…in Salzburg) befunden haben. Nach Scheidung der Ehe habe der Bw das Kfz Ende 2006 nach dem Tod des Onkels von seiner Tante erwerben können. Zu Lebzeiten des Onkels hingegen sei das Auto vom Bw nur für größere Fahrten entliehen worden, da Onkel und Tante…
…Österreich gelegen sei, sei die Berufungswerberin als Zulassungsbesitzerin Abgabeschuldnerin der Normverbrauchsabgabe. Die Berufungswerberin hätte ihr Fahrzeug binnen eines Monats ab der Einbringung in das Bundesgebiet in Österreich zulassen müssen. Da sie dies trotz diesbezüglicher Verpflichtung nicht getan habe, habe sie den Tatbestand des § 1 Abs…
…Sitzung am 11. März 2008 zu Recht erkannt: Aus Anlass der Berufung wird das angefochtene Erkenntnis im Spruch zu Punkt C) aufgehoben und das gegen den Berufungswerber (Bw.) geführte Finanzstrafverfahren gemäß § 173 FinStrG eingestellt. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 25. Juni 2007, SpS, wurde…
…3. Mai 2000 eingeantwortet. Erst nach dessen Tod erhielt die Bw. sodann das Legat als Nachvermächtnisnehmerin entsprechend der fideikommissarischen Substitution durch die Amtsbestätigung des Bezirksgerichtes vom 14. Jänner 2000. Da der angefochtene Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern am 13. April 2000 erlassen wurde…
…eine Rente, wiederkehrende Nutzung oder Leistung sowie dauernde Last tatsächlich weniger als die Hälfte des ermittelten Wertes betragen hat und der Wegfall auf dem Tod des Berechtigten oder Verpflichteten beruht. In dem gegenständlichen Übergabsvertrag haben sich die Übergeber das Wohnungsrecht gemeinsam auf Lebenszeit ausbedungen. Dies…
…eine Rente, wiederkehrende Nutzung oder Leistung sowie dauernde Last tatsächlich weniger als die Hälfte des ermittelten Wertes betragen hat und der Wegfall auf dem Tod des Berechtigten oder Verpflichteten beruht. In dem gegenständlichen Übergabsvertrag haben sich die Übergeber das Wohnungsrecht gemeinsam auf Lebenszeit ausbedungen. Dies…
…auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches. Der Erbanfall erfolgt durch den Tod des Erblassers und setzt ein Erbrecht, eine abgegebene Erbantrittserklärung und eine Einantwortung voraus. Nach ständiger Rechtsprechung ist der Tatbestand des Erwerbes durch Erbanfall mit der Annahme der Erbschaft, also der Abgabe der Erbserklärung…
…dem Tod des Erblassers gekündigt, der Bw. gesteht jedoch selbst zu, dass das Realisat aus diesem Vertrag erst nach dem Eintritt des Todesfalles auf das Konto überwiesen wurde. Es bedarf keiner näheren Erörterung darüber, dass erst ab dem Tag der Gutschrift auf dem Konto des…
…lediglich dem Sohn sei ein Wohnrecht eingeräumt worden. Die zu Grunde gelegte Gegenleistung von 367.811,19 € sei bereits bisher und vor dem Tod des Verstorbenen im persönlichen Zahlungsversprechen der Berufungswerberin gewesen, sodass eine Schuldübernahme nicht stattgefunden habe und lediglich im Einantwortungsbeschluss als Bankenmitteilung…
…Steuerschuld eindeutig mit dem Tod des Erblassers am 26. Februar 2008 entstanden, sodass das bis zum 31. Juli 2008 in Geltung befindliche ErbStG vom Finanzamt grundsätzlich zu Recht auch auf den gegenständlichen Rechtsvorgang anzuwenden gewesen ist. Der vereinbarte Aufschub der Auszahlung des Erbteiles ist darauf…
…h angeführten Sondertatbestände in Betracht kommt, mit dem Tod des Erblassers. Sondertatbestände im Sinn der lit a bis h liegen im gegenständlichen Fall nicht vor. Für die Wertermittlung ist nach § 18 ErbStG grundsätzlich der Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld maßgebend, das ist bei Erwerben von…
…dass am Tag der Vertragsunterfertigung die Gegenleistung die EW überstiegen hätte, sodass eine Schenkungssteuer nicht festzusetzen gewesen wäre. Bedingt durch den Tod des Übergebers sei gemäß § 17 GrEStG um Verminderung der Grunderwerbsteuer ersucht worden. Eine Schenkungssteuer sei trotz Wegfalls der ursprünglich vereinbarten Gegenleistung dennoch nicht…
…Nach dem Tod eines Abgabepflichtigen ist ein Bescheid über eine in dessen Person entstandene Abgabenschuld vor der Einantwortung an die Verlassenschaft (vertreten durch den Verlassenschaftskurator) zu richten. Da nach Mitteilung des Gerichtskommissärs im Hinblick auf die zu erwartende Nachlassüberschuldung bis jetzt keine Erbserklärung abgegeben wurde…
…Juli 2008 unzulässig sei. Der angefochtene Bescheid sei daher ersatzlos zu beheben. Die abweisende Berufungsvorentscheidung wurde dahin begründet, dass die Steuerschuld gemäß § 12 ErbStG mit dem Tod des Erblassers am 11. August 2005 entstanden sei. Erbanfälle vor dem 1. August 2008 unterlägen aber nach wie…
…verstorben. Mit Bescheid vom 1. Juni 2005, Zahl: X5, StrafNr. X1, wurde das gegen den Beschwerdeführer "unter obiger Strafnummer" wegen des Verdachtes der Verletzung der Verschlusssicherheit gemäß § 48 FinStrG und der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG iVm § 91 AlkStG eingeleitete Finanzstrafverfahren gemäß § 124 Abs…
… 2 Anm. 6.45. Da die begünstigte Witwe das mit dem Tod des Gatten unmittelbar erworbene Forderungsrecht eben teilweise zurückgewiesen und somit nur im Betrag von monatlich S 6.000 erworben habe, liege ein darüber hinausgehender Erwerb nicht vor, der sohin auch nicht Gegenstand einer…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch W.&.P., gegen den Bescheid gemäß § 303 BAO des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien, St. Nr. XY vom 13. Juni 2002, betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und der…
…späterer Tod des Berechtigten) nicht zu einer Verringerung der Steuerlast führen. Über die Berufung wurde erwogen: Der Bw. vermeint, der hier zur Beurteilung stehende Rechtsvorgang unterliege ausschließlich der Schenkungssteuer (und nicht auch der Grunderwerbsteuer). Des Weiteren macht er durch den Verweis auf seine im Berufungsverfahren…
…der Erblasser nur den sonst nicht gesicherten Unterhalt der begünstigten Person für die Zeit nach seinem Tod sicherstellen, wäre der Bereicherungswille auf seiner Seite zu verneinen. Der Bereicherungswille braucht allerdings kein unbedingter zu sein; es genügt, dass der Zuwendende eine Bereicherung des Empfängers bejaht bzw…
…dass das Finanzamt keine Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 303 BAO) durchgeführt hat und es daher im konkreten Verfahren unbedeutend ist, ob Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen sind oder nicht. Unbestritten ist, dass AS. bis zu seinem Tod am 11.8.2003, im Kalenderjahr 2003 somit mehr…