Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 8. Jänner 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen Wels vom 9. Dezember 2005 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. Oktober 2004 bis 30. September 2005 entschieden: Die Berufung wird…
…laut Aktenlage Antrag vom 22.10.2009 - im vorgelegten Akt des Finanzamtes nicht enthalten) wurden die Formulare Beih 14 und Beih 14c (Mitteilung einer Studienbehinderung im Studien- und Prüfungsbetrieb samt Beilage) und - nach telefonischer Rücksprache mit dem Finanzamt - auch ein Schreiben des Institutes für As…
…ob inländische und ausländische Studienordnungen im Einzelnen von einander abweichen. Entscheidend sei, dass die betreffenden Studien ihrer Art nach auch im Inland betrieben werden können. Im Erkenntnis vom 7. August 2001, 97/14/0068 erachtete es der VwGH für die Überprüfung dieser Frage als ausreichend…
…Ihrer Begründung für die Abweisung meines Antrages auf Familienbeihilfe führen Sie aus, dass: "Die Verlängerung der Studiendauer bis zum 25. Lebensjahr gilt nicht für Bakk-Studien, da der Abschluss in der Regel nach 6 Semestern möglich ist, also keine Zusammenrechnung der Semester mit Master- u…
…zudem verpflichtet, die Interessen und Neigungen ihrer Kinder bestmöglich zu fördern. Die Studien seien derzeit in dieser Qualität und mit vergleichbar weitreichenden Berufschancen an einer österreichischen Universität nicht verfügbar. Nachdem die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 21.12.2009 abgewiesen worden war, stellte der Bw. mit…
…Ein Studienwechsel sei erst dann nicht mehr zu beachten, wenn der Studierende in dem nunmehr gewählten Studium so viele Semester wie in den vor dem Studienwechsel betriebenen Studien zurückgelegt habe. Gegen diesen Bescheid hat die Bw. berufen und den Antrag auf Aufhebung des abweisenden Bescheides…
…2001: Ein Studienwechsel im Sinne des Abs 1 Z 2 ist nicht mehr zu beachten, wenn der Studierende in dem nunmehr gewählten Studium so viele Semester wie in den vor dem Studienwechsel betriebenen Studien zurückgelegt hat. Auf Grund dieser Bestimmung ist es ab 1. 9…
…Sonderausgaben aus einer Krankenversicherung, den Kirchenbeitrag und zusätzlich zu Behinderung und Diät als außergewöhnliche Belastungen Kosten einer Heilbehandlung in Höhe von 460,80 € und den Pauschbetrag für die Studien der 3 Kinder in Höhe von insgesamt 3.410,- € (F 770,-, H 1.320…
…ein unvorhergesehenes Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Liegen bei den Universitäten im Studien- und Prüfungsbetrieb besondere Umstände vor, die es dem einzelnen Studierenden ohne sein Verschulden unmöglich machen…
…ergänzend darauf hin, dass gemäß § 25 Z 5 EStG Bezüge von Vortragenden, Lehrenden und Unterrichtenden, die diese Tätigkeit im Rahmen eines von der Bildungseinrichtung vorgegebenen Studien-, Lehr- oder Stundenplanes ausüben, und zwar auch dann, wenn mehrere Wochen- oder Monatsstunden zu Blockveranstaltungen zusammengefasst werden, Einkünfte aus…
…Berufsausbildung im obgenannten Sinn gewertet werden, selbst dann nicht, wenn diese Ausbildung für eine spätere spezifische Berufsausbildung Voraussetzung oder nützlich sein sollte. Vor allem kann durch außerordentliche Studien keine einschlägige Berufsausbildung, die etwa der Ausbildung im Rahmen eines ordentlichen Studiums adäquat wäre, bewirkt werden. Auf…
…nahm die Tochter V*** am zweiwöchigen Vorbereitungsunterricht am Universitätssportinstitut der Universität Wien ("Vorbereitungswochen") für die Ergänzungsprüfung für die Studien "Sportwissenschaft" und Lehramtsstudium "Bewegung und Sport" an der Universität Wien teil. Dieser Unterricht dauerte von Montag bis Freitag jeweils von 9.00 bis 14.30 Uhr…
…Wanke, FLAG, § 2 Tz 80) vertretenen Ansicht, ist bei in Semester gegliederten Studien eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein (Toleranz)Semester überschritten wird. Subsidiär und nur bei Berufsausbildungen an Einrichtungen, die keine Semestereinteilung hätten, dürfe…
…zu Terminverschiebungen bzw. Terminabsagen durch den Studienbegleiter von SG kam, sodass die Einreichung der Diplomarbeit erst am 16.08.2007 möglich war. Daraus kann aber für die Berufung nichts gewonnen werden. Liegen nämlich bei den Universitäten im Studien- und Prüfungsbetrieb besondere Umstände vor, die es…
…Berufung und im Schreiben zum Mängelbehebungsauftrag von Seiten des Finanzamtes nicht gewürdigt. Zu den Mehrfachstudien ist im § 14 StudFG Folgendes ausgeführt: § 14 (1) Bei gleichzeitiger Absolvierung mehrerer Studien besteht Anspruch auf Studienbeihilfe nur für ein Studium. Die Wahl des Studiums, für das Studienbeihilfe beantragt wird…
…diesem Fall ein beihilfenschädigender Studienwechsel vorliege. 2. Berufung 2.1.1. In der gegen den Rückforderungsbescheid eingebrachte Berufung führte der Bw. begründend aus, dass der Sohn im Oktober 1996 zwei von einander unabhängige Studien, nämlich einerseits Mu. mit künstlerischem Hauptfach K. an der Musikhochschule Z.…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. , vertreten durch Mag. Hermann R. Zittmayr gegen den Bescheid des Finanzamtes Kufstein, vertreten durch B Petra Hochstaffl, betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2001 vom 8. März 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…
…unterstreiche darin, dass nicht inhaltlich, allenfalls formal ein Unterschied zwischen den beiden Studienzweigen vorliege. Die Berufungswerberin betonte, dass beide Studien auf eine fundierte betriebswirtschaftliche Ausbildung ausgerichtet seien, die selbe Mindeststudiendauer hätten, 180 ETCS-Anrechnungspunkte umfassten sowie mit einem Bachelor of Science abschlössen. Die Anwendbarkeit von §…
…unbilliger Härtefall vorliegt und! oder eine Diskriminierung von Studenten mit einem Doppelstudium, die 2 Studien erfolgreich und ernsthaft parallel statt hintereinander betreiben. Die Auszahlung der Familienbeihilfe (die nur einen kleinen Teil der Gesamtkosten eines Studiums abdeckt) ist momentan daran gebunden, Doppelstudien hintereinander zu betreiben, dh…
…erst dann, wenn die Studierende in dem nunmehr gewählten Studium so viele Semester wie in dem vor dem Studienwechsel betriebenen Studium zurückgelegt habe. Es seien daher alle Semester aus den vorherigen Studien, in denen eine Fortsetzungsmeldung vorgelegen und für die Familienbeihilfe bezogen worden sei, in…