…und Versicherungsprämien (ausgenommen Beiträge für eine freiwillige Weiterversicherung einschließlich des Nachkaufes von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung und vergleichbarer Beiträge an Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen), Ausgaben für Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung sowie für Genussscheine und junge Aktien (so genannte Topfsonderausgaben; Kennzahlen 455…
…kann der Steuerpflichtige Ausgaben im Sinn des Abs. 1 Z. 2, 3 und 5 (Versicherungsprämien, Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung - also so genannte "Topfsonderausgaben" - sowie Kirchenbeiträge) auch dann absetzen, wenn er sie für seinen dauernd getrennt lebenden (Ehe)Partner nach § 106 Abs. 3 leistet. Nach § 106 Abs…
…gilt bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte eines Steuerpflichtigen zwischen 36.400 Euro und 50 900 Euro eine Einschleifregelung. Ab einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 50 900 Euro sind die betreffenden Sonderausgaben nicht mehr abzugsfähig. Zu den Topf - Sonderausgaben zählen Versicherungsbeiträge im Sinne des § 18 Abs…
…nichtselbständigen Einkünfte entfällt. Abs. 8 bleibt davon unberührt. Für Ausgaben iSd § 18 Abs. 1 Z 2 bis 4 EStG 1988 (Topf-Sonderausgaben) - darin also auch die vom Bw. begehrten Versicherungsprämien und - beiträge nach § 18 Abs. 1 Z 2 EStG - besteht gemäß § 18 Abs. 3 Z…
…iHv minus 9.527,40 € ausgewiesen ist; darüber hinaus werden in diesem Bescheid noch Sonderausgaben von insgesamt 406,16 € (331,16 € für so genannte Topf-Sonderausgaben und 75,00 € Kirchenbeitrag) vom GdE abgezogen. Das steuerpflichtige Einkommen dieses Jahres betrug demnach minus…
…jährlich. Dieser Betrag erhöht sich um 2.920 €, wenn dem Steuerpflichtigen der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht. Im vorliegenden Fall hat der Bw. im Jahr 2007 Topfsonderausgaben in Höhe von 410,94 € beantragt, wovon im ursprünglichen Einkommensteuerbescheid 2007 vom 21. August 2009 ein Viertel…
…€ - 2.447,40 € | 13.666,67 € | Gesamtbetrag der Einkünfte | 13.666,67 € | Sonderausgaben (§ 18 EStG 1988): Viertel der Aufwendungen für Personenversicherungen, Wohnraumschaffung und -sanierung, Genußscheine und junge Aktien (Topf-Sonderausgaben) | - 170,29 € |…
…so vermindert sich das Sonderausgabenviertel (der Pauschbetrag nach Abs. 2) gleichmäßig in einem solchen Ausmaß, daß sich bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 50 900 Euro kein absetzbarer Betrag mehr ergibt. Im konkreten Berufungsfall wurden sogenannte Topfsonderausgaben im Ausmaß von insgesamt 2.112,09 €…
… 20.058,93 € | Gesamtbetrag der Einkünfte | 20.058,93 € | Sonderausgaben: Viertel der Aufwendungen für Personenversicherungen, Wohnraumschaffung und -sanierung, Genußscheine und junge Aktien (Topf-Sonderausgaben) Kirchenbeitrag | -1.825,00 € 0,00 € | Einkommen | 18.233,93 €…
…Höhe von 241.898,00 S nur in Höhe von 104.120,00 S sowie die Sonderausgaben mit einem Viertel der Aufwendungen für Personenversicherungen, Wohnraumschaffung und -sanierung, Genussscheine und junge Aktien (Topf-Sonderausgaben) in Höhe von 10.000,00 S anerkannt worden sind. Begründend wurde…
…Einkommensteuererklärung für das Jahr 1998, unter anderem Sonderausgaben für eine Lebens-, Unfall- und Krankenversicherung (sog. Topf-Sonderausgaben). Die Berücksichtigung dieser Sonderausgaben wurde im Bescheid mit dem Hinweis versagt, der Gesamtbetrag der Einkünfte übersteige öS 700.000,--. Die "Topfsonderausgaben" des Bw. könnten daher nicht mehr berücksichtigt…
…andererseits nicht identisch sind. Ausgaben im Sinne des § 18 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 sind sog. (Top)Sonderausgaben, d.h. sie stehen nur bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 2.920 € zu. Dieser Betrag erhöht sich um weitere 1.460 € bei mindestens…
…Werbungskosten ohne Anrechnung auf Pauschbetrag in Höhe von € 19,.00 anerkannt sowie ein Viertel der Topf-Sonderausgaben in Höhe von € 209,63 und der Kirchenbeitrag in Höhe von € 200,00. Die Topf-Sonderausgaben betrafen die Kreditrückzahlungen für eine Wohnhaussanierung im Jahr 2005…
…€) für das angesprochene Wohnbauförderungsdarlehen zur Gänze von ihm als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Darüber hinaus wurden vom Bw. für die Streitjahre 2002, 2003 und 2004 keine weiteren Be- und Nachweise vorgelegt, welche einen Topf-Sonderausgabenanspruch begründen würden. Vom Unabhängigen Finanzsenat wurden die vom…
…2010 unter anderem (Topf-)Sonderausgaben für Wohnraumschaffung und -sanierung in Höhe von 3.000,00 € im Zusammenhang mit einer gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin angeschafften Eigentumswohnung in einer Wohnanlage in 6700 Bludenz, Adr1, geltend. Das Finanzamt anerkannte zunächst die geltend gemachten Sonderausgaben mit Einkommensteuerbescheid für…
…waren. Gegenständlich kann jedoch eine solche Herausrechnung unterbleiben. Denn die nachgewiesenen Zahlungen übersteigen den einheitlichen Höchstbetrag von 2.920,00 € jährlich, der für sog. Topf-Sonderausgaben gilt, zu welchen die Ausgaben zur Wohnraumschaffung gehören, um mehr als das doppelte. Überdies hat die Bw. nachweislich…
…Versicherungsschutz greifen. Aufgrund der dargestellten Feststellungen und Begründungen wird im Veranlagungsjahr 2009 die beantragte Außergewöhnliche Belastung betreffend dem Brandschaden zu 100% gekürzt. Die beantragten Außergewöhnlichen Belastungen stellen Topf-Sonderausgaben gern. § 18 ESTG dar, sofern sie von einem Professionisten ausgeführt wurden. Die Topfsonderausgaben betreffend KZ 456…
…einzigen "Gesamtbetrag der Einkünfte" geben und zwar den, der im Einkommensteuerbescheid mit 40.897,07 € errechnet wurde. Es könne nicht zwei Zeilen später bei den Topf-Sonderausgaben festgestellt werden, dass der Gesamtbetrag der Einkünfte 50.900.- € übersteige. Der Bw sei außerdem der Meinung…
…| | Einkommensteuer | 2002 | | € | Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit | | Einkünfte ohne inländischen Steuerabzug | 36.298,33 | Werbungskosten ohne Abzug des Pauschbetrages | -2.100,00 | Gesamtbetrag der Einkünfte | 34.198,33 | Topf-Sonderausgaben (lt…
…das Jahr 2004 wurde vom Finanzamt lediglich der Betrag von € 352,00 zu einem Viertel (Topf-Sonderausgaben), also mit € 88,00, in Abzug gebracht. Die Nichtgewährung der Sonderausgaben in Höhe von € 1.188,00 (Jahresbetrag der Hauptmietzinsanhebung) wurde vom Finanzamt nicht begründet…