…Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort nicht zugemutet werden kann. Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort mehr als 120 km entfernt ist. In begründeten Einzelfällen kann auch bei einer kürzeren Wegstrecke Unzumutbarkeit anzunehmen sein. Als Familienwohnsitz gilt jener Ort, an…
…Aufwendungen für die eigene Wohnung sind daher nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Erwachsen einem Arbeitnehmer allerdings dadurch doppelte Haushaltskosten, dass ihm die tägliche Rückkehr vom Beschäftigungsort an den (Familien-)Wohnsitz wegen der Entfernung nicht zumutbar ist, so können die dadurch bedingten Mehraufwendungen Werbungskosten iSd § 16 Abs…
…Gerade in den Wintermonaten sei der Wohnort in Z. auf Grund einer Liftanlage nur eingeschränkt erreichbar. Neben den untypisch langen Arbeitszeiten habe gerade auch die dargestellte Situation die Unzumutbarkeit einer täglichen Rückkehr vom Arbeitsort an den Familienwohnsitz nach sich gezogen und die Anmietung einer kleinen…
…Steuerpflichtigen erfolgen. Aufwendungen für die eigene Wohnung sind daher nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Erwachsen einem Arbeitnehmer allerdings dadurch doppelte Haushaltskosten, dass ihm die tägliche Rückkehr vom Beschäftigungsort an den (Familien-)Wohnsitz wegen der Entfernung nicht zumutbar ist, so können die dadurch bedingten Mehraufwendungen Werbungskosten iSd §…
…wenn der Familienwohnsitz - vom Beschäftigungsort des Steuerpflichtigen so weit entfernt ist, dass ihm eine tägliche Rückkehr nicht zugemutet werden kann und entweder - die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes nicht privat veranlasst ist oder - die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort nicht zugemutet werden kann…
…geringe Entfernung des Familienwohnsitzes vom Arbeitsplatz sowie auf die vorhandenen öffentlichen Verkehrsverbindungen, wonach eine Fahrt mit der ÖBB zwischen dem Wohnort des Bw. in Meidling nach Sopron zwischen 1 Stunde 12 Minuten und 1 Stunde 27 Minuten dauert, an. Eine tägliche Heimfahrt nach Sopron war…
…dadurch doppelte Haushaltskosten, dass ihm die tägliche Rückkehr vom Beschäftigungsort an den Familienwohnsitz wegen der Entfernung nicht zumutbar ist, so können die dadurch bedingten Mehraufwendungen Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen, vorausgesetzt, dass die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort nicht zugemutet werden kann. Eine steuerliche Berücksichtigung…
…ist, dass ihm eine tägliche Rückkehr nicht zugemutet werden kann und entweder die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes nicht privat veranlasst ist, weil der Ehepartnern dort mit relevanten Einkünften erwerbstätig ist, oder die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort aus verschiedensten privaten Gründen, denen…
…km. Sowohl für die morgendliche Anfahrt zum Arbeitsplatz als auch die tägliche Rückkehr zum Wohnort stehen öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung, welche die gesamte Fahrtstrecke nahezu völlig abdecken. Die Bw. hat nach Auskunft des Dienstgebers 40 Arbeitsstunden an Verwaltungstätigkeit und 4,5 Vortragsstunden zu leisten. Die…
…muss und ihm die Verlegung des (Familien)Wohnsitzes an den Beschäftigungsort ebenso wenig zugemutet werden kann wie die tägliche Rückkehr zum (Familien)Wohnsitz, sind als beruflich bzw. betrieblich bedingte Mehraufwendungen bei jener Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind (vgl. das hg. Erkenntnis vom 26…
…seinen Arbeitsplatz von dort aus erreichen zu können, wenn eine tägliche Rückkehr an den Wohnsitz der Familie wegen der Entfernung unzumutbar ist und ein Umzug der Familie des Arbeitnehmers an diesen Arbeitsort nicht möglich ist. Nach der durch die Urteile des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 5…
…gemäß § 276 Abs 2 BAO an die zweite Instanz stellte der Berufungswerber neuerlich den Antrag das "große" Pendlerpauschale anzuerkennen und führte begründend aus, dass er Leiter eines Bauenebengewerbebetriebes sei, der täglich spätestens um 6:45 auf seinem Arbeitsplatz sein müsse um die Arbeit zu koordinieren…
…um seinen Arbeitsplatz von dort aus erreichen zu können, wenn eine tägliche Rückkehr an den Familienwohnsitz wegen der Entfernung unzumutbar ist und ein Umzug der Familie des Arbeitnehmers an diesen Arbeitsort nicht möglich ist. Als "Familienwohnsitz" im Sinne des Einkommensteuerrechtes gilt jener Ort, an dem…
…Mitgliedschaften im Tennisverein sowie Golfclub in E. Die behördliche Post werde an den Hauptwohnsitz übermittelt Der Bw hätte seit seiner Rückkehr sämtliche Arzttermine (Zahn- sowie Hausarzt, Unfallambulanz) in E. wahrgenommen. Die tägliche Fahrtstrecke zwischen Einfamilienhaus und Arbeitsstätte sei weiters durch die Anzahl der gefahrenen Kilometer…
…Abstand genommen, da bei nahen Angehörigen kein anderer Sachverhalt als der bereits vorgetragene zu erwarten ist und den Aussagen kein Beweischarakter zukommt. Als Nachweis für die durchgeführten fast täglichen Fahrten vom weiter entfernten Wohnsitz zum Dienstort kämen lediglich die jährlichen Prüfberichte des PKW ("Pickerl"), Servicerechnungen…
…durch das Dienstverhältnis an Sch gebunden gewesen, während regelmäßig nach Vereinbarkeit mit dem Dienstverhältnis im Raum A Ärztefunkdienst absolviert wurde. Nach Rz 342 der LStR sei die Begründung eines (weiteren) Berufswohnsitzes bei alternierenden Arbeitsstätten unter anderem dann steuerlich anzuerkennen, wenn eine tägliche Rückkehr zum anderen…
…Zwar wird diese an sich eindeutige Aussage wiederum durch einen Nachsatz (obiter dictum) relativiert, wonach bei Vorliegen mehrerer Wohnsitze, wobei auch die vom damaligen Beschwerdeführer allein genutzte Garconniere als Wohnsitz anzusehen sei, nur Fahrt- bzw. Wegstrecken zwischen dem nächstgelegenen Wohnsitz und dem Arbeitsplatz zu berücksichtigen…
…ist, oder die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort aus verschiedensten privaten Gründen, denen erhebliches Gewicht zukommt, nicht zugemutet werden kann. Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr ist nach Rz 342 LStR 2002 jedenfalls dann anzunehmen, wenn der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort mehr als 120 km entfernt ist…
…die in der Regel täglich zurück zu legende Wegzeit gelten. Die Wegzeit (von der Wohnung zum Arbeitsplatz und zurück) soll im Allgemeinen ein Viertel der durchschnittlichen täglichen Normalarbeitszeit nicht wesentlich überschreiten. Bei unterschiedlicher Verteilung der Wochenarbeitszeit ist auf die durchschnittliche Arbeitszeit an den Beschäftigungstagen abzustellen…
…Pendlerpauschale sei immer vom nächstgelegenen Wohnsitz aus zu berechnen; da die Bw. am Arbeitsplatz über einen Wohnsitz (Zimmer, Schlafstelle) verfüge, könne kein Pendlerpauschale berücksichtigt werden. Gegen den angeführten Einkommensteuerbescheid erhob die Bw. am 7. Jänner 2011 Berufung: Sie habe 2009 als Vertragslehrerin an der E…