…und Verkehrsteuern, Band II, Grunderwerbsteuer, Rz 109 zu § 5 GrEStG). Grunderwerbsteuerlich sind auf den vorliegenden Realvertrag die Tauschgrundsätze anzuwenden, das heißt, jeder der beiden Vertragspartner unterliegt grundsätzlich mit dem Verkehrwert der hingegebenen Grundstücke/Miteigentumsanteile der Grunderwerbsteuer. Die Verkehrswerte wurden dem von der Bw. dem Finanzamt…
…Stichtages als Ersatzstichtag erfolgen. Werden die Voraussetzungen des Art III auf den Ersatzstichtag innerhalb der neuerlichen Neunmonatsfrist nicht geschaffen und ist damit keine umgründungssteuerwirksame Sanierung erfolgt, liegt eine unter den Tauschgrundsatz des § 6 Z 14 Iit b EStG 1988 fallende Einbringung vor. Die Gewinnverwirklichung bezieht…
…führte das Finanzamt im Wesentlichen aus, dass wechselseitige Schenkungen, die in sachlichem und zeitlichem Zusammenhang stehen, nach der Rechtsprechung des VwGH der Grunderwerbsteuer nach Tauschgrundsätzen unterliegen. Was den Einwand betreffe, dass die gegenständliche Steuer der Schwester gegenüber festgesetzt hätte werden müssen, so sei darauf hinzuweisen…
…2006/16/0018). Den Einwendungen, der Erwerb des gegenständlichen Grundstücksanteils aufgrund des Scheidungsvergleichs könnten keine Tauschgrundsätze unterstellt werden und die Steuer sei mangels feststellbarer Gegenleistung daher vom Steuerwert zu erheben, kann daher nicht gefolgt werden." Im Vorlageantrag vom 30. Juli 2007 brachte der Berufungsführer im…
…GZ. 2006/16/0018). Den Einwendungen, der Erwerb des gegenständlichen Grundstücksanteils aufgrund des Scheidungsvergleichs könnten keine Tauschgrundsätze unterstellt werden und die Steuer sei mangels feststellbarer Gegenleistung daher vom Steuerwert zu erheben, kann daher nicht gefolgt werden. Was den Wert betrifft, so wurde dieser auch beim…
…Schweizer Franken) getilgt werde. Bei dieser Betrachtungsweise des Finanzamtes sei jedoch Folgendes zu beachten: - Maßgeblichkeitsgrundsatz, Vorsichtsprinzip, imparitätisches Realisationsprinzip - Gesetzliche Bewertungsvorschriften für Verbindlichkeiten - Mangelnde Anwendungsmöglichkeit des Tauschgrundsatzes Die Bw. sei nach Handelsrecht zur Führung und Aufbewahrung von Büchern und Aufzeichnungen verpflichtet und hätte diese Verpflichtung gem. …
…Betrachtungsweise blieben jedoch der Maßgeblichkeitsgrundsatz, das Vorsichtsprinzip, das imparitätisches Realisationsprinzip, die gesetzliche Bewertungsvorschriften für Verbindlichkeiten und die fehlende Anwendbarkeit des Tauschgrundsatzes unbeachtet. Die Berufungswerberin sei nach Handelsrecht zur Führung und Aufbewahrung von Büchern oder Aufzeichnungen verpflichtet und habe diese Verpflichtung gemäß § 124 BAO (Bundesabgabenordnung, BGBl…
…sei aus Vereinfachungsgründen die Beteiligungsübertragung ohne Geldfluss als Sacheinlage vorgenommen worden. Laut Ansicht der geprüften Gesellschaft falle diese Einlage mangels Erfüllung der Anwendungsvoraussetzungen für eine steuerneutrale Einbringung gemäß Art III UmgrStG unter den Tauschgrundsatz des § 6 Z 14 EStG und führe somit zur Aufdeckung der…
…sei aus Vereinfachungsgründen die Beteiligungsübertragung ohne Geldfluss als Sacheinlage vorgenommen worden. Laut Ansicht der geprüften Gesellschaft falle diese Einlage mangels Erfüllung der Anwendungsvoraussetzungen für eine steuerneutrale Einbringung gemäß Art III UmgrStG unter den Tauschgrundsatz des § 6 Z 14 EStG und führe somit zur Aufdeckung der…
…Stichtages als Ersatzstichtag erfolgen. Werden die Voraussetzungen des Art III auf den Ersatzstichtag innerhalb der neuerlichen Neunmonatsfrist nicht geschaffen und ist damit keine umgründungssteuerwirksame Sanierung erfolgt, liegt eine unter den Tauschgrundsatz des § 6 Z 14 lit b EStG 1988 fallende Einbringung vor. Die Gewinnverwirklichung bezieht…
…unabhängig von handels- bzw. unternehmensrechtlichen Bewertungswahlrechten - zwingend zu einer Gewinnrealisierung nach Maßgabe des im § 6 Z 14 lit .a EStG 1988 verankerten Tauschgrundsatzes." Entsprechend den Ausführungen des VwGH sind daher nunmehr im Jahr 1999 die stillen Rücklagen iSd § 12 EStG 1988, die auf in den…
…als bei einer Veräußerung des Bezugsrechts, bei einer Ausübung des Bezugsrechts nicht. Die Anwendung des Tauschgrundsatzes auf die Ausübung eines Bezugsrechts (Tausch des Bezugsrechts gegen die jungen Aktien) und damit die Bewertung der jungen Aktien mit dem Kurs- bzw. Verkehrswert des Bezugsrechts würde überdies bedeuten…
…Fremdvergleich nicht standhält und der erwerbenden Kapitalgesellschaft ein Vorteil zugewendet wird. Aus § 6 Z 14 EStG 1988 ist abzuleiten, dass (offene und verdeckte) Einlagen in Körperschaften dem Tauschgrundsatz unterworfen sind, sodass der gemeine Wert der Sacheinlage als Veräußerungspreis anzusetzen ist. Die verdeckte Einlage ist nach …
…mit § 20 Abs. 1 KStG 1988 (Unterbleiben der Liquidationsbesteuerung des § 19 KStG 1988 und der Besteuerung nach den Tauschgrundsätzen des § 6 Z 14 EStG 1988) lassen folgende Zielsetzungen des Gesetzgebers erkennen (vergleiche die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom 27.1.1981, 14/2583/79, 14/2643…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A.S., Adresse, vertreten durch AA, Notar, Adresse2, vom 23. April 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 21. März 2001 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des E, Adr, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 13. Februar 2006 betreffend Grunderwerbsteuer (Tausch mit Gemeinde) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe In dem am 18. Jänner…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X, Adr, vertreten durch Rechtsanwälte, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 29. März 2005 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Grunderwerbsteuer wird mit 3,5 v. H. von € 601.331…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des S, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 10. März 2010 betreffend Grunderwerbsteuer (zum "Tausch- und Schenkungsvertrag" vom 18. Juni 2009 mit L) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn BW, ADR, vertreten durch RECHTSANWÄLTIN, PLZ ORT, GASSE, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 5. Mai 2011 betreffend Grunderwerbsteuer zu ErfNr.***, StNr.*** entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Mitglieder Dr. Gerald Daniaux, Mag. Michael Kühne und Dr. Alfons Ender im Beisein der Schriftführerin Veronika Pfefferkornam 26.6.2003 über die Berufung der Bw., vertreten durch Engljähringer & Fleisch Steuerberater OEG,, gegen…