…Die Verlustvorträge wurden somit eindeutig dem an die Bw.GmbH übertragenen Betrieb zugerechnet. Nehmen Sie dazu Stellung! 3. Nach § 32 UmgrStG 1991 sind Spaltungen unter Anderem Auf- und Abspaltungen zur Neugründung oder zur Aufnahme auf Grund des Bundesgesetzes über die Spaltung von Kapitalgesellschaften, BGBl. Nr…
…Konzern ... sind im Kalenderjahr 2001 folgende Umgründungsschritte geplant. Die EFV und die SSLG spalten mit noch abzuschließenden Spaltungs- und Übernahmeverträgen mit Stichtag 30. September 2000 folgende Teilbetriebe zur Aufnahme in folgende 100%ige Tochtergesellschaften der L. AG ohne Gewährung von Anteilen ...., nach Abschluss des Einbringungsvertrages…
…um eine "Abspaltung zur Aufnahme" nach Art. VI UmgrStG mit Übertragung der Markenrechte als objektiv zuordenbares Betriebsvermögen. Die Abspaltung(en) erfolgte im Rahmen von "mehrfachen Umgründungen auf einen Stichtag" nach § 39 UmgrStG. 2. Gemäß § 32 Abs. 1 UmgrStG darf bei der Spaltung nur Vermögen iSd…
…angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe (1) Die berufungswerbende Gesellschaft (im folgenden kurz Bw.) wurde im Jahr 2005 gegründet und übernahm mit Spaltungs- und Übernahmsvertrag vom 14. Dezember 2005 im Zuge der Spaltung zur Aufnahme der xholding deren Teilbetrieb "Internationale Transporte und Spedition" zum Stichtag 31…
…Die berufungswerbende Gesellschaft war bis März 2005 im Transport- und Speditionsgewerbe tätig. Mit Spaltungs- und Übernahmsvertrag vom 14. Dezember 2005 wurde der Teilbetrieb "Internationale Transporte und Spedition" im Zuge der Spaltung zur Aufnahme mit Stichtag 31. März 2005 an die Xgmbh übertragen. (2) Im Zuge…
…Die Verlustvorträge wurden somit eindeutig dem an die M.GmbH übertragenen Betrieb zugerechnet. Nehmen Sie dazu Stellung! 3. Nach § 32 UmgrStG 1991 sind Spaltungen unter Anderem Auf- und Abspaltungen zur Neugründung oder zur Aufnahme auf Grund des Bundesgesetzes über die Spaltung von Kapitalgesellschaften, BGBl. Nr…
…UmgrStG nicht anwendbar sei. Diese Gesetzesstelle begünstige den Liegenschaftserwerb anlässlich einer Spaltung im Sinne des § 32 UmgrStG. Spaltungen im Sinne des § 32 UmgrStG seien Auf- und Abspaltungen zur Neugründung oder zur Aufnahme auf Grund des Bundesgesetzes über die Spaltung von Kapitalgesellschaften, BGBI Nr 304/1996…
…zur Neugründung aus der W.AG/alt (=kurz Alt AG) mit 1. August 2000 entstanden. Die Alt AG hat zum 31. Juli 2000 einen Zwischenabschluss erstellt und zu diesem Stichtag mit Hauptversammlungsbeschluss vom 2. Oktober 2000 die Übertragung des Betriebes im Wege der Spaltung zur…
…gesamten Personalbereich mit allen seinen tatsächlichen und rechtlichen Bestandteilen (im Folgenden "Personalbereich" genannt) ... durch Abspaltung zur Aufnahme gemäß § 17 (siebzehn) Spaltungsgesetz im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die übernehmende Gesellschaft. ... ... Fünftens Stichtag Stichtag und Zeitpunkt der Wirksamkeit der Spaltung ist der 30. (dreißigste) Juni 2000 (zweitausend)…
…2.) Spaltungs- und Übernahmsvertrag vom 17. Jänner 2006, abgeschlossen zwischen der Bw und der B-AG: "§ 1 Präambel Es ist beabsichtigt, dass die X-GmbH als übertragende Gesellschaft ihre Beteiligung ... an der A-AG ... durch verhältniswahrende Abspaltung zur Aufnahme gemäß §§ 17 iVm 2 ff SpaltG…
…einschließlich der öffentlichrechtlichen Dienstverhältnisse) mit Ausnahme der Vorstandsmitglieder (siehe Punkt Zweitens des Spaltungs- und Übernahmsvertrages) durch Abspaltung zur Aufnahme gemäß § 17 SpaltG auf die berufungswerbende Gesellschaft übertragen. Gemäß § 14 Abs. 2 Z 1 SpaltG gehen mit der Eintragung der Spaltung in das Firmenbuch die Vermögensteile…
…Pulverbeuteln, Flüssigampullen, Flaschen mit Tropfeinsätzen und ähnlichen Darreichungsformen von Flüssigkeiten und Pulvern zur Aufnahme in abgemessenen kleinen Mengen." Bei Waren der Lebensmittelindustrie (Abschnitt IV) handelt es sich grundsätzlich um Zubereitungen verschiedenster Ausgangsprodukte zu Lebensmitteln. Da keine der sonstigen in Abschnitt IV genannten Ausgangsprodukte (Fleisch, Fische…
…Durch die gegenständliche Vereinbarung in Verbindung mit einer geplanten Spaltung der XY-GmbH sichere sich die Privatstiftung entscheidenden Einfluss in ihrem Tochterunternehmen. Als Gegenleistung für die Verzichtserklärung verpflichtete sich die Privatstiftung zur Bezahlung eines einmaligen Ablösepreises in der Höhe von 3.300.000,00 €…
…diese Aufteilung allerdings erst für das Ergebnis des zweiten Halbjahres, das Ergebnis des ersten Halbjahres (vor Gründung der "atypisch stillen Gesellschaft") entfiel zur Gänze auf die Geschäftsherrin. Betriebsprüfung bei der Geschäftsherrin: Bei der Geschäftsherrin fand eine, auch die Jahre 1999 und 2000 betreffende abgabenbehördliche Prüfung…
…im Hause erbracht werden. Der nach Ansicht der Bp falsch oder nicht informierte Patient wird aber spätestens bei Aufnahme in das Privatspital durch Unterzeichnung der Patientenvereinbarung (Beilage /1) samt Mitvereinbarung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Privatkrankenanstalten in Österreich (Beilage /2) zur Kenntnis nehmen, dass im Privatspital…
…die Gebührenschuld mit der Aufnahme in die Bücher und Aufzeichnungen, die nach abgabenrechtlichen Vorschriften zu führen sind und als Urkunde über den Darlehens- oder Kreditvertrag gelten. Die belangte Behörde vertritt im angefochtenen Bescheid unter anderem die Auffassung, eine Schuldverschreibung sei ein Wertpapier zur langfristigen Kreditfinanzierung…
…Bw. erfolgte nach der Eintragung der Verschmelzung (mit der Organtochter) im Firmenbuch. Rechtsfolge einer Verschmelzung ist (ebenso wie bei den Vermögensübergängen im Rahmen einer Umwandlung und Spaltung) die Gesamtrechtsnachfolge gemäß § 19 BAO (Ritz, § 19 BAO, Rz 1 zur Verschmelzung einer GmbH mit einer AG gemäß …
…ua ausgeführt, die B GmbH solle mit der A GmbH zu einer Gesellschaft zusammengefasst werden, wobei die A GmbH die aufnehmende Gesellschaft und Rechtsnachfolgerin sein solle. Sowohl an der A GmbH als auch an der B GmbH hätte sich atypisch stille Gesellschafter beteiligt. Es bestünden…
…Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 27. März 2000 wurde die Übertragung des Betriebes Treuhand- und Beteiligungsverwaltung im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 1. Februar 2000 zur Aufnahme gemäß § 17 SpaltG zum Spaltungsstichtag 31. Dezember 1999 auf die M GmbH im Wege der Gesamtrechtsnachfolge beschlossen…
…Diese unterlagen wurden dem Finanzamt zur Kenntnisnahme übermittelt. Über die Berufung wurde erwogen: Sachverhalt: Mit Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 2. August 1999 überträgt die E- GmbH ihren gesamten Betrieb mit Ausnahme von Liegenschaften samt Betriebsgebäuden sowie bestimmten Beteiligungen und einigen anderen Vermögensteilen (im folgenden "operativer…