…für jene Finanzvergehen zur Anwendung, für deren Ahndung eine Finanzstrafbehörde sachlich und örtlich zuständig ist. Die Gerichtszuständigkeit setzt somit die (fiktive) örtliche und sachliche Zuständigkeit derselben Finanzstrafbehörde für alle verfahrensgegenständlichen Straftaten voraus. Im vorliegenden Fall hat der Bf. (als Beitragstäter) dadurch, dass er als Bediensteter…
…auf das beantragte Ausmaß zu erhöhen. Dabei waren auch gravierende spezialpräventive Gründe maßgeblich, um den trotz erdrückender Indizienlage völlig uneinsichtigen und beharrlich leugnenden Bw. zukünftig von weiteren Straftaten abzuhalten. Auch die durch den Berufungssenat ausgesprochene Ersatzfreiheitsstrafe, die gemäß § 20 Abs. 1 FinStrG für den Fall…
…Schweiz gewonnenen Erkenntnisse auch: a) zur Verfolgung anderer, als der im Rechtshilfebegehren erwähnten Straftaten, soweit für dies ebenfalls Rechtshilfe zulässig wäre oder b) zur Verfolgung anderer Personen, die an den im Rechtshilfebegehren erwähnten strafbaren Handlungen teilgenommen haben. 3) In keinem Fall gestattet ist die direkte…
…Schweiz gewonnenen Erkenntnisse auch: a) zur Verfolgung anderer, als der im Rechtshilfebegehren erwähnten Straftaten, soweit für dies ebenfalls Rechtshilfe zulässig wäre oder b) zur Verfolgung anderer Personen, die an den im Rechtshilfebegehren erwähnten strafbaren Handlungen teilgenommen haben. 3) In keinem Fall gestattet ist die direkte…
…E, B und A. Das heiße, dass losgelöst davon, ob der Bf aus diesen Straftaten einen Vermögensvorteil in Händen gehabt habe und in welcher Höhe, stehe dem gegenüber die Rückzahlungsverpflichtung aus dem deliktischen Verhalten. Es bestehe eine Solidarhaftung für sämtliche Kredite, an welchen der Bf…
…in Wahrnehmung der Abgabenangelegenheiten der A.K., vorsätzlich, zur Ausführung folgender Straftaten beigetragen habe: a) vollendete Abgabenhinterziehung hinsichtlich Umsatzsteuer 2006 in der Höhe von € 4.220,88, Einkommensteuer 2006 in der Höhe von € 9.872,50, Umsatzsteuer 2007 in der Höhe von €…
…seine Umsätze und Erlöse [die Umsätze der X GmbH] nicht vollständig erklärt und sein Verrechnungskonto nicht dem tatsächlichen Stand entsprechend verzinst hatte, wobei er in der Absicht gehandelt hatte, sich durch die wiederkehrende Begehung der Straftaten eine fortlaufende Einnahmequelle zu erschließen, weshalb über ihn gemäß §…
…dieses Übereinkommens nur unter der ausdrücklichen Bedingung zu leisten, dass die Ergebnisse der in der Schweiz durchgeführten Erhebungen und die in herausgegebenen Akten oder Schriftstücken enthaltenen Auskünfte ausschließlich für die Aufklärung und Beurteilung derjenigen strafbaren Handlungen verwendet werden dürfen, für die die Rechtshilfe bewilligt wird. …
…Schweiz gewonnenen Erkenntnisse auch: a) zur Verfolgung anderer, als der im Rechtshilfebegehren erwähnten Straftaten, soweit für dies ebenfalls Rechtshilfe zulässig wäre oder b) zur Verfolgung anderer Personen, die an den im Rechtshilfebegehren erwähnten strafbaren Handlungen teilgenommen haben. 3) In keinem Fall gestattet ist die direkte…
…Bedingung verwenden kann, wenn die Tat, auf die sich das Ersuchen bezieht, einen anderen Straftatbestand darstellt, für den Rechtshilfe zulässig wäre, oder wenn sich das ausländische Strafverfahren gegen andere Personen richtet, die an der strafbaren Handlung teilgenommen haben. Gemäß Art. 3 Abs. 1 leg. cit…
…der Geldstrafe mit einem ein Zehntel des Höchstmaßes der angedrohten Geldstrafe unterschreitenden Betrag nur zulässig, wenn besondere Gründe vorliegen. Wenngleich diese Bestimmung als ausdrückliche Regelung für die gegenständlichen Finanz-straftaten der E in Anbetracht der Bestimmung des § 4 Abs.2 FinStrG noch nicht anwendbar ist…
…2006, in der er ausführt, dass er nie Geschäftsführer einer österreichischen Firma gewesen sei. Die Firma F-GmbH sei ihm nicht bekannt. Er habe keine Straftaten oder Steuerhinterziehungen begangen. Seit 17. Jänner 2006 helfe der Bf. Familie W. zur Betreuung im Haushalt ihrer Eltern, Herrn…
…zu verschaffen. Noch nie ist ein Mensch auf Grund seiner geistigen Behinderung kriminell geworden. Wenn es Hrn.M. auf Grund seines Alkoholkonsums und seiner diversen Straftaten nicht möglich war, einer geregelten Arbeit nachzugehen, so ist dies auf sein eigenes Verschulden zurückzuführen. Hr.M. war erstmals…
…Organ der Finanzverwaltung führte er aus, dieser möge erst vor seiner Tür den Dreck wegkehren und verwies dazu auf den Finanzskandal in Innsbruck, wo so genannte Kollegen Straftaten begangen hätten. Zudem sei der Euro auch bei der Finanzverwaltung zum Teuro geworden; daher verlange er die…
…des gewerbsmäßigen bandenmäßigen Schmuggels und in Tateinheit das Finanzdelikt des vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols begangen zu haben, diese Strafanzeige richte sich aber gegen zahlreiche Personen und es sei ihm eine Beteiligung an diesen Straftaten, die er zudem stets in Abrede gestellt habe…
…des gewerbsmäßigen bandenmäßigen Schmuggels und in Tateinheit das Finanzdelikt des vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols begangen zu haben, diese Strafanzeige richte sich aber gegen zahlreiche Personen und es sei ihm eine Beteiligung an diesen Straftaten, die er zudem stets in Abrede gestellt habe…
…Zehntelgrenze kommt aus general- wie aus spezialpräventiven Gründen nicht in Betracht. Auch dem Finanzstrafverfahren sind, wie jedem Strafverfahren, präventive Überlegungen in Richtung einer Verhinderung künftiger Straftaten, sei es nun durch den Täter selbst (Spezialprävention) oder durch andere (Generalprävention), nicht fremd (vgl. VwGH 19.5.1988…
…persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen (§ 23 Abs. 3 FinStrG). Daneben sind wie jedem Strafverfahren auch dem Finanzstrafverfahren präventive Überlegungen in Richtung einer Verhinderung künftiger Straftaten, sei es nun durch den Täter selbst (Spezialprävention) oder durch andere (Generalprävention), nicht fremd (vgl…
… 1. je größer die Schädigung oder Gefährdung ist, für die der Verband verantwortlich ist. 2. je höher der aus der Straftat vom Verband erlangte Vorteil ist; 3. je mehr gesetzwidriges von Mitarbeitern geduldet oder begünstigt wurde. Abs. 3: Die Geldbuße ist insbesondere geringer zu bemessen…
…Ahndung der Finanzvergehen nicht dem Gesetz obliegt (§ 23 Abs. 4 FinStrG). Daneben sind freilich auch dem Finanzstrafverfahren wie jedem Strafverfahren präventive Überlegungen in Richtung einer Verhinderung künftiger Straftaten, sei es nun durch den Täter selbst (Spezialprävention - der Bw. betreibt nach wie vor ein umsatzsteuerpflichtiges Einzelunternehmen)…