…Werbungskosten abgezogen werden, wenn sie iZm der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit stehen. Der Begriff der "verwandten" Tätigkeit ist im Gesetz nicht definiert. Ob eine Tätigkeit mit der ausgeübten Tätigkeitsart verwandt ist, bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung (Jakom/Lenneis EStG, 2009, …
…nach Quadratmeter erfolgt und nach Fertigstellung der Arbeiten die Rechnung gelegt worden. Der Bw. habe das Entgelt vom Auftraggeber am Betriebsort bar bekommen. Zur Klärung der Tätigkeitsart wurde der Bw. neuerlich vorgeladen, welcher jedoch zum vorgegebenen Termin nicht erschienen ist. Mit Einkommensteuerbescheid für das Jahr…
…iZm der von der Bw. ausgeübten oder einer damit verwandten berufl Tätigkeit stehen. Der Begriff der "verwandten" Tätigkeit ist im Gesetz nicht definiert. Ob eine Tätigkeit mit der ausgeübten Tätigkeitsart verwandt ist, bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung. Für eine verwandte Tätigkeit spricht, wenn diese Tätigkeiten …
…werden, wenn sie iZm der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit stehen. Der Begriff der "verwandten" Tätigkeit ist im Gesetz nicht definiert. Ob eine Tätigkeit mit der ausgeübten Tätigkeitsart verwandt ist, bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung. Für eine verwandte Tätigkeit spricht, wenn…
…werden, wenn sie iZm der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit stehen. Der Begriff der "verwandten" Tätigkeit ist im Gesetz nicht definiert. Ob eine Tätigkeit mit der ausgeübten Tätigkeitsart verwandt ist, bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung. Für eine verwandte Tätigkeit spricht, wenn…
…vgl. VwGH 3.11.2005,2003/15/0064; VwGH 22.9.2005,2003/14/0090). Der Begriff der "verwandten" Tätigkeit ist im Gesetz nicht definiert. Ob eine Tätigkeit mit der ausgeübten Tätigkeitsart verwandt ist, bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung. Für eine verwandte Tätigkeit spricht, wenn…
…2003/15/0064; VwGH 22.9.2005, 2003/14/0090). Der Begriff der "verwandten" Tätigkeit ist im Gesetz nicht definiert. Ob eine Tätigkeit mit der ausgeübten Tätigkeitsart verwandt ist, bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung. Für eine verwandte Tätigkeit spricht, wenn diese Tätigkeiten (Berufe) üblicherweise gemeinsam…
…Volksschullehrerin verwandter Beruf zu qualifizieren ist. Da diesbezüglich keine normative Vorgabe besteht, ist die herrschende Literatur und Judikatur zu untersuchen, wobei übereinstimmend ausgesagt wird, dass die Verkehrsauffassung bestimmt, ob eine Tätigkeit mit der ausgeübten Tätigkeitsart verwandt ist (Jakom, EStG-Kommentar, 4, § 16 Tz 48; Doralt…
…vgl. VwGH 3.11.2005,2003/15/0064; VwGH 22.9.2005,2003/14/0090). Der Begriff der "verwandten" Tätigkeit ist im Gesetz nicht definiert. Ob eine Tätigkeit mit der ausgeübten Tätigkeitsart verwandt ist, bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung. Für eine verwandte Tätigkeit spricht, wenn…
…wenn sie im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit stehen. Der Begriff der verwandten Tätigkeit ist im Gesetz nicht definiert. Ob eine Tätigkeit mit der ausgeübten Tätigkeitsart verwandt ist, bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung. Für eine verwandte Tätigkeit spricht…
…2003/15/0064; VwGH 22.9.2005, 2003/14/0090). Der Begriff der "verwandten" Tätigkeit ist im Gesetz nicht definiert. Ob eine Tätigkeit mit der ausgeübten Tätigkeitsart verwandt ist, bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung. Für eine verwandte Tätigkeit spricht, wenn diese Tätigkeiten (Berufe) üblicherweise gemeinsam…
…wenn sie in Zusammenhang mit der vom Abgabepflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit stehen. Der Begriff der "verwandten" Tätigkeit ist im Gesetz nicht definiert. Ob eine Tätigkeit mit der ausgeübten Tätigkeitsart verwandt ist, bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung. Für eine verwandte Tätigkeit spricht…
…bzw. L) und die erhaltenen Reisekostenersätze sowie in einer die übrigen Werbungskosten (bezeichnet als "diverse Aufwendungen") jeweils das Datum, den Anlass (z. B. Mitgliedsbeitrag zum örtlichen Musikverein), die Tätigkeitsart (z. B. als Bürgermeister, als L -Obmann), beinhaltenden Aufstellung betragsmäßig aufgeschlüsselt. Insbesondere wurden vom Bf., wie…
…stellen Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit Werbungskosten dar. Der Begriff der "verwandten" Tätigkeit ist im Gesetz nicht definiert. Ob eine Tätigkeit mit der ausgeübten Tätigkeitsart verwandt ist, bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung…
…nicht unerhebliche Vorsteuerüberhänge anfallen würden, doch stehe auch bei dieser Tätigkeitsart am Ende der Unternehmerkette immer eine wirtschaftliche Tätigkeit und keine ideologisierte Meinungsbildung. Inhaltlich gesehen würden sämtliche der drei Tätigkeits(teil)bereiche "Wahlwerbung - Veranstaltung eines Balles - Lieferung von Druckwerken" darauf abzielen, die X-Partei als…
…Keine Werbungskosten stellen Aufwendungen dar, die im Zusammenhang mit dem Besuch einer allgemein bildenden (höheren) Schule stehen. Der Begriff der "verwandten" Tätigkeit ist im Gesetz nicht definiert. Ob eine Tätigkeit mit der ausgeübten Tätigkeitsart verwandt ist, bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung. Für eine verwandte Tätigkeit…
… 16 Abs. 1 Z 10 Tz 2). Der Begriff der "verwandten" Tätigkeit ist im Gesetz nicht definiert. Ob eine Tätigkeit mit der ausgeübten Tätigkeitsart verwandt ist, bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung. Für eine verwandte Tätigkeit spricht, wenn diese Tätigkeiten (Berufe) üblicherweise gemeinsam am Markt angeboten…
…Tätigkeit, nicht ein früher erlernter Beruf oder ein abstraktes Berufsbild oder eine früher ausgeübte Tätigkeit. Der Begriff der "verwandten" Tätigkeit ist im Gesetz nicht definiert. Ob eine Tätigkeit mit der ausgeübten Tätigkeitsart verwandt ist, bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung. Für eine verwandte Tätigkeit spricht, wenn…
…1987, 86/14/0196). Fehlt die Gewinnerzielungsabsicht, so kann daraus in der Regel abgeleitet werden, dass eine Tätigkeitsart gewählt worden ist, bei der die objektive Ertragsfähigkeit nicht gegeben ist. Im hier vorliegenden Fall übt der Bw. seine künstlerische Tätigkeit bereits seit vielen Jahren aus. Seit…
…für einen längeren Zeitraum wirkende Sachverhalte, wie etwa Tätigkeitsarten bilden je Besteuerungszeitraum und je Besteuerungszeitpunkt für sich den maßgeblichen Sachverhalt. Die Wiederaufnahme von Amts wegen ist nur aus den gesetzlichen Wiederaufnahmegründen zulässig. Welche gesetzlichen Wiederaufnahmegründe durch einen konkreten Sachverhalt als verwirklicht angesehen und daher als…