde der gegenteilige Effekt eintreten. Dies entspreche jedoch nicht dem der Körperschaftsbesteuerung inhärenten Trennungsprinzip. b) Betreffend die Nichtanrechnung der Körperschaftsteuer aus Drittländern sei die Entscheidung des EuGH abzuwarten. 5.) Nach Vorlage der Berufung an den UFS ergänzte die Bw. mit dem Schriftsatz vom 31…
…des Wohnortes der Parteien oder des Anlageortes. § 42 InvFG 1993 sei aufgrund Artikel 40 EWR-Abkommen und der oben angeführten Richtlinie in gemeinschaftskonformer Weise dahingehend anzuwenden, dass für die liechtensteinische Aktiengesellschaft das Trennungsprinzip zur Anwendung gelange und somit nicht die Rechtsfolgen des § 42 leg. cit…
…Stiftungsrichtlinien 2009 heiße es, dass bei "ausländischen Stiftungen durch Typenvergleich zu überprüfen (ist), ob die Vergleichbarkeit mit einer Privatstiftung gegeben ist und daher das Trennungsprinzip zum Tragen kommt. Die Zurechnung des Vermögens sowie der Einkünfte erfolgt grundsätzlich nach dem allgemeinen Steuerrecht. Die praktischen Erfahrungen mit…
…andere Firma übernommen haben, ist entgegenzuhalten, dass aufgrund des Trennungsprinzips hinsichtlich der Ermittlung des Einkommens jedes einzelnen Steuersubjektes immer vom "richtigen" Gewinn auszugehen ist und dass nur betrieblich veranlasste Geschäftsfälle aufgrund von Leistungen bzw. Lieferungen bei der Gewinnermittlung einbezogen werden dürfen. Auch wenn beide Unternehmen…
…Rechtsgebühren9, § 33 Rz 7). Nach Arnold (aaO) ist im Zweifel aber immer davon auszugehen, dass gesetzlich das Trennungsprinzip angeordnet ist, dass eine Zusammenfassung daher die Ausnahme bleiben muss. Der Vertrag mit anderstypischen (absorbierten) Nebenpflichten ist ausschließlich nach dem Hauptvertrag gebührenrechtlich zu beurteilen (dann, aber nicht…
…ff mwN). Der gesetzlich verankerte Charakter der Einlagenrückzahlung als (Rück-)Tauschvorgang, die jedenfalls weiterhin aufrechte betriebliche Veranlassung der Fremdfinanzierung sowie insbesondere das körperschaftsteuerliche Trennungsprinzip würden hingegen die Abzugsfähigkeit der Zinsaufwendungen für die fremdfinanzierte Einlagenrückzahlung begründen. Aus ertragsteuerlicher Sicht gelte die Einlagenrückzahlung von Körperschaften nach § 4…
…Geschäftsführer- oder Vorstandstätigkeit bezahle. Hier sei vielmehr das im Einkommensteuerrecht verankerte Trennungsprinzip zwischen dem Betrieb der natürlichen Person des Geschäftsführers und dem Betrieb der juristischen Person (GmbH bzw. AG) zu beachten. Es stehe in keinster Weise mit diesem Trennungsprinzip in Einklang, wenn von der Finanzverwaltung…
…für die Beurteilung der Rechtsfrage nichts gewinnen. Eine betriebliche Identität zwischen der Bw und der übertragenden Gesellschaft für den Zeitraum 1997-2002 kann durch die völlig unterschiedlichen Unternehmensgegenstände und durch das gesellschafts- wie steuerrechtliche Trennungsprinzip nicht abgeleitet werden. Für eine teilweise Zuordnung von Vermögensteilen der…
…nicht "gelebt" werden. Sei bei Personengesellschaften das Durchgriffsprinzip anzuwenden, so herrsche bei juristischen Personen das Trennungsprinzip zwischen der Sphäre der Gesellschaft und der Sphäre der Gesellschafter vor. Aufgrund des Trennungsprinzips seien Rechtsbeziehungen zwischen Körperschaften und ihren Gesellschaftern (Mitgliedern) steuerlich grundsätzlich anzuerkennen. Zuwendungen und andere Vermögensvorteile…
…Hand das einzige Mittel war, dies zu vermeiden, ergibt sich aus den Vorbringen der Bw im gesamten Verfahren ebenso wenig. Das Steuerrecht juristischer Personen ist vom Trennungsprinzip beherrscht, was die Zuordnung von gesellschaftsrechtlich begründeten Vorgängen zur betrieblichen Sphäre der Gesellschaft verbietet. E erwarb die restlichen…