…ausgeführt: "Die Aufteilung auf den 34%igen bzw. 25%igen Steuersatz wird wie folgt berechnet: Die Gewinne aller Gruppenmitglieder werden summiert und ein Verhältnis der 34 %igen zu den 25%igen Gewinnen ermittelt. Der errechnete prozentuelle Anteil für den 25%igen Steuersatz beträgt 17,6974%…
…12 | 29.097,50 | 5.280,95 | Nicht KÖSt-relevante Zu- und Abrechnungen | | | | -rechnerische KÖSt (25% bzw Mindest-KÖSt) | 18.366,53 | 7.274,38 | 1.320,24 | Summe | 55.099,59 |…
…nach § 29 würden nämlich der sogenannte "einheitliche Verpflichtungsgrund" und die - zugegebenerweise vorliegende - Regelmäßigkeit der Ausschüttungen bilden. Die nach Auffassung der Bw. nicht zuletzt verfassungsrechtlich gebotene Wertung der Ausschüttungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen schließe zwingend die Besteuerung mit einem Endbesteuerungssatz von 25 % bzw. dem Halbsteuersatz ein…
…KÖSt-Satz von 34% habe nicht angesetzt werden können, da die Schenkung nach dem 19. Mai 2004 erfolgt sei und ab diesem Zeitpunkt 25% KÖSt zu berücksichtigen sei. Da es zu keiner Gewinnausschüttung für 2004 zugunsten des Geschenkgebers gekommen sei, könne auch der Gewinnvortrag bzw…
…stehenden Einkünfte zum Vollsteuersatz brachte der steuerliche Vertreter vor, dass die nach Auffassung der Bw. nicht zuletzt verfassungsrechtlich gebotene Wertung der Ausschüttungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen zwingend die Besteuerung mit einem Endbesteuerungssatz von 25 % bzw. dem Halbsteuersatz einschließe. Nach den Ausführungen des EuGH im sogenannten …
…Flaschen Sekt, 7 kg Kaffee, 85 Flaschen Spirituosen a 0,75 Liter, 11 Flaschen a 1,0 Liter, 1 Flasche a 1,5 Liter und ca. 70 Flaschen a 0,25 bzw. 0,2 Liter. Weiters ein 50 Liter Fass, 38 Flaschen Kapsreiter, 65 Liter…
…N......... sondern an N........ gerichtet waren. Ein Nichtbescheid wie der Berufungswerber die Ansicht vertritt, liegt nach Ansicht des Referenten des Unabhängigen Finanzsenates daher nicht vor. 2) Verfassungswidrigkeit (Besteuerung mit einem Durchschnittssatz von 25% bzw. 30%) Die im gegenständlichen Verfahren maßgeblichen Bestimmungen des § 33 Abs. 1…
…| AfA Einrichtung | € 7.000,00 | verdeckte Ausschüttung/ Aufwand Wohnung | € 11.013,05 | Gewinn lt. Berufungsentscheidung | € 76.306,33 | KöSt 2004 Gesamt (Steuersatz 34%) | € 25.944,15 | | 2005 | Gewinn lt…
…seitens der Abgabenbehörde die NoVA (iHv. 1.390,10 €) erklärungsgemäß festgesetzt und (in der Folge) vom Bf. auch sofort entrichtet (StNr. 34). Aufgrund einer von der Abgabenbehörde (bzw. deren Sachbearbeiterin) nach Kenntniserlangung des Vorganges der 29. Kalenderwoche, in die Wege geleiteten Überprüfung der ihr…
…584,00 | 645.626,00 | 555.248,00 | Nicht KÖSt-relevante Zu- und Abrechnungen | | | | -rechnerische KÖSt (25% bzw Mindest-KÖSt) | -157.146,00 | -161.406,00 | -138.812,00 | Summe | 471.438,00 …
…zweitens, die Endbesteuerung mit einem Steuersatz von 25 % betrifft, so wird diese Steuer zwar von den in Österreich ansässigen Gesellschaften unmittelbar an der Quelle einbehalten. Wie jedoch der Generalanwalt in den Nummern 33 und 34 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, ist es nicht Voraussetzung einer Endbesteuerung…
…getragen wird, wurden die verdeckten Gewinnausschüttungen mit 25 % (1993) bzw. 22 % (ab 1994) der Kapitalertragsteuer unterzogen. Die verdeckten Gewinnausschüttungen und die im Haftungswege einzubehaltende Kapitalertragsteuer wurden wie folgt ermittelt: | | 1993 | 1994 | 1995 | Umsatzzuschätzung | S 69.000,00 | S…
…aus nichtselbständiger Arbeit wies er einen Betrag in Höhe von € 23.449,35, als Kapitalerträge von ausländischen Kapitalanlagen, die mit dem besonderen Steuersatz von 25% zu versteuern sind, einen Betrag von € 122,53, auf welche eine ausländische Steuer von € 18,38 entfällt…
…26 c Z 2 KStG 1988 stellt ausdrücklich auf ein "Wirtschaftsjahr" ab, welches in zwei Zeitabschnitte im Hinblick auf die Anwendung unterschiedlicher Körperschaftsteuersätze (34 % bzw. 25 %) zum Zwecke der Bemessung der Körperschaftsteuer aufzuteilen ist; er erfasst demzufolge nicht den von den allgemeinen Besteuerungsregeln abweichenden Liquidationszeitraum…
…die Besteuerung und die damit zusammenhängenden Verpflichtungen, denen die Staatsangehörigen des anderen Staates unterworfen sind oder unterworfen werden können. Es werden nun auch ausländische Kapitalerträge mit einem (Sonder)Steuersatz von 25% besteuert, um eine Besser- oder Schlechterstellung von in- bzw. ausländischen Kapitalerträgen hintan zu halten…
…mit dem in § 37 Abs. 8 1. Satz EStG 1988 normierten besonderen Steuersatz von 25% versteuerte; die ausländische (tschechische) Quellensteuer wurde wiederum zu zwei Dritteln angerechnet, die im Zusammenhang mit den ausländischen Kapitalerträgen geltend gemachten Werbungskosten wurden erneut nicht zum Abzug zugelassen. Begründend führte die…
…962,94 | | Summe | | 551.341,31 | | Sondersteuersatz 25% per analogiam § 37 EStG | 137.835,33 | abzügl. ausl. Quellensteuer | | 21.230,99 | Zahllast Sondersteuer | | 116.604,34 | festges. Einkommensteuer ohne Kapitaleinkünfte lt…
…so genannten "Günstigkeitsvergleiches"- die festzusetzende Einkommensteuer der Höhe nach mit dem besonderen Steuersatz des § 37 Abs. 8 EStG 1988 (25%). Die im Ausland 2005 und 2006 entrichtete Quellensteuer (6,30 € bzw. 7,34 €) wurde auf die so ermittelte "Mindeststeuer" betreffend diese Jahre angerechnet…
…und dem angefochtenen Einkommmensteuerbescheid 2008 vorgenommene - und mit der vorliegenden Berufungsentscheidung (BE) bestätigte - Besteuerung der ausländischen Kapitalerträge mit dem besonderen Steuersatz von 25% jedenfalls günstiger für den Bw ist als es eine Besteuerung nach dem allgemeinen Tarif wäre. Somit hat sich der Ansatz der gemäß…
…noch, dass der Betrag von € 100.000,00 laut Prüfungsbericht ein geschätzter Betrag sei. Nebenbei könnte strafbestimmend hier nur ein Steuersatz von 25% von € 100.000,00 sein und nicht 33,33%. Keinesfalls könne aber dem Bw. ein deliktisches Verhalten zugerechnet werden, auch…