…21.724,31 festgesetzt (Bemessungsgrundlage: € 482.764,18). Entscheidungsgründe Strittig ist - als Ergebnis einer Lohnsteuerprüfung -, ob von den Tätigkeitsvergütungen der beiden je zu 25% beteiligten und mit einer Sperrminorität ausgestatteten Gesellschafter-Geschäftsführer (GF1 und GF2) im Zeitraum von 1. Jänner 2001 bis zum 8…
…hat - wenngleich in langjähriger von Lohnsteuer- und Betriebsprüfung unbeanstandeter Praxis - unter Missachtung der eindeutigen Bestimmung des § 23 Z. 2 EStG 1988 die Tätigkeitsvergütung der Kommanditistin ES als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit behandelt. Der Umstand, dass das Finanzamt erstmals im bekämpften Bescheid zu Recht erkannt hat…
…Gesellschaftsvertag nur missverständlich formuliert war, ändert das im Ergebnis nichts, da einerseits keine tatsächlichen Zahlungsflüsse aus diesem Titel nachgewiesen werden konnten und andererseits der Umfang der Tätigkeitsvergütung nicht mit jener ausreichender Klarheit umschrieben war, welche die Anerkennungsvoraussetzung bei Angehörigenverträgen bildet. Weiters hält die fehlende Berechenbarkeit…
…Kopie nachzureichen. Feststellungserklärung 2010 (Liquidations )Bilanz für den oben genannten Zeitraum. Umsatzsteuererklärung 2010 Aufstellung der Kapitalkonten der Gesellschafter Gibt es Sonderbetriebsvermögen? Wenn ja, deklarieren Sie bitte dieses genau. Gab es Tätigkeitsvergütungen bzw. Vorweggewinne? Bei Gesellschafterwechsel ist der Gesellschaftsvertrag vorzulegen. Wenn keiner diesbezüglich verfasst worden ist…
…eines Dienstverhältnisses" subsumierbar seien. Die betroffenen Gesellschafter-Geschäftsführer seien mit Einzelunternehmern bzw. Personengesellschaftern vergleichbar. Bei den laufenden Entnahmen von Tätigkeitsvergütungen handle es sich um Anzahlungen auf einen entnehmbaren Gewinn der GmbH. Die monatlichen Auszahlungen seien ausgesetzt bzw. sogar teilweise rückgeführt worden, sobald erkennbar gewesen sei…
…Gesellschafter haben neben der normalen Haftung als Geschäftsführer persönliche Haftungen für die Kredite der Bw. übernehmen müssen. Die Haftungen betragen ein Vielfaches der jährlichen Tätigkeitsvergütungen. 3) Bestimmende Mehrheit in der Gesellschaft; Weisungsungebundenheit Durch die eingeführte Sperrminorität zugunsten der beiden Gesellschafter/Geschäftsführer war es jedem einzelnen…
…stelle den Antrag, die bekämpften Bescheide ersatzlos aufzuheben, weil die Tätigkeitsvergütungen beider Gesellschafter unter § 22 Ziffer 1 lit b EStG zu subsumieren sind und weiters weil die beiden Gesellschafter vor dem Hintergrund der Vertragsregelung das Unternehmerrisiko getragen haben." Mit Berufungsvorentscheidung vom 18. Juli 2005 wurde…
…der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (Fachsenatsrundschreiben 5/Periode 2000-2005) den Mitgliedern des Berufsstandes samt weiteren Judikaten betreffend die DB- und Kommunalsteuerpflicht von Tätigkeitsvergütungen an wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer zur Kenntnis gebracht und stellte einen wichtigen Anhaltspunkt für die Einstufung der Abgabenpflicht dieser Entgelte dar. Ein…
…GP, ergibt sich, dass von der Neuregelung des § 22 Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 alle an einer Kapitalgesellschaft mit mehr als 25 % beteiligten Personen mit ihren Tätigkeitsvergütungen erfasst werden sollen. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit (abgesehen von der Weisungsgebundenheit) alle Merkmale eines Dienstverhältnisses aufweist…
…März 2001, mit dem die Anfechtungsanträge des Verwaltungsgerichtshofes auf (teilweise) Aufhebung einiger Gesetzesbestimmungen des EStG 1988, des FLAG sowie des KommStG 1993 im Zusammenhang mit der Dienstgeberbeitrags- und Kommunalsteuerpflicht der an wesentlich beteiligte Gesellschaftergeschäftsführer gewährten Tätigkeitsvergütungen abgewiesen wurden, darauf hingewiesen, dass verschiedene Merkmale eines Dienstverhältnisses…
…Voraussetzung für verdeckte Gewinnausschüttungen. Selbst die Körperschaftsteuerrichtlinien (§ 8, Tz. 823) bestimmen, dass bei der Prüfung der Angemessenheit von Tätigkeitsvergütungen auf sämtliche Geldvorteile und geldwerte Vorteile, somit auf die Gesamtausstattung, die der Gesellschafter für seine Tätigkeit erhält, Bedacht zu nehmen ist (vgl. VwGH 21.10.1999…
…März 2001, mit dem die Anfechtungsanträge des Verwaltungsgerichtshofes auf (teilweise) Aufhebung einiger Gesetzesbestimmungen des EStG 1988, des FLAG sowie des KommStG 1993 im Zusammenhang mit der Dienstgeberbeitrags- und Kommunalsteuerpflicht der an wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer gewährten Tätigkeitsvergütungen abgewiesen wurden, darauf hingewiesen, dass verschiedene Merkmale eines…
…zuzurechnen. Die Bw. werfe der Betriebsprüfung vor, dass sie mit unzulässigen Methoden unter willkürlicher Anwendung von Hinzurechnungsvorschriften dennoch zu einer Gewerbesteuer für diese Tätigkeitsvergütungen kommen wolle. Bezüge, die sich anerkanntermaßen als Betriebsausgaben bei der Gewinnermittlung anderer Steuersubjekte ausgewirkt hätten, könnten nicht gleichzeitig eine Betriebsausgabe bei…
…der Folge, dass die Gesellschafter der Obergesellschaft nicht auch Mitunternehmer der Untergesellschaft sind und weiters die deutsche mit § 23 Z 2 Halbsatz 2 des österreichischen EStG vergleichbare Gesetzesbestimmung auf Tätigkeitsvergütungen, die ein Gesellschafter der Obergesellschaft (Obergesellschafter) für eine Tätigkeit bei der Untergesellschaft erhält, nicht anwendbar…
…und dazu vorgebracht: Ad Tz. 1 des BP-Berichtes (Gesellschafterentschädigungen): Wie sich hieraus ergäbe, hätte die Außenprüfung die Höhe der Tätigkeitsvergütungen der beiden Gesellschafter abweichend von den in den Abgabenerklärungen angesetzten Beträgen festgesetzt. Zur Begründung dieser Vorgangsweise bezöge sich die Außenprüfung zunächst auf § 14 Abs…
…nachvollziehbar sind. Abschließend darf bemerkt werden, dass es nicht den Grundsätzen der allgemeinen Lebenserfahrung entspricht, wenn W.G. mit den erklärten, deutlich reduzierten, Tätigkeitsvergütungen nunmehr sämtliche Privataufwendungen zu tragen hätte. Die Berufung war in allen Punkten als unbegründet abzuweisen. Salzburg, am 14. März 2011
…Die Vertreterin des Finanzamtes entgegnete, dass die Behörde im Zeitpunkt der Erstbescheiderstellung nicht alle Unterlagen vorliegen gehabt habe. So habe der Nachtrag zum Gesellschaftsvertrag und Unterlagen betreffend die Auszahlung der Tätigkeitsvergütungen bzw. des Vorweggewinnes gefehlt. Diese Unterlagen habe die Behörde erst im Zuge der Prüfung…
…Jahr 2000 die Gewinnverteilung insofern geändert, als nunmehr der Kommanditist HR eine Tätigkeitsvergütung ("Vorwegbezug") für Mehrarbeiten gegenüber der Komplementärin mit einem Stundensatz von S 200,-- erhalten sollte und das verbleibende Ergebnis auf die beiden Gesellschafter jeweils zur Hälfte aufgeteilt wird. Begründet wurde dies in besagtem…
…verdeckte Ausschüttungen dar. Für Tätigkeitsvergütungen des Einbringenden hinsichtlich des eingebrachten Vermögens sehe das Gesetz jedoch keine Durchbrechung des Rückwirkungsverbotes bzw. des Grundsatzes der steuerlichen Unbeachtlichkeit rückwirkender Vereinbarungen vor. Eine Begründung dafür sei nicht ersichtlich. Zur Erreichung der Steuerwirksamkeit derartiger Tätigkeitsvergütungen empfehle sich ein möglichst frühzeitiger…
…März 2001, mit dem die Anfechtungsanträge des Verwaltungsgerichtshofes auf (teilweise) Aufhebung einiger Gesetzesbestimmungen des EStG 1988, des FLAG sowie des KommStG 1993 im Zusammenhang mit der Dienstgeberbeitrags- und Kommunalsteuerpflicht der an wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer gewährten Tätigkeitsvergütungen abgewiesen wurden, darauf hingewiesen, dass verschiedene Merkmale eines…