…Es bestehen daher hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass der Beschwerdeführer im gegenständlichen Finanzstrafverfahren als Täter in Betracht kommt. Dem angefochtenen Bescheid liegen folgende abgabenrechtliche Feststellungen zugrunde: Für den Zeitraum Dezember 2007 wäre für die G-KG bis zum Ablauf des 15. Februar 2008 die Vorauszahlung an…
…Entsprechend der Bestimmung des § 23 FinStrG ist Grundlage für die Bemessung der Strafe die Schuld des Täters, wobei Erschwerungs- und Milderungsgründe gegeneinander abzuwägen sind und bei der Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Beschuldigten zu berücksichtigen sind. Ausgehend von…
…vorsätzlich, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Gemäß § 7 Abs. 1 FinStrG handelt nicht schuldhaft, wer zur Zeit der Tat wegen einer Geisteskrankheit, wegen…
…Eigentumsverhältnisse zu klären. Aber auch andernfalls, wenn nicht festgestellt werden kann, dass die Sache, hinsichtlich der ein Finanzvergehen begangen wurde, dem Täter gehört, habe ein Verfall zu unterbleiben. Der Bw. beantragte in der Berufung, die angefochtene Entscheidung zur Gänze aufzuheben und ihn nach Beweiswiederholung bzw. -…
…einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht, dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Zur objektiven Tatseite ist zu bemerken, dass die Finanzstrafbehörde unter Beachtung der Bestimmungen des § 98 Abs. 3 FinStrG (freie…
…H habe gewusst, dass dies durch seine Handlungsweise bewirkt werden würde und habe sich mit diesem Erfolg seiner Taten auch jeweils billigend abgefunden. Ebenso seien die obgenannten Selbstbemessungsabgaben - offenbar auf Veranlassung des H - nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet bzw. abgeführt worden. Auch…
…Fa.F. seine gesetzlich vorgeschriebenen Aufsichtspflichten verletzt zu haben. Er habe niemals mit Absicht Abgaben nicht gemeldet oder entrichtet. Die seiner Person angelasteten Taten seien vom Zweitbeschuldigten P.L. begangen worden und er habe den von P.L. angerichteten Schaden nicht verhindern können, da er…
…in welcher der Bw. als Täter bezeichnet worden wäre, sei dazu nicht abgegeben worden. In der Selbstanzeige enthalten sei auch die Meldung für Dezember 2002 mit einer Umsatzsteuerzahllast in Höhe von € 60.748,91. Die Umsatzsteuer Dezember 2002 sei bis zu diesem Zeitpunkt weder…
…ein Prozentsatz dessen werde als Strafe verhängt. Die Ausmessung einer Strafe habe aber nach den allgemeinen strafrechtlichen Grundsätzen die Schuld- und die Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen (die Wesentlichkeit der Leistungsfähigkeit ist im Bereich des gerichtlichen Strafrechts daraus abzuleiten, dass die Strafen in Tagsätzen auszumitteln…
…2004, 2002/14/0060 habe der VwGH ausgesprochen, dass in einem Fall, in dem außer dem Geschäftsführer der GmbH nach den Sachverhaltsfeststellungen der Behörde und der Aktenlage keine konkrete Person als Täter in Betracht komme, die Selbstanzeige auch durch eine mündliche Erklärung iSd § 29 Abs…
…Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Die Finanzstrafbehörde erster Instanz nahm die Feststellungen zweier Umsatzsteuernachschauen für den Zeitraum 11,12/2006 und 2-5/2007 zum Anlass, um gegen den Bf. ein…
…Finanzstrafverfahren einzuleiten. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes genügt es für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens, wenn gegen den Verdächtigen genügende Verdachtsgründe vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass er als Täter eines Finanzvergehens in Betracht kommt. Ein derartiger Verdacht, der die Finanzstrafbehörde zur Einleitung eines Finanzstrafverfahrens verpflichtet…
…will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Die Finanzstrafbehörde erster Instanz nahm die Nachmeldung von bisher nicht entrichteten Umsatzsteuervorauszahlungen zum Anlass, um gegen den Bf. ein Finanzstrafverfahren einzuleiten. Gemäß …
…verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Die Finanzstrafbehörde erster Instanz nahm die Feststellungen der Umsatzsteuernachschau , welche im Bericht vom 18. September 1998 ihren Niederschlag finden, zum Anlass…
…des § 29 Abs. 5 FinStrG eine Selbstanzeige nur für die Personen wirkt, für die sie erstattet wurde und eine Benennung der Bw. als Täterin unbestritten nie erfolgt ist. Darüber hinaus wären diese Selbstanzeigen auch verspätet im Sinne des § 29 Abs. 3 lit. c FinStrG anzusehen…
…genügt es für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens, wenn gegen den Verdächtigen genügende Verdachtsgründe vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass er als Täter eines Finanzvergehens in Betracht kommt. Ein derartiger Verdacht, der die Finanzstrafbehörde zur Einleitung eines Finanzstrafverfahrens verpflichtet, kann immer nur auf Grund einer Schlussfolgerung…
…unbegründet abzuweisen. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes genügt es für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens, wenn gegen den Verdächtigen genügende Verdachtsgründe vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass er als Täter eines Finanzvergehens in Betracht kommt. Ein derartiger Verdacht, der die Finanzstrafbehörde zur Einleitung eines Finanzstrafverfahrens verpflichtet…
…Person, für die sie wirken solle, ausdrücklich benenne. Der Täter eines Finanzvergehens müsse also in dem Schriftsatz, mit dem die strafbefreiende Wirkung erzielt werden solle, eindeutig bezeichnet werden. Einer Berufung auf die "Mandantschaft" - diese sei ja jedenfalls die Gesellschaft - oder eine Bezeichnung derjenigen Person, der…
…von S 1,7 Mio. werde in den nächsten Tagen beim Finanzamt erfolgen. Durch die eigenständige Meldung und die rechtzeitige Einzahlung als Schadensgutmachung seien alle Kriterien für eine strafbefreiende Selbstanzeige erfüllt. Laut Ausführungen des Spruchsenates enthalte diese Selbstanzeige eine explizite Täterbezeichnung, wie im § 29 Abs…
…FinStrG handelt vorsätzlich, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Gemäß § 29 Abs. 1 FinStrG wird, wer sich eines Finanzvergehens schuldig gemacht hat, insoweit straffrei…