…VwGH 10.9.1987, 86/13/0148). Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 24.2.2010, 2005/13/0145) ist es jedenfalls erforderlich, der zur Haftung herangezogenen Partei die Tatsache der Bescheiderlassung als solcher mit der notwendigen Deutlichkeit zur Kenntnis zu bringen, soll sie vom…
…sei. Gemäß Blazina (Gewinn 2/07) würden Tatsachen, die der Behörde im Zeitpunkt der Bescheiderlassung bereits bekannt gewesen seien oder sein mussten, keine Wiederaufnahmegründe darstellen. Dem Standpunkt des Finanzamtes, wonach erst durch die per 2005 erfolgte Veräußerung der Liegenschaften der Abgabenbehörde offenkundig geworden sei, dass…
…hat. Wiederaufnahmegründe sind nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen, die später neu hervorkommen. Das Hervorkommen ist aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen (VwGH 18.9.2003, 99/15/0120; 29.9.2004, 2001/13/0135). Tatsachen sind ausschließlich mit dem Sachverhalt des…
…denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Wiederaufnahmegründe sind im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen…
…Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Wiederaufnahmsgründe sind nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen…
…zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung bereits Kenntnis von dem Eigentümerwechsel gehabt habe. Außerdem sei ihm die Schenkungssteuer seitens des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrssteuern am 18.11.1996 vorgeschrieben worden. Es lägen somit keine neu hervorgekommenen Tatsachen vor, die eine Wiederaufnahme zuließen. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung…
…ist und auch ein Verschulden der Behörde, die Tatsachen vor Bescheiderlassung nicht ausreichend ermittelt zu haben, einer amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 303 Abs. 4 BAO nicht hinderlich ist, ist daher zusammenfassend zu sagen, dass die obgenannten im Zuge der in Rede stehenden Großbetriebsprüfung im…
…einer sofortigen Rücksendung der Originalrechnungen seitens des Finanzamtes kommt, sondern die Belege erst nach Bearbeitung des Antrages (was bei der Vielzahl an beim Finanzamt eingelangten Anträgen zumindest einige Wochen bzw. Monate dauern kann) retourniert werden, wobei dies in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Bescheiderlassung bzw…
…nunmehriger Bekämpfung aber ihr gegenüber bindenden Bescheid ermöglicht, so ist es aber jedenfalls erforderlich, ihr die Tatsache der Bescheiderlassung als solcher mit der notwendigen Deutlichkeit zur Kenntnis zu bringen. Im vorliegenden Fall ist dies erst im angefochtenen Bescheid, mit dem die Berufung des Beschwerdeführers gegen…
…1 der Verordnung am jeweils am 30. Juni 2003, 2004 und 2005. Nach der Aktenlage und unbestritten sind die mit 31. Oktober 2007 datierten berufungsgegenständliche Anträge am 5. November 2007 beim Finanzamt eingegangen. Die objektive Tatsache des verspäteten Einlangens der Anträge steht im vorliegenden Fall…
…wenn ein Rechtsmittel gegen den Bescheid nicht oder nicht mehr zulässig ist und Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigem Ergebnis…
…jeweiligen konkreten Erstverfahrens später Tatsachen und Beweismittel neu hervorkommen. Gegenständlich wären nicht einmal "die gleichen Akten des Pflichtigen" betroffen, sondern andere Akten, andere Verfahren mit anderen Rechtsgrundlagen, andere Abgabengabenarten, andere Abgabenzeiträume und jeweils andere handelnde Organwalter. Dass es dabei vor Verbuchung der Investitionszuwachsprämie 2004 "für…
…Aus dieser Rechtsprechung kann der Schluss gezogen werden, dass ein Hinweis auf eine bei einer anderen Behörde vorgelegten Vollmacht nicht ausreicht, um das Bevollmächtigungsverhältnis ordentlich auszuweisen. Umso weniger kann eine bei einer anderen Behörde ausgewiesene Vollmacht einen Zustellmangel für die bescheiderlassende Behörde darstellen. Da sohin…
…der BW war ebenso bekannt, wie dies die in den einzelnen Wirtschaftsjahren erwirtschafteten Verluste aus der Vermietung der Wohnung waren. Diese Tatsache (der Verlust) bestand ab dem Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres, sie bestand im Zeitpunkt der Bescheiderlassung und sie war dem FA im Zeitpunkt der…
…und andererseits ein Verschulden der Behörde, die Tatsachen vor Bescheiderlassung nicht ausreichend ermittelt zu haben, einer amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 303 Abs. 4 BAO nicht hinderlich ist, ist daher zusammenfassend zu sagen, dass diese im Zuge des Ermittlungsverfahrens in der Bewertungsstelle erlangte Kenntnis eindeutig…
…dass der Rückstand aus einer Finanzstrafe resultiere, die beeinsprucht worden und nicht rechtskräftig sei, reicht - wie dies bereits seitens der Finanzstrafbehörde erster Instanz zutreffend festgestellt worden ist - für eine stattgebende Erledigung nicht aus, zumal die Tatsache der Einbringung eines Rechtsmittels für sich allein noch keinen…
…Beweise über Tatsachen aufzunehmen, die sie ohnehin als wahr anerkennt. Im Übrigen übersieht die Bw. in diesem Zusammenhang, dass eine von anderen Behörden oder Subventionsgebern vorgenommene oder unterschwellig bejahte rechtliche Beurteilung für das gegenständliche Abgabenverfahren keine Bindung auszulösen vermag. Daher sind die Überlegungen der Bw…
…allein rechtfertigt den behördlichen Eingriff in die Rechtskraft nicht (VwGH 23.11.1992, 92/15/0095). Ob die Kenntnis einer Tatsache der Behörde im Zeitpunkt der Bescheiderlassung zuzurechnen ist, ist an Hand des Bescheidinhaltes unter besonderer Berücksichtigung der Bescheidbegründung und der dazugehörigen Steuerakten zu ermitteln…
…O., Tz 9 f zu § 303 BAO). Ob die Kenntnis einer Tatsache der Behörde im Zeitpunkt der Bescheiderlassung zuzurechnen ist, ist an Hand des Bescheidinhaltes unter besonderer Berücksichtigung der Bescheidbegründung und der dazugehörigen Steuerakten zu ermitteln. Es geht also nicht primär um den individuellen, subjektiven…
…2. LZ und die Tatsache der negativen KZ 245 gesehen haben müsste, kann allerdings auch so mit einem klaren Ja beantwortet werden. Nach Abschluss der 'Datenerfassung' sowie nach erfolgter Freigabe zur EDV-Verarbeitung wird am Bildschirm automatisch immer die BS-Maske 'Grundlagen im Überblick' angezeigt…