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UFSS RV/0455-S/09Maßgebender Körperschaftsteuersatz bei Gruppenbesteuerung 2005
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.11.2011

…ausgeführt: "Die Aufteilung auf den 34%igen bzw. 25%igen Steuersatz wird wie folgt berechnet: Die Gewinne aller Gruppenmitglieder werden summiert und ein Verhältnis der 34 %igen zu den 25%igen Gewinnen ermittelt. Der errechnete prozentuelle Anteil für den 25%igen Steuersatz beträgt 17,6974%…

BFG RV/1100714/2016Europarechts- sowie Verfassungskonformität des gespaltenen KESt-Steuersatz (25% bzw. 27,5%)?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.02.2017

…1 EStG 1988 normierte Differenzierung zwischen dem besonderen Steuersatz von 25% für Geldeinlagen und nicht verbrieften sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten und jenem von 27,5% ua. für die strittigen Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter der Bf. im Hinblick auf das Recht auf Gleichbehandlung (Gleichheitssatz) verfassungs- bzw…

BFG RV/7100908/2012Sind die in den §§ 57-59 GSpG geregelten allgemeinen Glücksspielabgaben unionsrechts- und verfassungswidrig, weil das in § 1 Abs. 2 GSpG genannte Kartenpokerspiel kein Glücks-, sondern ein Geschicklichkeitsspiel ist, glücksspielabgabenrechtlich Konzessionär und Nichtkonzessionär anders behandelt, Poker im Lebendspiel (Einsatz) und Online Poker (Jahresbruttospieleinnahme) unterschiedlich besteuert würden und die Rechtsgeschäftsgebühren vom Kartenpokerspiel mit 25% des Gewinstes bzw. die Glücksspielabgabe vom Kartenpokerspiel mit 16% vom Einsatz/in Aussicht gestelltem Gewinn berechnet werde, obwohl die Bf. am Spiel nicht beteiligt sei und nur ein Tischgeld pro Spiel erhalte („Erdrosselungssteuer“)? Da die Bf. über eine aufrechte Gewerbeberechtigung zum „Halten erlaubter Kartenspiele – Poker“ verfügt, ist das Glücksspielgesetz insgesamt nach ihrer Ansicht auf sie nicht anzuwenden. (weitere Zeiträume nur Glücksspielabgabe BFG 25.9.2017, RV/7100907/2012).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis25.09.2017Teil 3/7

…der Glücksspielabgabe gemäß § 57 GSpG wurde mit der Herauslösung der aus den im Gebührengesetz geregelten „Glücksverträgen“ gemäß § 33 TP 17 GebG der allgemeine Steuersatz von 25% vom Gewinn auf 16% vom Einsatz bzw. bei Turnieren vom in Aussicht gestellten Gewinn gesenkt (BGBl. I 2010/54…

BFG RV/7103889/2018Umwandlung der Deckungsrückstellung aus Arbeitgeberbeiträgen nach Abzug der pauschalen Einkommensteuer in eine Deckungsrückstellung aus Arbeitnehmerbeiträgen und Versteuerung der Pensionskassenrente mit 25% gemäß § 25 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 i.V.m. § 48b PKG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis16.05.2024Teil 1/2

…ein entsprechender Antrag bis zum 31. Oktober 2012 bei der Pensionskasse abgegeben), wird das zum 31. Dezember 2011 vorhandene Deckungskapital aus Arbeitgeberbeiträgen pauschal mit 25% bzw. 20% Einkommensteuer belastet. Durch die Abfuhr der pauschalen Einkommensteuer wird die zum 31. Dezember 2011 ausgewiesene Deckungsrückstellung aus Arbeitgeberbeiträgen…

BFG RV/7100907/2012Sind die in den §§ 57-59 GSpG geregelten allgemeinen Glücksspielabgaben unionsrechts- und verfassungswidrig, weil das in § 1 Abs. 2 GSpG genannte Kartenpokerspiel kein Glücks-, sondern ein Geschicklichkeitsspiel ist, glücksspielabgabenrechtlich Konzessionär und Nichtkonzessionär anders behandelt würden, Poker im Lebendspiel (Einsatz) und Online Poker (Jahresbruttospieleinnahmen) unterschiedlich besteuert würden und die Glücksspielabgabe vom Kartenpokerspiel mit 16% vom Einsatz/in Aussicht gestelltem Gewinn berechnet werde, obwohl die Bf. am Spiel nicht beteiligt sei und nur ein Tischgeld pro Spiel erhalte („Erdrosselungssteuer“)? Da die Bf. über eine aufrechte Gewerbeberechtigung zum „Halten erlaubter Kartenspiele – Poker“ verfügt, ist das Glücksspielgesetz insgesamt nach ihrer Ansicht auf sie nicht anzuwenden. (Fortsetzung von BFG 25.9.2017, RV/7100908/2012).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis25.09.2017Teil 3/6

…der Glücksspielabgabe gemäß § 57 GSpG wurde mit der Herauslösung der aus den im Gebührengesetz geregelten „Glücksverträgen“ gemäß § 33 TP 17 GebG der allgemeine Steuersatz von 25% vom Gewinn auf 16% vom Einsatz bzw. bei Turnieren vom in Aussicht gestellten Gewinn gesenkt (BGBl. I 2010/54…

EStR 2000 Rz 6681–668922.4.7 Veräußerung einer Liegenschaft durch eine Miteigentumsgemeinschaft (zB Hausgemeinschaft)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

… vgl. Rz 765). Der besondere Steuersatz von 25% bzw. 30% bei Veräußerungen nach dem 31.12.2015 kommt sowohl beim Abzug der Immobilienertragsteuer als auch bei einer Festsetzung im Rahmen der Veranlagung zum Tragen. Sofern auf Einkünfte der besondere Steuersatz anzuwenden ist, bleiben diese Einkünfte…

BFG RV/7101758/20121. § 57 GSpG ist nicht verfassungswidrig, weil die Glücksspielabgaben über den Begriff „Ausspielungen“ und „Unternehmer“ iSd §§ 1 und 2 GSpG das Kartenpokerspiel besteuern, das nach Ansicht der Bf. ein Geschicklichkeits- und kein Glücksspiel ist. 2. Der ordnungspolitische Teil des Glücksspielgesetzes ist für die Glücksspielabgaben gemäß §§ 57 bis 59 GSpG nicht prävalent. Die im Glücksspielgesetz geregelten Konzessions- Spielbank- und Glücksspielabgaben sind als Rechtsverkehrsteuern auf den Abschluss bestimmter Glücksverträge mit Vermögensübertragung ausdifferenziert. Die Glücksspielabgaben haben über die Befreiungsvorschriften gemäß § 57 Abs. 2 letzter Satz, § 57 Abs. 4 und § 57 Abs. 6 GSpG in Bezug auf die Konzessions- und Spielbankabgabe die Funktion einer lex generalis, womit in-und ausländische, konzessionierte wie nichtkonzessionierte Unternehmungen/Personen gleich besteuert werden.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.06.2016Teil 4/6

…Bei der Glücksspielabgabe gemäß § 57 GSpG wurde mit der Herauslösung der aus den im Gebührengesetz geregelten „Glücksverträgen“ gemäß § 33 TP 17 GebG der allgemeine Steuersatz von 25% vom Gewinn auf 16% vom Einsatz bzw. bei Turnieren vom Gewinn gesenkt (BGBl. I 2010/54). Weiters ist…

UFSW RV/1819-W/08Gemeiner Wert, Wiener Verfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.08.2012

…12 | 29.097,50 | 5.280,95 | Nicht KÖSt-relevante Zu- und Abrechnungen | | | | -rechnerische KÖSt (25% bzw Mindest-KÖSt) | 18.366,53 | 7.274,38 | 1.320,24 | Summe | 55.099,59 |…

UFSW RV/1689-W/05Endbesteuerte Kapitalerträge von einer Privatstiftung mit Sitz im EU-Gebiet.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)11.10.2006

…nach § 29 würden nämlich der sogenannte "einheitliche Verpflichtungsgrund" und die - zugegebenerweise vorliegende - Regelmäßigkeit der Ausschüttungen bilden. Die nach Auffassung der Bw. nicht zuletzt verfassungsrechtlich gebotene Wertung der Ausschüttungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen schließe zwingend die Besteuerung mit einem Endbesteuerungssatz von 25 % bzw. dem Halbsteuersatz ein…

BFG RV/7103845/2017Verluste aus nicht verbrieften Derivaten, Unionsrecht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.08.2022Teil 1/2

…dem progressiven Steuersatz. Demnach hängt es von der jeweiligen inländischen auszahlenden Stelle ab, ob ein Einbehalt einer der Kapitalertragsteuer entsprechenden Steuer erfolgt. Der Anleger kann bei Auswahl einer "adäquaten" inländischen auszahlenden Stelle jedenfalls eine finale Besteuerung der Einkünfte aus nicht verbrieften Derivaten mit 25% bzw…

BFG RV/7102877/2016Höhe der Einkünfte aus ausländischem Kapitalvermögen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.09.2016

…des Antrags auf Veranlagung nicht bekannt war), kann im Beschwerdefall dahin gestellt bleiben, ob im Zuge der Pflichtveranlagung nur die Einkünfte aus Kapitalvermögen mit dem festen Steuersatz von 25% bzw. (ab 2016) von 27,5% zu besteuern sind, die anderen Einkünfte aber außer Ansatz bleiben…

UFSW RV/2954-W/08Berechnung des gemeinen Wertes von GmbH-Anteilen (Wiener Verfahren)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.06.2013

…KÖSt-Satz von 34% habe nicht angesetzt werden können, da die Schenkung nach dem 19. Mai 2004 erfolgt sei und ab diesem Zeitpunkt 25% KÖSt zu berücksichtigen sei. Da es zu keiner Gewinnausschüttung für 2004 zugunsten des Geschenkgebers gekommen sei, könne auch der Gewinnvortrag bzw…

UFSW RV/1681-W/05Wertung von Zuwendungen einer dänischen Familienstiftung als Einkünfte gem. § 27 Abs.1 Z 7 EStG 1988.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.10.2006

…stehenden Einkünfte zum Vollsteuersatz brachte der steuerliche Vertreter vor, dass die nach Auffassung der Bw. nicht zuletzt verfassungsrechtlich gebotene Wertung der Ausschüttungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen zwingend die Besteuerung mit einem Endbesteuerungssatz von 25 % bzw. dem Halbsteuersatz einschließe. Nach den Ausführungen des EuGH im sogenannten …

BFG RV/7102709/2018Hauptwohnsitzbefreiung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis15.07.2022

…die Gebäude hingegen als Abbruchobjekte nur Kosten verursachten, nicht in Betracht. Dadurch ergibt sich folgende Berechnung der Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen (besonderer Steuersatz von 25%) bzw. der Steuer für Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen (Beträge in €): Verkaufserlös a) | Verkaufserlös | 7.122.060,00 | - Befreiung…

BFG RV/7101706/2013Steuerhinterziehung in Form der Nichtabgabe von Steuererklärungen eines in Österreich unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Pensionisten mit Einkünften aus in der Schweiz veranlagten Kapitalvermögen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis10.12.2018Teil 1/4

…aufgrund der abgegebenen Abgabenerklärungen sowie der Offenlegung der CH-Kapitalerträge für jedes einzelne der Streitjahre im Zuge der Selbstanzeige vom 05.11.2012 erfolgt wären. Die Kapitalerträge für die Jahre 2003 und 2004 seien mit dem Bruttobetrag mit dem besonderen Steuersatz von 25% zu besteuern…

BFG RS/7100015/20121. Glücksspielabgabepflicht gemäß § 57 Abs. 3 GSpG, wenn ohne Konzession gemäß § 14 GSpG und ohne landesrechtliche Bewilligung Spielteilnehmern Spiele über Terminals, die sich mit Spielautomaten in welchen das Spielergebnis getroffen wird, verbinden, angeboten werden. 2. Relation des Glücksspielmonopols zu § 57 Abs. 3 GSpG (§ 57 Abs. 4 GSpG) aus Sicht der Gebühren und Verkehrsteuern.
geltende FassungBFG-EntscheidungenSäumnisbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.11.2014Teil 3/4

…Novelle 2008, BGBl. I 2010/54 aus den im Gebührengesetz geregelten „Glücksverträgen“ gemäß § 33 TP 17 GebG herausgelöst und in das Glücksspielgesetz eingestellt wurde. Gleichzeitig wurde der allgemeine Steuersatz von 25% auf 16% gesenkt. Nach der Regierungsvorlage 657 BlgNr XXIV. GP zu § 57 Abs. 3…

UFSW RV/1667-W/021. Umsatz- und Gewinnhinzuschätzungen auf Grund von Schwarzeinkäufen 2. Schätzung wegen Nichtordnungsmäßigkeit der Bücher und Aufzeichnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.11.2005

…Flaschen Sekt, 7 kg Kaffee, 85 Flaschen Spirituosen a 0,75 Liter, 11 Flaschen a 1,0 Liter, 1 Flasche a 1,5 Liter und ca. 70 Flaschen a 0,25 bzw. 0,2 Liter. Weiters ein 50 Liter Fass, 38 Flaschen Kapsreiter, 65 Liter…

BFG RV/7103459/2012Keine Prävalenz des ordnungspolitischen Teiles des GSpG - die Besteuerung von Ausspielungen gemäß § 57 Abs. 1 GSpG iVm § 57 Abs. 3 GSpG über dezentrale Eingabeterminals, die sich mit Glücksspielautomaten in einem anderen Bundesland verbinden, knüpft nicht an den Ort, an dem der Glücksvertrag zustande kommt, sondern erfolgt für den geografischen Ort, von dem der Spielteilnehmer daran tatsächlich physisch teilnimmt. („Elektronische Lotterien über Video –Lotterie- Terminals“ ohne Konzession nach § 14 GSpG und ohne landesrechtliche Bewilligung gemäß § 5 GSpG – Ausspielungen gemäß § 57 Abs. 3 GSpG – Beschwerden betreffend Folgezeiträume zu BFG 21.11.2014, RS/7100015/2012).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.02.2015Teil 4/7

…Novelle 2008, BGBl. I 2010/54 aus den im Gebührengesetz geregelten „Glücksverträgen“ gemäß § 33 TP 17 GebG herausgelöst und in das Glücksspielgesetz eingestellt wurde. Gleichzeitig wurde der allgemeine Steuersatz von 25% auf 16% gesenkt. Nach der Regierungsvorlage 657 BlgNr XXIV. GP zu § 57 Abs. 3…

BFG RV/1100018/2014Deutsche Mitunternehmer bringen ihren Anteil an einer operativen österreichischen KG in eine deutsche GesmbH ein.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis06.06.2016Teil 1/2

…idF vor AbgÄG 2015 für Einbringungsstichtage ab 31.3.2012 bzw § 31 iVm § 37 EStG 1988 idF vor BudBG 2011). Auch die Anwendung des besonderen Steuersatzes im Falle der teilweisen Einschränkung des Besteuerungsrechtes wurde nunmehr mit dem AbgÄG 2015 klargestellt (vgl ErlRV 896 BlgNR 25…

EStR 2000 Rz 6223–622420.3 Besonderer Steuersatz
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…aus nichtselbständiger Arbeit) erzielten Einkünfte aus der Überlassung von Kapital, aus realisierten Wertsteigerungen aus Kapitalvermögen, aus Derivaten und aus Kryptowährungen Anwendung finden. Damit kommen die besonderen Steuersätze (25% bzw. 27,5%) für die genannten Einkünfte auch im betrieblichen Bereich zur Anwendung. (Der in § 27a Abs…