…eine Forderung an den Geldempfänger B. in der Bilanz ausgewiesen war und die Zahlung zur Schadensbeteiligung dem privaten Bereich zugeordnet wurde. - 1995 wurden unter dem Konto Reiseaufwendungen Kosten im Zusammenhang mit der Bezahlung einer Strafe in Deutschland wegen Urkundenfälschung i.H.v. S 18.372,-…
…geleisteten Zahlungen i.H.v. S 220.000,- zu Recht. Die Berufung ist in diesem Punkt abzuweisen. - nichtabzugsfähige Aufwendungen Laut Bp. wurde die Bezahlung einer Strafe i.H.v. S 18.372,- für Urkundenfälschung, vorgeschrieben vom AG Würzburg in Abzug gebracht. Da entsprechende Aufwendungen zu…
…die Vorschreibung der Umsatzsteuer 2001 sei zu Unrecht erfolgt, ist zu erwidern, dass die Behörde diesbezüglich an die Strafentscheidung gebunden ist. Im Berufungsverfahren gegen den Haftungsbescheid können Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung nicht mit Erfolg erhoben werden. Solche Einwendungen können - wie die Abgabenbehörde erster…
…d leg. cit.), zu tragen. II. Im Übrigen wird die Berufung des Beschuldigten als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Straferkenntnis des Spruchsenates [ergänze: I] beim Zollamt Linz Wels als Organ des Zollamtes Linz Wels als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 18. September 2008, StrNr. 500/2008/00091…
…geführt hat, dass der gegen den Beschuldigten an sich bestehende, sich im Ausspruch entsprechender Geld-, Verfall- bzw. Wertersatz- und Ersatzfreiheitsstrafen manifestierende gesetzliche Strafanspruch schon durch den seit der Tatbegehung eingetretenen Zeitablauf eine nicht unerhebliche Abschwächung erfahren hat (vgl. z. B. VwGH vom 8. Juli 2009…
…belangten Verbände K GmbH & Co KG, K X KEG und K GmbH ergingen nach durchgeführter nichtöffentlicher Sitzung entsprechende Straferkenntnisse des Spruchsenates III beim Finanzamt Linz als Organ der genannten Finanzstrafbehörde erster Instanz. Demnach wurde K für schuldig befunden, sie hat im Amtsbereich des Finanzamtes Greiskirchen…
…2004, 2005 und 2006) zur Gänze verheimlicht. Im anhängigen Finanzstrafverfahren sei das Ergebnis des Untersuchungsverfahren und Vorverfahrens Dr. H gänzlich unbekannt geblieben und habe die mitbeschuldigte Ehegattin erstmalig am Tage der Zustellung des Straferkenntnisses am 11. Jänner 2007 den Vorakt, fein säuberlich nach Datum in…
Beantragt werde, der Berufung der Erstbeschuldigten wegen des Ausspruches über die Schuld und Strafe Folge zu gegeben und das Erkenntnis erster Instanz dahin abzuändern, dass von der Verhängung einer Strafe abgesehen und das Finanzstrafverfahren eingestellt werde, in eventu der Strafberufung Folge gegeben und die Geld…
…Sinne von § 34 Abs.3 FinStrG zu werten und habe unter Berücksichtigung der Strafzumessungsgründe die Verhängung der Strafe zur Folge. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte Berufung des rechtsfreundlich vertretenen Beschuldigten vom 6.4.2010 dem Grund und der Höhe nach, wobei im Wesentlichen…
…00 betrifft, eingestellt wurde, sodass der Berufung hinsichtlich der Haftung für Umsatzsteuer 2001 in Höhe von € 17.441,48 (die zugrunde liegende Strafentscheidung ist im Übrigen von einem diesbezüglichen strafbestimmenden Wertbetrag in Höhe von € 15.987,91 ausgegangen) mangels Vorliegen der Voraussetzungen des §…
…1998 (TZ 16), sowie 2000 bis 2002 (TZ 13): Nicht als Betriebsausgaben anerkannte Strafen 1994 bis 1998 und 2000 bis 2002: Aufgrund der TZ 16 des Betriebsprüfungsberichtes und des Punktes 3 der Niederschrift über die Schlussbesprechung betreffend die Jahre 1994 bis 1998, sowie aufgrund der…
…in objektiver und subjektiver Weise tatsächlich begangen hat, geschweige denn einen Schuldspruch zu enthalten hat, weil dies jedenfalls dem Ergebnis des (noch durchzuführenden) Untersuchungsverfahrens nach §§ 114 f FinStrG und der abschließenden Strafentscheidung vorbehalten bleibt. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Linz, am 7. August 2008
…bekämpft der durch den Spruchsenatsvorsitzenden am 3. Dezember 2009 verkündete mündliche Bescheid, eben das ausgesprochene und in der Folge auch schriftlich ausgefertigte gegenständliche Straferkenntnis. Gemäß § 133 FinStrG ist über die Beratung und Abstimmung eines Spruchsenates eine gesonderte Niederschrift aufzunehmen, die vom Vorsitzenden und vom Schriftführer…
…bekämpft der durch den Spruchsenatsvorsitzenden am 3. November 2009 verkündete mündliche Bescheid, eben das ausgesprochene und in der Folge auch schriftlich ausgefertigte gegenständliche Straferkenntnis. Gemäß § 133 FinStrG ist über die Beratung und Abstimmung eines Spruchsenates eine gesonderte Niederschrift aufzunehmen, die vom Vorsitzenden und vom Schriftführer…
…zugestellt am 24. Jänner 2007 durch Hinterlegung beim Postamt seiner damaligen Wohnanschrift in Innsbruck, X, rechtskräftig und dadurch die Wirkung eines Straferkenntnisses erlangend am 24. Februar 2007, war der als Inhaber einer "Begleitagentur" und als Warenpräsentator tätig gewesene Genannte schuldig erkannt worden, im Amtsbereich des…
…Vertreters der Verteidigerin, des Amtsbeauftragten AR Gottfried Haas, sowie der Schriftführerin Sarah Hinterreiter durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Der Berufung des Amtsbeauftragten wird Folge gegeben und die im Übrigen unverändert bleibende Entscheidung des Erstsenates in ihrem Ausspruch über Strafe dahingehend abgeändert, dass die gemäß §…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Graz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Johanna Demal sowie die Laienbeisitzer Dr. Dieter Pail und Dir. Alfred Genschar als weitere Mitglieder des Senates…
…RZ.16 f zu Art.203). In Ansehung der aus dem Grundsatz der amtswegigen eigenständigen Ermittlungen des für die Strafentscheidung maßgeblichen Sachverhaltes abgeleiteten Verpflichtung zur eigenständigen Überprüfung des Verkürzungsbetrages war demnach durch den Unabhängigen Finanzsenat auch die obige Feststellung des richtigen Zollschuldentstehungstatbestandes im Rahmen des…
…1.1. Tz 1 "Nichtabzugsfähige Aufwendungen" Aufwendungen für Kleidung, Strafen, Kosmetikartikel in Höhe von 2.150,91 € (2004) und 752,21 € (2005) sowie die darauf entfallenden Vorsteuern von 263,01 € (2004) und 228,36 € (2005) seien nicht abzugsfähig. 1.2. Der…
…Abgabenbehörde erster Instanz erklärungswidrig nicht als Betriebsausgaben qualifizierte. In der Berufungsbegründung wurde dazu im Wesentlichen ausgeführt, dass "§ 20 EStG die Geltendmachung von Strafen als Betriebsausgaben nicht ausdrücklich" ausschließe. Der Ausschluss ergebe sich erst aufgrund der VwGH-Judikatur. Kernpunkt sei, dass nicht zu einer Freiheits- sondern…