…Die Bw. sei im Zeitpunkt der Fälligkeit der Lohnabgaben für Juni 2012 (16.7.2012) "unsicher" geworden, weshalb sie sich durch einen Stundungsantrag absichern habe wollen. Da dieser Antrag erst am 17.7.2012 gestellt worden sei, habe der Säumniszuschlag dadurch nicht mehr vermieden werden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A., Adresse-1, vor dem Insolvenzverfahren vertreten durch Szauer & Partner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, 1030 Wien, Mohsgasse 1/10, vom 10. Dezember 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 12. September 2012 über die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des R, vertreten durch Johann Poldlehner, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, 4020 Linz, Hueberstraße 19, vom 6. Mai 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 16. April 2009 zu StNr. 000/0000 betreffend Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch StB., vom 26. August 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes X vom 21. Juli 2011 betreffend Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) ist eine…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Herrn A., vertreten durch B., vom 12. Februar 2009 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes X. vom 14. Jänner 2009, Zl. a., betreffend Ansuchen um Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe…
…der Stundungsantrag vom 9. August 2008 lediglich auf die von der Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen 2008 betroffenen Abgabenrückstände bezogen hat, wobei dieses Zahlungserleichterungsverfahren mit dem Abweisungsbescheid vom 24. September 2008 abgeschlossen wurde. Die abweisende "Berufungsentscheidung" vom 26. Jänner 2009 ist als Abweisungsbescheid zu dem Stundungsantrag vom…
…eingebrachten Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz brachte der Bw. vor, dass das dem Stundungsantrag vom 23. Juni 2008 zugrunde liegende Anbringen entgegen der Behauptung in der Berufungsvorentscheidung infolge seiner Berufung vom 15. Juli 2008 gegen den Nachsichtsabweisungsbescheid vom 8…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Michael Ruhdorfer, Rechtsanwalt, 9020 Klagenfurt, Paulitschgasse 17/II, vom 16. Oktober 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Klagenfurt vom 18. September 2006, GZ. 400/90125/138/99, betreffend Stundungszinsen entschieden: Die Beschwerde…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch F-KG, vom 26. Juni 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Landeck Reutte vom 11. Juni 2012 betreffend Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…
…am 16. Juni 2008 die Stundung des Restbetrages von € 3.519,46 bis 21. Juni 2008. Den bisherigen Stundungsanträgen wurde mit Bescheid vom 16. Juni 2008 stattgegeben und die Stundung des aushaftenden Betrages von € 3.519,46 bis 23. Juli 2008 bewilligt. Mit…
…zur Tilgung des obigen Betrages elf Monatsraten zu je 990 € (beginnend ab 16.8.2011) und eine Abschlusszahlung von 1.025,53 € bewilligt wurden. In der dagegen erhobenen Berufung vom 15.7.2011 wiederholte die Bw. ihren ursprünglichen Stundungsantrag. Ergänzend brachte die Bw…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Firma A-GmbH, vertreten durch Herrn Dkfm. Claus Kuffner, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, 1180 Wien, Schumanngasse 18, vom 18. Juni 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 3. und 11. Bezirk, Schwechat und Gerasdorf vom 12…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BW, vertreten durch die Prodinger & Partner Wirtschaftstreuhand GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land betreffend die Abweisung eines Stundungsansuchens entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. De angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A, in B, vom 11. April 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 4. April 2007 betreffend Ansuchen um Zahlungserleichterung in Form von Stundung gemäß § 212 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
…Rechtsprechung wurde auf die Möglichkeit einer Zahlungserleichterung hingewiesen. Mit Bescheid vom 1.2.2010 wurde das Zahlungserleichterungsansuchen mit der Begründung abgewiesen, ein vor einem Höchstgericht anhängiges Verfahren begründe nicht generell die Gewährung eines Zahlungsaufschubes im Wege eines eingebrachten Stundungsantrages, da die Möglichkeit gegeben gewesen wäre…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Mag. AB, geb. X, Adresse, vertreten durch C Steuerberatung GmbH, Adresse1, vom 20. September 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes D vom 21. August 2012 betreffend Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens gemäß § 212 BAO entschieden: Die Berufung wird…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der C-GmbH, vertreten durch WE, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 9. Oktober 2007 betreffend Stundungszinsen entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 9. Oktober…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des N.N., Adresse1, vertreten durch Dkfm. DDr. Wilhelm Kryda, Steuerberater & Wirtschaftsprüfer, 1170 Wien, Jörgerstraße 37, vom 12. Juni 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 10. Juni 2013 betreffend Zahlungserleichterung gemäß…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 29. März 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 8. März 2010 betreffend Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe In seinem…