IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Daniel Graschitz LL.M.(WU) über die Beschwerde der ***Beschwerdeführerin***, ***Adresse***, vertreten durch ECOVIS Austria Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., Rechte Wienzeile 225 Tür 601, 1120 Wien, vom 15. Dezember 2025 gegen den Bescheid…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R. in der Beschwerdesache Bf., Adresse, vertreten durch Reinhard Blümmel, Sieveringerstraße 90/1/2, 1190 Wien, über die Beschwerde vom 9. Dezember 2013 gegen den Bescheid…
…Die Bw. sei im Zeitpunkt der Fälligkeit der Lohnabgaben für Juni 2012 (16.7.2012) "unsicher" geworden, weshalb sie sich durch einen Stundungsantrag absichern habe wollen. Da dieser Antrag erst am 17.7.2012 gestellt worden sei, habe der Säumniszuschlag dadurch nicht mehr vermieden werden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Anschrift, über die Beschwerde vom 16. Dezember 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 27. November 2014 betreffend Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens gemäß § 212 BAO zu…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A., Adresse-1, vor dem Insolvenzverfahren vertreten durch Szauer & Partner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, 1030 Wien, Mohsgasse 1/10, vom 10. Dezember 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 12. September 2012 über die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des R, vertreten durch Johann Poldlehner, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, 4020 Linz, Hueberstraße 19, vom 6. Mai 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 16. April 2009 zu StNr. 000/0000 betreffend Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch StB., vom 26. August 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes X vom 21. Juli 2011 betreffend Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) ist eine…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, Österreich, vertreten durch WTH, Österreich gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 15.03.2012 betreffend Zahlungserleichterung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Herrn A., vertreten durch B., vom 12. Februar 2009 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes X. vom 14. Jänner 2009, Zl. a., betreffend Ansuchen um Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Anschrift, vertreten durch Eckhardt Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Hauptstraße 58, 7033 Pöttsching, über die Beschwerde vom 25. März 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 17. März…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Richter KK und die weiteren Senatsmitglieder Richter JG, OB und GMr in der Beschwerdesache XY, Adresse1, vertreten durch Trust Treuhand- und Steuerberatung GmbH, 1020…
…der Stundungsantrag vom 9. August 2008 lediglich auf die von der Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen 2008 betroffenen Abgabenrückstände bezogen hat, wobei dieses Zahlungserleichterungsverfahren mit dem Abweisungsbescheid vom 24. September 2008 abgeschlossen wurde. Die abweisende "Berufungsentscheidung" vom 26. Jänner 2009 ist als Abweisungsbescheid zu dem Stundungsantrag vom…
…eingebrachten Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz brachte der Bw. vor, dass das dem Stundungsantrag vom 23. Juni 2008 zugrunde liegende Anbringen entgegen der Behauptung in der Berufungsvorentscheidung infolge seiner Berufung vom 15. Juli 2008 gegen den Nachsichtsabweisungsbescheid vom 8…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Michael Ruhdorfer, Rechtsanwalt, 9020 Klagenfurt, Paulitschgasse 17/II, vom 16. Oktober 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Klagenfurt vom 18. September 2006, GZ. 400/90125/138/99, betreffend Stundungszinsen entschieden: Die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Anschrift, über die Beschwerde vom 14.11.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 4/5/10 vom 03.11.2017, StNr. XY, betreffend Zahlungserleichterungen gemäß § 212 BAO…
…Unternehmensveräußerung entfallenen Umsatzsteuer, sodass die in der Folge durchgeführte Umbuchung der Umsatzsteuergutschrift der Erwerberin zu keiner termingerechten Tilgung der Umsatzsteuerschuld der Veräußerin führt, und wird auch kein rechtzeitiger Stundungsantrag gestellt, so geht ein solches Verhalten über einen bloß minderen Grad des Versehens hinaus, zumal die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch F-KG, vom 26. Juni 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Landeck Reutte vom 11. Juni 2012 betreffend Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…
…am 16. Juni 2008 die Stundung des Restbetrages von € 3.519,46 bis 21. Juni 2008. Den bisherigen Stundungsanträgen wurde mit Bescheid vom 16. Juni 2008 stattgegeben und die Stundung des aushaftenden Betrages von € 3.519,46 bis 23. Juli 2008 bewilligt. Mit…
…dem 3. Jänner 2014, ein Abgabenrückstand in Höhe von Euro 20.515,87 bestand. Diese vom Stundungsantrag umfassten Abgabenschuldigkeiten wurden bis zum 17. März 2014 entrichtet, da zu diesem Zeitpunkt das Abgabenkonto ein Guthaben aufweist. Da der vom Zahlungserleichterungsansuchen umfasste Rückstand nicht mehr aushaftet, kann…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Beschwerdesache S, (Bf.) vertreten durch sh & Eckl Treuhand Steuerberater GmbH, Erlahof 23, 3620 Spitz über die Beschwerde vom 15. April 2013 gegen den…