…Bw. lediglich behaupte durch die angestrebte Einstellung geschäftliche Vorteile lukrieren zu können, seien die Voraussetzungen für eine Einstellung der Vollstreckung nicht gegeben. In dem dagegen rechtzeitig eingebrachten Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde weiter Instanz vom 6. Juni 2002 brachte die Bw…
…0141). Eine Tilgung oder der Eintritt der Einhebungsverjährung der im Rückstandsausweis ausgewiesenen Abgabenschuldigkeiten wurde vom Bw. nicht behauptet. Der Erhebung der Einwendungen auf Grund des Umstandes, dass hinsichtlich der vollstreckungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten bereits ein Vollstreckungsverfahren eingestellt worden sei, sodass die Abgabenbehörde an ihre im Rechtsbestand aufrechten…
…liegende Abgabenforderung gegeben war, ist die Amtshandlung als zu Recht erfolgt anzusehen. Insofern erst am 16. Jänner 2007 - am Tag der Amtshandlung - der Nachweis (durch die vom Bw beauftragte Bank) erfolgte dass die Überweisung an diesem Tag durchgeführt wurde, wobei die Tilgung auf dem Abgabenkonto…
…geschmuggelte Zigaretten gekauft oder verkauft, sondern diese nur in diesem einen Fall als Tilgung der Schulden entgegengenommen habe. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 37 Abs. 1 lit. a FinStrG idF BGBl. I Nr. 28/1999 macht sich der Abgabenhehlerei schuldig, wer vorsätzlich eine Sache oder…
…zur (anteiligen) Entrichtung der Abgabenschulden verwendet worden seien. Da bei der Tilgung der Schulden der Gesellschaft die Abgabenschulden schlechter als die übrigen Verbindlichkeiten behandelt worden wären, sei von einer Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes auszugehen. Im Übrigen habe nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes der Vertreter darzutun…
…Abgabennachsicht im Sinne des § 236 Abs. 2 BAO ist es, in nachvollziehbarer Weise darzulegen, dass die für eine Unbilligkeit der Einhebung der Abgaben, wären sie noch nicht entrichtet, sprechenden Umstände durch die Tilgung der Abgabenschuldigkeit nicht beseitigt worden sind. Im Nachsichtsverfahren liegt das Hauptgewicht der…
…durch die Abgabeneinhebung verursacht oder entscheidend mitverursacht sein (VwGH 9.7.1997, 95/13/0243). Warum die Bw. durch die Verwendung ihres Abgabenguthabens zur teilweisen Tilgung ihrer Schenkungssteuerschuld einer derartigen Existenzgefährdung ausgesetzt worden sein sollte, wurde von ihr nicht einsichtig gemacht. In Anbetracht der durch…
…€) eine Aussetzung der Einbringung gemäß § 231 BAO verfügt worden. Am 2. August 1999 brachte der Bw. beim Finanzamt ein Zahlungserleichterungsansuchen ein, mit dem hinsichtlich des aushaftenden Abgabenrückstandes in Höhe 51.441,00 S (3.738,36 €) um Gewährung einer ratenweisen Tilgung - 5 Monatsraten…
…deren Tilgung dem ehemaligen Betriebsinhaber bis zum Streitjahr (noch) nicht zumutbar war, führt zu nachträglichen Betriebsausgaben (vergleiche auch RdW 2001/705 und VwGH 24.2.2005, 99/14/0250). Überträgt man diese Gedanken auf die Vermögens- und Einkommenssituation des Berufungswerbers, ergeben sich unter Berücksichtigung der…
…entrichteter Abgaben anzulegen. Aufgabe des Antragstellers auf Erteilung der Nachsicht im Sinne des § 236 Abs. 2 BAO ist es, in nachvollziehbarer Weise darzulegen, dass die für eine Unbilligkeit der Einhebung der Abgaben, wären sie noch nicht entrichtet, sprechenden Umstände durch die Tilgung der Abgabenschuldigkeit nicht…
…kein Verschulden an der Nichtentrichtung der Abgaben, weil die geschilderte Entwicklung für ihn nicht vorhersehbar gewesen sei. Vielmehr habe der Bw. von der Möglichkeit einer Tilgung der Abgabenschulden mit den in Rede stehenden Provisionserlösen ausgehen können, zumal von den Schuldnern der Provisionen mehrmals Zahlungszusagen abgegeben…
…zu diesem Zeitpunkt am Abgabenkonto über ein Guthaben verfügt, welches das Finanzamt im Rahmen einer zusammengefassten und kontokorrentmäßigen Verbuchung (§ 213 Abs. 1 BAO) nach § 215 Abs. 1 BAO zur Tilgung derartiger fälliger Abgabenschulden zu verwenden hätte. So lange das Finanzamt von der Selbstbemessungsabgabe keine Kenntnis…
…in der tatsachenwidrigen und unbegründeten Behauptung des Finanzamtes gelegen, der Bw. beabsichtige, verwertbares Vermögen zur Tilgung der Abgabenschulden dem Zugriff der Finanzverwaltung zu entziehen. Da es sich dabei um eine völlig willkürliche Annahme ohne realen Hintergrund handle, sei keine Gefährdung oder Erschwerung der Abgabeneinbringung gegeben…
…dass bei Tilgung der Schulden der Gesellschaft die Abgabenschulden schlechter als die übrigen Verbindlichkeiten behandelt worden seien. Dem angefochtenen Bescheid könne nicht entnommen werden, woraus das Finanzamt eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ableite. Ein etwaiges Ermittlungsverfahren sei nicht zur Kenntnis gebracht worden. Schließlich beantragte der Berufungswerber…
…sei als Geschäftsführerin der H-GmbH zu 50% an deren Stammkapital beteiligt gewesen und habe aus dieser Quelle daher Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erzielt. Infolge eines Konkurses seien diese Einkünfte negativ geworden, da sie als Folge ihrer Geschäftsführerhaftung zur Tilgung der offenen Verbindlichkeiten herangezogen worden…
…und darüber hinaus der schuldnerischen Gesellschaft durch Auszahlungen an den Geschäftsführer teilweise als Darlehen, teilweise als Geschäftsführerbezug, liquide Mittel entzogen worden seien, welche zur Tilgung der Abgabenschuldigkeiten zu verwenden gewesen wären. Der Geschäftsführer hätte für die Abwicklung eines geordneten Zahlungsflusses an die Abgabenbehörde entsprechende Vorsorge…
…zu Grunde liegende Abgabenschuld nicht als am Tag der Antragstellung zur Umbuchung/Überrechnung entrichtet gelten (VwGH 1.3.2007, 2005/15/0137). Es wäre Sache des Bw. gewesen, sich durch Rückfrage über den Bestand eines der Umbuchung zugänglichen Guthabens, das eine fristgerechte Tilgung seiner Umsatzsteuerschuld…
…mit dem Vorbringen auseinanderzusetzen. Davon abgesehen, hätte der Bw. Gelegenheit gehabt, einen Liquiditätsstatus vorzulegen, in dem ohnedies die liquiden Mittel anzugeben gewesen wären. Die liquiden Mittel wären jedoch zur (anteilsmäßigen) Tilgung der Abgabenschuldigkeiten zu verwenden gewesen. Damit liegt aber eine schuldhafte Pflichtverletzung des Bw. vor. …
…soweit die Einhebung der fälligen Schuldigkeiten ausgesetzt ist. Gemäß § 215 Abs. 2 BAO ist das nach einer gemäß Abs. 1 erfolgten Tilgung von Schuldigkeiten verbleibende Guthaben zur Tilgung der dieser Behörde bekannten fälligen Abgabenschuldigkeiten zu verwenden, die der Abgabepflichtige bei einer anderen Abgabenbehörde hat. Soweit…
…Der monatliche Grundbetrag des Existenzminimums beträgt derzeit EUR 747,00. Würde der Gesellschafter-Geschäftsführer der Bw. die das Existenzminimum übersteigenden EUR 153,00 zur Tilgung der für die Monate 8 - 11/2006 festgesetzten Umsatzsteuer verwenden, hätte er diese Abgabenschuld nach +/- 34 Jahren - und damit im…