…wie Regelungen, die den wirtschaftlichen Gehalt über die formale Gestaltung stellen ("Substance-over-form"-Regelungen) und Regelungen nach Art der US-amerikanischen Subpart-F-Gesetzgebung. Die große Mehrheit der Mitgliedstaaten der OECD ist der Auffassung, dass solche Maßnahmen Teil der grundlegenden innerstaatlichen steuerlichen Regelungen sind…
…reichte die Bw. eine Stellungnahme mit im Wesentlichen folgendem Inhalt: Bei den Genussrechten und Genussscheinen handle es sich um obligationenähnliche Genussrechte, die keine Beteiligung an der Substanz oder an einem Liquidationserlös vermittelten. Ein Betrag von € 30.903,12 beziehe sich auf Genussrechte, die eine…
…die Nutzungen fließen, in seiner Substanz erhalten bleibt (BFH, BStBl. 1977 II 26). Die Abgrenzung erfolgt nach dem wirtschaftlichen Gehalt der zugrundeliegenden Vereinbarung. Entscheidend für die Beurteilung der gegenständlichen Berufung ist somit die Beantwortung der Frage, welche Nutzungen oder Rechte einerseits dem Bw. aus dem…
…Maßgeblich sei, ob das Entgelt für den endgültigen Verlust in der Substanz (keine Leistung) oder für den Verzicht auf eine Nutzungsmöglichkeit bzw. auf die Geltendmachung von Rechtsbehelfen/Abwehrrechten (dann Leistung) bezahlt werde. Bei dieser Abgrenzung sei auf die Sicht des Leistenden und nicht die des…
…KStG 1988 fallenden Privatstiftung an Begünstigte und Letztbegünstigte". Damit werden Zuwendungen von Privatstiftungen abgabenrechtlich wie Zuwendungen von Kapitalgesellschaften behandelt. Auch Zuwendungen aus der Substanz der Privatstiftung sind steuerpflichtig. (b) Begünstigte sind nach den Regelungen der vorliegenden Stiftungsurkunde (in § 2) der Stifter und seine Rechtsnachfolger bzw…
…festzusetzen gewesen. Die Aufgabe des Belastungs- und Veräußerungsverbotes hätte zu keiner Vermögensminderung, -umschichtung oder Änderung in der Substanz geführt. Dagegen wurde form- und fristgerecht Berufung eingebracht, und wie folgt eingewendet: Im vorliegenden Fall würde es sich um ein vertragliches Veräußerungs- und Belastungsverbot i.S.d. …
…Kein "Verheizen" liege daher dann vor, wenn Mineralöl gezielt zur (chemisch-verfahrenstechnischen) Veränderung einer oder mehrerer Substanzen eingesetzt wird und diese Veränderung nicht auf Wärmegewinnung zum Zweck einer Wärmeverwertung abzielt und auch dann nicht, wenn die Wärmeenergie aus dem Mineralöl untrennbar mit der begünstigten Verwendung…
…Art des Irrtums, die Erfahrung und die Sorgfalt des Wirtschaftsteilnehmers zu berücksichtigen sind. Bei der Art des Irrtums ist zunächst zu prüfen, ob die betreffende Regelung verwickelt oder im Gegenteil so einfach ist, dass eine Prüfung der Umstände einen Irrtum leicht erkennbar macht. (EuGH 26…
…nicht nur vom Vorliegen der formellrechtlichen, sondern auch der materiellrechtlichen Voraussetzungen des § 68 EStG 1988 abhängt. a) formellrechtliche Voraussetzungen: Beide Verfahrensparteien gehen davon aus, dass die formellrechtlichen Voraussetzungen in Form einer kollektivvertraglichen Regelung erfüllt sind. Dem Verwaltungsakt ist zu entnehmen, dass dem Alppersonal (Senner, Melker…
…wird vor allem an den Fall zu denken sein, dass eine Substanz in der handelsmäßigen Aufmachung zunächst zäh (z.B. durch Beimengung von Honig) und in dieser Form nicht, sondern erst nach Verdünnung oder Auflösung mit Wasser eingenommen wird. Im Anhang zur Verordnung (EG) Nr…
…Flurverfassungs-Landesgesetzes - unentgeltlich in die Agrargemeinschaft einbringen müssen. Daher könne es auch keinen Kapitalertrag geben. Im österreichischen Steuerrecht sei 2008 weder eine Besteuerung des Verkaufserlöses von Grundstücken noch der Besteuerung der Substanz bei Kapitalgesellschaften oder einer Einlagenrückzahlung vorgesehen. Zur Ausschüttung einer Agrargemeinschaft gehören nur Beträge…
…wie Frühstück oder tägliche Reinigung nicht angeboten würden. In rechtlicher Hinsicht traf der Prüfer die Beurteilung, dass bis zum Jahr 2005 von Einkünften aus land- und forstwirtschaftlichem Nebenerwerb ausgegangen werden könne. In der LuF PauschVO 2001 (gültig bis einschließlich 2005) habe es keine Regelung zur…
…Im Privatbereich ist ein Mietrecht auf unbestimmte Dauer auf 10 Jahre verteilt absetzbar. Ist ein Mietrecht vertraglich mit 80 oder 100 Jahren begrenzt, so hat die Abschreibung dennoch nach der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Mietrechtes von 10 bis 25 Jahren und nicht nach der abstrakten rechtlichen…
…Genussrechten um schuldrechtliche Ansprüche des Genussrechtsinhabers gegenüber der emittierenden Gesellschaft, die uU. Vermögensrechte darstellen können. Inhaltlich seien die Genussrechte im vorliegenden Fall wie folgt ausgestattet: Punkt 2 enthalte Regelungen über die Gewinnbeteiligung und Punkt 7.3. regle die Form der Vermögensbeteiligung. Lt. Punkt 7.1…
…Vermögen in der Substanz ungeschmälert, so liegt eine Leistung nach § 29 Z 3 EStG vor. Im vorliegenden Fall steht in Streit, ob das hier zu beurteilende Vertragsverhältnis zwischen dem Bw. und der F-GmbH aus wirtschaftlicher Sicht gesehen eine Mietrechtsablöse darstellt, oder ob darin primär…
…Fruchtgenussrechtes vereinbart. Getrennt abgeschlossene Verträge sind dann als Einheit aufzufassen, wenn die Beteiligten trotz mehrerer (in einer oder mehreren Urkunden enthaltenen) getrennter Verträge eine einheitliche Regelung beabsichtigten und wenn zwischen den mehreren Verträgen ein enger sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht (vgl. VwGH 9.10.1991…
…biete Substanz für Streitigkeiten und Missinterpretationen. Auch dürfe erwähnt werden, dass es bei allen großen und wichtigen Rechtsgebieten Auffangbestimmungen gebe, sofern die Parteien etwas in einem Vertragswerk unerwähnt lassen. Dies bedeute jedoch noch lange nicht, dass es sodann an einer entsprechenden und zu vollziehenden Regelung…
…und am Liquidationsgewinn des Steuerpflichtigen verbunden ist. Von der Körperschaftsteuer sind Beteiligungserträge befreit. Gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 KStG 1988 sind Beteiligungserträge Gewinnanteile jeder Art aufgrund einer Beteiligung an inländischen Körperschaften in Form von Genussrechten (§ 8 Abs. 3 Z 1 leg.cit.). § 8 Abs…
…stille Gesellschaft" Im Jahr 1994 wurde von der PC94 als Geschäftsherr und der S. Buchprüfungs- und Steuerberatungsges.m.b.H (im Folgenden kurz "S. oder "atypisch stiller Gesellschafter" genannt) gemäß § 24 Abs.1 in Verbindung mit § 13 Abs.1 Umgründungssteuergesetz eine atypisch stille Gesellschaft errichtet…
…zumeist erst bei der Veräußerung seiner Anteile oder bei Liquidation des Unternehmens zur Wirkung gelangen. Das so deutliche Merkmal des Unternehmerrisikos scheine somit an Farbe und Substanz zu verlieren und als Unterscheidungs- und Bestimmungsmerkmal weniger bedeutsam zu werden oder sich gar als unbrauchbar zu erweisen…