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57 Treffer1591 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/2127-W/021. Formeller Spruchinhalt eines Bescheides 2. Keine Gutschrift aufgrund der Anrechnung ausländischer Quellensteuern bei negativem Welteinkommen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.11.2003

…enger Zusammenhang, dass der Inhalt des Spruches unter Einbeziehung des Begründungsteiles zu erschließen ist. Ihre Grenze findet eine solche über den formalen Spruchinhalt hinausgehende Gesamtbetrachtung dann, wenn der formale Spruchinhalt durch Ausführungen im Begründungsteil nicht ergänzt wird, sondern mit diesem in Widerspruch gerät. Ein solcher…

UFSK RV/0126-K/06Zusammengefasste Festsetzung von selbstzuberechnenden Abgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.01.2008

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der K&PTGesmbH, V,B.8, vertreten durch Dr. Josef Pickerle, Steuerberater, 9500 Villach, Bahnhofstraße 8, vom 28. September 2005 gegen den Abgabenbescheid des Finanzamtes Spittal Villach, vertreten durch HR Dr. Veit Jonach, vom 9. September 2005…

UFSI RV/0304-I/04Vertreterhaftung - keine Auswechslung des Haftungszeitraumes durch die Berufungsbehörde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.03.2007

  Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch BA, vom 19. November 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 16. Oktober 2003 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Haftung wird…

UFSG FSRV/0024-G/10Strafbemessung bei undeutlichem, aber in Rechtskraft erwachsenen erstinstanzlichen Schuldspruch
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)31.05.2011Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Graz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Andrea Ornig sowie die Laienbeisitzer Dr. Otmar Donnerer und Ing. Johann Zötsch als weitere Mitglieder des Senates…

UFSG FSRV/0024-G/10Strafbemessung bei undeutlichem, aber in Rechtskraft erwachsenen erstinstanzlichen Schuldspruch
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)31.05.2011Teil 2/2

Betreffend den Voranmeldungszeitraum Oktober 2008 hätte E die Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von € 886,19 bis zum Ablauf des 15. Dezember 2008 zu entrichten gehabt; ebenso hätte er bis zu diesem Zeitpunkt eine ordnungsgemäße diesbezügliche Voranmeldung einzureichen gehabt, was er beides wissentlich unterlassen…

UFSW RD/0045-W/07Devolutionsantrag betreffend unterlassene Zurechnungsfortschreibung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.10.2007

…auch an den Vorgänger. An den Vorgänger sollte jedoch - zumindest auf Antrag - ein auf §92 gestützter Feststellungsbescheid ergehen. Spruchinhalt sollte sein, dass der Bewertungsgegenstand (zur Gänze oder ein Anteil hieran) ab einem bestimmten Stichtag dem Betreffenden nicht mehr zuzurechnen ist (vgl. Ritz, Kommentar zur Bundesabgabenordnung…

UFSZ3K ZRV/0074-Z3K/03Entziehen von Waren aus der zollamtlichen Überwachung durch Wegbringen vom Amtsplatz ohne deren vorhergehende Anmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)07.12.2005

…dass grundsätzlich die Abgaben nach Art. 203 ZK entstanden seien, ergibt sich jedoch aus dem Spruchinhalt kein Anhaltspunkt für eine Zollschuldentstehung nach Art. 203 ZK. Darüber hinaus kommt in der Begründung auch zum Ausdruck, dass bei toleranter Auslegung der Gemeinschaftsbestimmungen von einer Zollschuldentstehung nach Art…

UFSW RV/3381-W/08Berufung gegen ein nur dem KG-Beteiligten zugestelltes Schriftstück ohne Bescheidcharakter (Antrag Wiederaufnahme des Feststellungsverfahrens § 188 BAO)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.03.2012

…Finanzamt erließ vorläufige Feststellungsbescheide für diese Zeiträume wiederum mit NULL. Die neuen Bescheide erwuchsen in Rechtskraft. Für die Zeiträume bis 1994 erlassene Feststellungsbescheide gleichen Spruchinhalts erwuchsen ebenso in Rechtskraft. Am 18. April 2002 stellte der Bw näher begründete Anträge auf 1. "Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß …

UFSW RV/2324-W/08Anfechtung eines Pfändungsbescheides durch den Drittschuldner
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.01.2009

…anzusehen. Daraus gehe somit hervor, dass die Einfügung des § 65 Abs. 1 zweiter Satz AbgEO der Klarstellung des Spruchinhaltes des Pfändungsbescheides diene, wonach die Bekanntgabe der Höhe der Abgabenforderung und der Gebühren und Auslagenersätze im Sinne des § 26 AbgEO erforderlich wäre, nicht hingegen weitere Angaben…

UFSW RV/1119-W/04Das Prozentausmaß der AfA ist bereits im Jahr der Anschaffung zu wählen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.12.2004

…Verschulden vom Bw. im abgeschlossenen Verfahren nicht geltend gemacht werden hätten können, und bei deren Vorliegen Bescheide mit anderen Spruchinhalten ergangen wären. Sowohl ein Gutachten des Sachverständigen H als auch das Anlagenverzeichnis wurden in Kopie vorgelegt. Das Finanzamt wies den Antrag auf Wiederaufnahme gem. § 303…

UFSW RV/1560-W/12Kein Eintritt der Verjährung bei vorläufigen Bescheiden gemäß § 200 Abs. 1 BAO.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2013

…Februar 2006, 30. November 2009 sowie der mit Berufung bekämpfte Einkommensteuerbescheid 2003 vom 4. April 2012 haben jeweils zum Spruchinhalt, dass die Einkommensteuer 2003 "vorläufig für das Jahr 2003 festgesetzt wird". Im vorliegenden Fall erweist sich daher das Berufungsvorbringen des Bw. als aktenwidrig, dass bereits…

UFSZ3K ZRV/0301-Z3K/11Altlastenbeitrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)09.10.2012

…Normative Wirkung des Bescheides besteht daher nur darin, dass das bei der Vermischung eingesetzte Frischwasser kein Abfall ist. Dass die Behörde mit dem Spruchinhalt feststellen wollte, dass der im "Staub-Wasser-Gemisch" enthaltene Frischwasseranteil kein Abfall ist, ergibt sich ansatzweise aus der Begründung des Bescheides…

UFSZ3K ZRV/0300-Z3K/11Altlastenbeitrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)09.10.2012

…Normative Wirkung des Bescheides besteht daher nur darin, dass das bei der Vermischung eingesetzte Frischwasser kein Abfall ist. Dass die Behörde mit dem Spruchinhalt feststellen wollte, dass der im "Staub-Wasser-Gemisch" enthaltene Frischwasseranteil kein Abfall ist, ergibt sich ansatzweise aus der Begründung des Bescheides…

UFSZ3K ZRV/0299-Z3K/11Altlastenbeitrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)09.10.2012

…Normative Wirkung des Bescheides besteht daher nur darin, dass das bei der Vermischung eingesetzte Frischwasser kein Abfall ist. Dass die Behörde mit dem Spruchinhalt feststellen wollte, dass der im "Staub-Wasser-Gemisch" enthaltene Frischwasseranteil kein Abfall ist, ergibt sich ansatzweise aus der Begründung des Bescheides…

UFSZ3K ZRV/0294-Z3K/11Abfalleigenschaft von zur Staubbindung beigesetztem Wasser
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)09.10.2012

…Normative Wirkung des Bescheides besteht daher nur darin, dass das bei der Vermischung eingesetzte Frischwasser kein Abfall ist. Dass die Behörde mit dem Spruchinhalt feststellen wollte, dass der im "Staub-Wasser-Gemisch" enthaltene Frischwasseranteil kein Abfall ist, ergibt sich ansatzweise aus der Begründung des Bescheides…

UFSZ3K ZRV/0293-Z3K/11Abfalleigenschaft von zur Staubbindung beigesetztem Wasser
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)09.10.2012

…Normative Wirkung des Bescheides besteht daher nur darin, dass das bei der Vermischung eingesetzte Frischwasser kein Abfall ist. Dass die Behörde mit dem Spruchinhalt feststellen wollte, dass der im "Staub-Wasser-Gemisch" enthaltene Frischwasseranteil kein Abfall ist, ergibt sich ansatzweise aus der Begründung des Bescheides…

UFSZ3K ZRV/0292-Z3K/11Abfalleigenschaft von zur Staubbindung beigesetztem Wasser
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)09.10.2012

…Normative Wirkung des Bescheides besteht daher nur darin, dass das bei der Vermischung eingesetzte Frischwasser kein Abfall ist. Dass die Behörde mit dem Spruchinhalt feststellen wollte, dass der im "Staub-Wasser-Gemisch" enthaltene Frischwasseranteil kein Abfall ist, ergibt sich ansatzweise aus der Begründung des Bescheides…

UFSI RV/0656-I/12Die Energieabgabenvergütung ist für ein Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr) festzusetzen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.09.2012

…2010/2011, abgesprochen. Der Unabhängige Finanzsenat ist im Hinblick auf § 289 Abs. 2 BAO nicht berechtigt, den Zeitraum (Spruchinhalt) des angefochtenen Bescheides auf das in § 1 Abs. 1 EnAbgVergG normierte Wirtschaftsjahr der Bw. abzuändern. Es war somit spruchgemäß zu entscheiden. Innsbruck, am 27. September 2012

UFSI RV/0556-I/12Festsetzungszeitraum der Energieabgabenvergütung bei einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.09.2012

…Bescheid vom 14.5. 2012 wurde über eine Energieabgabenvergütung für das Kalenderjahr 2011 abgesprochen. Der Unabhängige Finanzsenat ist im Hinblick auf § 289 Abs. 2 BAO nicht berechtigt, den Zeitraum (Spruchinhalt) des angefochtenen Bescheides auf das in § 1 Abs. 1 bzw. § 2 Abs. 2 Z 1…

UFSI RV/0529-I/12Energieabgabenvergütung ist für ein Kalender- bzw. Wirtschaftsjahr festzusetzen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.09.2012

…10/2011 bezog. Der Unabhängige Finanzsenat ist im Hinblick auf § 289 Abs. 2 BAO nicht berechtigt, den Zeitraum (Spruchinhalt) des angefochtenen Bescheides auf das in § 1 Abs. 1 EnAbgVergG normierte Wirtschaftsjahr der Berufungswerberin abzuändern. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Innsbruck, am 4. September 2012