…Da im Vertrag die Tauschliegenschaft als flächengleich und wertgleich angesehen wurden (es gibt weder eine Ausgleichszahlung noch freigebige Zuwendung) und es sich um ein Rechtsgeschäft betreffend Bauland handelt kann nicht der für Zwecke der Einheitsbewertung vom Finanzamt herangezogene Bodenwert aus dem Jahre 1973/1974 als…
…nach dem fiktiven Wiederkaufswert aus dem Jahr 1992, sondern nach dem tatsächlichen Verkehrswert der als Gegenleistung übertragenen Tauschliegenschaft (65,41 € pro m2). Die gegen diesen Grunderwerbsteuerbescheid erhobene gegenständliche Berufung wurde unter anderem mit dem Vorbringen bekämpft, der genannte Tauschvertrag sei im Punkt VII unter…
…Größe, der für eine Bebauung ungünstigen Form und des auf dieser Grundstücksfläche verlaufenden Zufahrtsweges eine widmungsgemäße Verbauung wirtschaftlich nicht möglich erscheint. Bestimmt aber die objektive Beschaffenheit der Tauschliegenschaft im gewöhnlichen Geschäftsverkehr den erzielbaren Preis, dann sind bei der vorzunehmenden Wertableitung diese Umstände entsprechend zu berücksichtigen…
…Bescheid wird abgeändert. Die Grunderwerbsteuer wird ausgehend von einer Bemessungsgrundlage in Höhe von € 14.376,00 und bei einem Steuersatz von 3,5 % mit € 503,16 festgesetzt. Entscheidungsgründe Strittig ist die Bewertung der Tauschliegenschaften aus dem Tauschvertrag vom 7.6.2004, abgeschlossen zwischen…
…Begründend wurde ausgeführt, die Tauschleistung sei nicht der fiktiven Wiederkaufspreis, sondern der tatsächliche Verkehrswert der hingegebenen Tauschliegenschaft (€ 65,41 pro m2). Die gegen diesen Grunderwerbsteuerbescheid erhobene gegenständliche Berufung wurde unter anderem mit dem Vorbringen bekämpft, der genannte Tauschvertrag sei im Punkt VII unter der…
…GrESt) mit 2 % von der Tauschleistung (1/2 von 25.000,00 €), das sind 250,00 €, selbst berechnet. Eine Prüfung des Finanzamtes hat Folgendes ergeben: Anlässlich der GrESt-Selbstberechnung wurden die Tauschliegenschaften von den Parteien mit rd. 27,00 €/m² bewertet. Lt…
…mit 2 % von der Tauschleistung (1/2 von 25.000,00 €), das sind 250,00 €, selbst berechnet. Eine Prüfung des Finanzamtes hat Folgendes ergeben: Alle Tauschliegenschaften sind von den Parteien anlässlich der GrESt-Selbstbemessung mit rd. 27,00 €/m² bewertet worden. Lt…
…3,5 % von der Tauschleistung (1/2 von 50.000,00 €), das sind 875,00 €, selbst berechnet. Eine Prüfung des Finanzamtes hat Folgendes ergeben: Alle Tauschliegenschaften sind von den Parteien anlässlich der GrESt-Selbstberechnung mit rd. 27,00 €/m² bewertet worden. Lt…
…3,5 % von der Tauschleistung (1/2 von 50.000,00 €), das sind 875,00 €, selbst berechnet. Eine Prüfung des Finanzamtes hat Folgendes ergeben: Alle Tauschliegenschaften sind von den Parteien anlässlich der GrESt-Selbstberechnung mit rd. 27,00 €/m² bewertet worden. Lt…
…B (3,5 %) | HU | 25.000,00 € | 875,00 € | | EU | 25.000,00 € | 875,00 € Eine Prüfung des Finanzamtes hat Folgendes ergeben: Alle Tauschliegenschaften sind von den Parteien anlässlich der GrESt-Selbstberechnung mit rd…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X, Adr, vertreten durch Rechtsanwälte, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 29. März 2005 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Grunderwerbsteuer wird mit 3,5 v. H. von € 601.331…
…X hingegeben hat. Der gegenständlichen Steuerbemessung ist somit der anteilsmäßig halbe Verkehrswert der vom Bw. hingegebenen Tauschliegenschaft EZ X zu Grunde zu legen. Aus diesem Grund kommt den Berufungsausführungen abstellend auf die wertbestimmenden Faktoren der Liegenschaft in EZ Z keine entscheidungsrelevante Bedeutung zu, zählt doch…
…Da im Vertrag die Tauschliegenschaft als flächengleich und wertgleich angesehen wurden (es gibt weder eine Ausgleichszahlung noch freigebige Zuwendung) und es sich um ein Rechtsgeschäft betreffend Bauland handelt kann nicht der für Zwecke der Einheitsbewertung vom Finanzamt herangezogene Bodenwert aus dem Jahre 1973/1974 als…
…Da im Vertrag die Tauschliegenschaft als flächengleich und wertgleich angesehen wurden (es gibt weder eine Ausgleichszahlung noch freigebige Zuwendung) und es sich um ein Rechtsgeschäft betreffend Bauland handelt kann nicht der für Zwecke der Einheitsbewertung vom Finanzamt herangezogene Bodenwert aus dem Jahre 1973/1974 als…
…Verwertungsmöglichkeit und Ausnutzbarkeit des Wirtschaftsgutes in Betracht zu ziehen, die zB bei einem Grundstück durch Maßnahmen zur Erschließung wesentlich erhöht wird. Laut ergänztem Berufungsvorbringen sei die Tauschliegenschaft Gst 2658/12 als "Grünland-landwirtschaftlicher Grund" übertragen worden, weshalb als gemeiner Wert/Verkehrswert jener für landwirtschaftliche Grundstücke…
…Größe, der für eine Bebauung ungünstigen Form und des auf dieser Grundstücksfläche verlaufenden Zufahrtsweges eine widmungsgemäße Verbauung wirtschaftlich nicht möglich erscheint. Bestimmt aber die objektive Beschaffenheit der Tauschliegenschaft im gewöhnlichen Geschäftsverkehr den erzielbaren Preis, dann sind bei der vorzunehmenden Wertableitung diese Umstände entsprechend zu berücksichtigen…
…auch der (betragsmäßig vom Finanzamt unbestritten gebliebene) Wert des Servitutsrechtes vom geschätzten Wert der getauschten Liegenschaften abzuziehen. Dem (in eventu) vorgebrachten diesbezüglichen Berufungseinwand, vom geschätzten Verkehrswert der Tauschliegenschaften mögen die Abbruchkosten und der Wert des Fruchtgenussrechtes entsprechend abgezogen werden, war folglich zur Gänze zu entsprechen…
…Wertansatz. Wenn aber der Bürgermeister und damit gleichzeitig Leiter der Baubehörde dieser Gemeinde auf Grund seiner zweifelsfrei bestehenden Kenntnis der in dieser Gemeinde erzielbaren Kaufpreise und dem speziellen Wissen über die in Frage stehenden Wertfaktoren den Wert der Tauschliegenschaften mit 300 S pro m2 beziffert…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des S, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 10. März 2010 betreffend Grunderwerbsteuer (zum "Tausch- und Schenkungsvertrag" vom 18. Juni 2009 mit L) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des E, Adr, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 13. Februar 2006 betreffend Grunderwerbsteuer (Tausch mit Gemeinde) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe In dem am 18. Jänner…