…übergeht. Auf Grund dieser klaren Bestimmung kann dem Berufungsbegehren in diesem Punkt nicht gefolgt werden, weil eine treuhändige Beteiligung rechtlich zwar zulässig ist, allerdings keine Beteiligung als stiller Gesellschafter begründet. Einer Prüfung dahingehend, ob - im Sinne des in der Berufung zitierten VwGH-Erkenntnisses - eine Verzinsung…
…auf die geplante schrittweise Erweiterung des redaktionellen Programms "reserviert" worden. Entsprechend den Programmgrundsätzen und dem Gesellschaftszweck (und analog zum redaktionellen Programm) sei in der Musikprogrammierung auf jene Stile und Musikrichtungen Wert gelegt worden, die in kommerziellen und öffentlich-rechtlichen Programmen nicht oder kaum Berücksichtigung fänden…
…auf die Lebenswirklichkeiten und Absichten des Herrn A bezogen habe. Im Akt des Finanzamtes finden sich u. a. folgende Unterlagen: Der Fragebogen für Gesellschaften (KG, OHG, GnbR, OEG, KEG, Miteigentümergemeinschaft, atyp. stille Ges.) Verf 16. Dieser ist sowohl von A als auch vom Bw. unterschrieben…
…Juni 2007 über jeweils 300 € "Persönlichkeitstraining für Führungskräfte, Selbständige und Berufsgruppen mit hohem sozialen Kompetenzanspruch - Kommunikationsfertigkeiten und -stile; Kommunikative Kompetenz - Psychohygiene - Projektionen von Stimmen und deren Auswirkung - Projektionen auf den Gruppenleiter - Supervision - Entwicklung und Strukturierung Ihres Berufs-Programmes Mit Y und FD " vom 21…
…Analog zum redaktionellen Programm sei bei der Bw. im Beurteilungszeitraum auch in der Musikgestaltung auf jene Interessen, Stile und Musikrichtungen Wert gelegt worden, die aus wirtschaftlichen Gründen in kommerziellen und öffentlich-rechtlichen Programmen nicht oder kaum berücksichtigt wurden. Diese zähle zu den wesentlichen Eckpfeilern des…
…1 lit. a EStG 1988 seien Aufwendungen oder Ausgaben der Lebensführung nicht abzugsfähig, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringe und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolge. Würden sich berufliche Aufwendungen nicht ganz eindeutig…
…Abs. 1 Z 2 lit a EStG 1988 zu qualifizieren sein, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Nach ständiger Judikatur des VwGH muss gerade bei Aufwendungen…
…zu der Überzeugung, dass der "Auftrag" zur Erstellung der Studie lediglich in der Absicht erteilt wurde, eine Aufwandsposition und somit eine Verlustzuweisung an die echten stillen Gesellschafter sowie einen entsprechenden Vorsteuerabzug zu erlangen. Die Prüferin ging daher vom Vorliegen eines Scheingeschäftes aus. Die auf dieses…
…22 %) 4. G4, Einlage € 200.000 (20 %) 5. G5, Einlage € 100.000 (10 %) Die atypisch stille Gesellschaft beginnt mit 1. September 2003 auf unbestimmte Zeit. Unter Vertragspunkt IV. wird vereinbart: "Am Schluß eines jeden Geschäftsjahres wird der Gewinn oder Verlust berechnet, erstmals zum…
…22 %) 4. G4, Einlage € 200.000 (20 %) 5. G5, Einlage € 100.000 (10 %) Die atypisch stille Gesellschaft beginnt mit 1. September 2003 auf unbestimmte Zeit. Unter Vertragspunkt IV. wird vereinbart: "Am Schluß eines jeden Geschäftsjahres wird der Gewinn oder Verlust berechnet, erstmals zum…
…22 %) 4. G4, Einlage € 200.000 (20 %) 5. G5, Einlage € 100.000 (10 %) Die atypisch stille Gesellschaft beginnt mit 1. September 2003 auf unbestimmte Zeit. Unter Vertragspunkt IV. wird vereinbart: "Am Schluß eines jeden Geschäftsjahres wird der Gewinn oder Verlust berechnet, erstmals zum…
…22 %) 4. G1, Einlage € 200.000 (20 %) 5. G5, Einlage € 100.000 (10 %) Die atypisch stille Gesellschaft beginnt mit 1. September 2003 auf unbestimmte Zeit. Unter Vertragspunkt IV. wird vereinbart: "Am Schluß eines jeden Geschäftsjahres wird der Gewinn oder Verlust berechnet, erstmals zum…
…22 %) 4. G4, Einlage € 200.000 (20 %) 5. G5, Einlage € 100.000 (10 %) Die atypisch stille Gesellschaft beginnt mit 1. September 2003 auf unbestimmte Zeit. Unter Vertragspunkt IV. wird vereinbart: "Am Schluss eines jeden Geschäftsjahres wird der Gewinn oder Verlust berechnet, erstmals zum…
…Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als unzulässig zurückgewiesen. Begründung Die Berufungswerberin (Bw.) wurde mit Vertrag vom 7./12. November 1991 als atypisch stille Gesellschaft zwischen der J.P.GmbH und der X-Treuhand, gegründet. Die J.P.GmbH wird nach Umwandlung gem. §§ 245…
…2 erfüllen. Organgesellschaften können Organträger sein." Unstrittig ist gegenständlich, dass die Organträgergesellschaft (M.- AG) mit einer juristischen und vielen natürlichen Personen atypisch stille Gesellschaften eingegangen ist, die steuerrechtlich als Mitunternehmerschaft(-en) anzusehen sind. Weiters hat sie nach Begründung der Mitunternehmerschaft einen Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Strittig ist…
…erwogen: Die Firma B. HotelbetriebsgmbH. wurde laut Firmenbuchauszug mit Gesellschaftsvertrag vom 26. August 1994 gegründet. In der Folge beteiligten sich mehrere (natürliche) Personen, Personenvereinigungen und juristische Personen als atypische stille Gesellschafter an der B. HotelbetriebsgmbH., über welche schließlich am 28. Jänner 2005 der Konkurs eröffnet…
…Ansicht des Bw. würde die Haftungsprovision Kosten für die Beschaffung vom Eigenkapital und nicht Fremdkapital darstellen (atypische stille Gesellschaft) und sei daher keine Abgrenzung vorzunehmen. Die Haftungsprovision sei daher im Jahre 1991 in voller Höhe abzugsfähig. ad Kaufpreis Patent-Anteil Forschungsaufwand für Weiterentwicklung) Für die…
…stille Gesellschafter anzusehen sind: Von dieser Frage ist abhängig, ob eine Mitunternehmerschaft (mit Verlustausgleichsmöglichkeiten) anzunehmen (und eine einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung gem. § 188 BAO durchzuführen) ist oder nicht. Entscheidend für den vorliegenden Fall ist somit die Frage, ob die an der Bw. beteiligten stillen Gesellschafter…
…verwiesen. Es ist strittig, ob die Kommanditisten der Berufungswerberin (Bw) als echte stille Gesellschafter angesehen werden können und ob die Bw im ursächlichen Zusammenhang mit einem erklärten Gewinn des Jahres 2000 und daraus resultierenden Gewinnausschüttungen im Jahr 2001 an die Kommanditisten, die bereits im Jahr…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der E-GmbH (als Rechtsnachfolgerin der E-AG) sowie der in der Beilage angeführten (ehemaligen) Mitgesellschafter, welche vormals gegenüber der Abgabenbehörde gemeinsam als atypisch stille Gesellschaft unter der Bezeichnung "E AG und Mitgesellschafter" aufgetreten sind, in G…