…für Spaltungsstichtage nach dem 31.12.2006). Nach § 36 UmgrStG unterbleibt eine Besteuerung der im Spaltungs- und Übernahmsvertrag festgelegten Gegenleistung. Für Zwecke der Ermittlung der Anschaffungskosten bzw. Buchwerte der Anteile im Zuge einer Spaltung zur Aufnahme gilt gemäß § 36 Abs. 4 UmgrStG - soweit auf die…
…Abstockung im Verkehrswertverhältnis des abgespaltenen Vermögens zum Verkehrswert der E1 vorzunehmen. 6.5.7. Gemischte Spaltungen bzw. Konzernspaltungen unter Mitbeteiligung konzernfremder Gesellschafter Rz 1766: Liegt eine Spaltung zur Aufnahme vor, bei der Vermögen auf eine verbundene Gesellschaft übertragen wird und an der spaltenden Gesellschaft konzernfremde…
…und behält die Liegenschaft zurück). Mit der Spaltung zur Aufnahme wird im Zusammenhang mit der Gesamtrechtsnachfolge neben dem Spaltungseffekt auf Übernehmerebene ein fusionsartiger Einbringungseffekt (Teilfusion) erzielt. Es sind daher folgende Arten der Spaltung zur Aufnahme zu unterscheiden: Konzentrationsauf- und -abspaltung, siehe Rz 1739 und Rz…
…Die Verlustvorträge wurden somit eindeutig dem an die Bw.GmbH übertragenen Betrieb zugerechnet. Nehmen Sie dazu Stellung! 3. Nach § 32 UmgrStG 1991 sind Spaltungen unter Anderem Auf- und Abspaltungen zur Neugründung oder zur Aufnahme auf Grund des Bundesgesetzes über die Spaltung von Kapitalgesellschaften, BGBl. Nr…
…Konzern ... sind im Kalenderjahr 2001 folgende Umgründungsschritte geplant. Die EFV und die SSLG spalten mit noch abzuschließenden Spaltungs- und Übernahmeverträgen mit Stichtag 30. September 2000 folgende Teilbetriebe zur Aufnahme in folgende 100%ige Tochtergesellschaften der L. AG ohne Gewährung von Anteilen ...., nach Abschluss des Einbringungsvertrages…
…um eine "Abspaltung zur Aufnahme" nach Art. VI UmgrStG mit Übertragung der Markenrechte als objektiv zuordenbares Betriebsvermögen. Die Abspaltung(en) erfolgte im Rahmen von "mehrfachen Umgründungen auf einen Stichtag" nach § 39 UmgrStG. 2. Gemäß § 32 Abs. 1 UmgrStG darf bei der Spaltung nur Vermögen iSd…
…Spaltungen (siehe § 37 Abs. 1 iVm Abs. 2 UmgrStG, auch Rz 1736). Beispiel 1: Die natürliche Person A erwirbt am 15.06.2009 einen 3-prozentigen Anteil an der X-AG. Zum Stichtag 31.12.2012 erfolgt eine verhältniswahrende Aufspaltung der X-AG zur Aufnahme…
…ihr Vermögen spalten. Die Spaltung ist nach Abs 2 möglich unter Fortbestand der übertragenden Gesellschaft, durch Übertragung eines oder mehrerer Vermögensteile dieser Gesellschaft im Weg der Gesamtrechtsnachfolge auf eine oder mehrere dadurch gegründete neue Kapitalgesellschaften (Abspaltung zur Neugründung), oder auf übernehmende Kapitalgesellschaften (Abspaltung zur Aufnahme)…
…angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe (1) Die berufungswerbende Gesellschaft (im folgenden kurz Bw.) wurde im Jahr 2005 gegründet und übernahm mit Spaltungs- und Übernahmsvertrag vom 14. Dezember 2005 im Zuge der Spaltung zur Aufnahme der xholding deren Teilbetrieb "Internationale Transporte und Spedition" zum Stichtag 31…
…Die berufungswerbende Gesellschaft war bis März 2005 im Transport- und Speditionsgewerbe tätig. Mit Spaltungs- und Übernahmsvertrag vom 14. Dezember 2005 wurde der Teilbetrieb "Internationale Transporte und Spedition" im Zuge der Spaltung zur Aufnahme mit Stichtag 31. März 2005 an die Xgmbh übertragen. (2) Im Zuge…
…Vermögens (siehe dazu Rz 1672 ff). Als FolgeBei der Rückwirkungsfiktion sind daher bei der Spaltung zur Aufnahme sind Rechtsgeschäfte zwischen der spaltenden und der übernehmenden Körperschaft betreffend das übertragene Vermögen, welche zwischen Spaltungsstichtag und dem Tag der Eintragung der Spaltung in das Firmenbuch abgeschlossen werden…
…und -Verluste, die aus dem Zusammenfallen von Forderungen und Verbindlichkeiten bei der übernehmenden Körperschaft entstehen können, sind nur bei der Spaltung zur Aufnahme möglich (siehe Rz 162 ff). Die steuerliche Berücksichtigung von Confusio-Gewinnen und -Verlusten hat in jenem Wirtschaftsjahr zu erfolgen, das dem Spaltungsstichtag…
…f (idF XY, XY) hielt die a als 100%ige Tochtergesellschaft der b. Mit Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 14. Juni 2005 erfolgte die Spaltung zur Aufnahme in die b (idF b) durch Übertragung des Betriebes "c". Wenn die Bf nun einwendet, es gebe hier keinen…
…Umgründungsschritt sei auf Grundlage des Generalversammlungsbeschlusses vom 19. August 2009 eine (Ab)Spaltung zur Aufnahme in die DMG (ehemals DHG) durch Übertragung des gesamten Betriebes mit Ausnahme der unter Punkt Drittens 10.4 des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 19. August 2009 taxativ angeführten Positionen erfolgt…
…Die Verlustvorträge wurden somit eindeutig dem an die M.GmbH übertragenen Betrieb zugerechnet. Nehmen Sie dazu Stellung! 3. Nach § 32 UmgrStG 1991 sind Spaltungen unter Anderem Auf- und Abspaltungen zur Neugründung oder zur Aufnahme auf Grund des Bundesgesetzes über die Spaltung von Kapitalgesellschaften, BGBl. Nr…
…3 Z 2 KStG 1988), vielfach zu einem Jahresverlust, der - bei einer Spaltung zur Aufnahme - dann auf Grund der Anordnung des § 35 UmgrStG auf die übernehmende Körperschaft übergehen würde. Der VwGH hält daher nach Auffassung des BFG die Teilwertabschreibung und den Verlust aus der Veräußerung…
…Konzernmutter und übertragende Gesellschaft mit der GmbH als übernehmende Gesellschaft einen Spaltungs- und Übernahmevertrag (siehe Näheres im Verfahrensgang Punkt 1) mit dem Ziel, das gesamte Personal der Bf, ausgenommen die Vorstandsmitglieder, im Wege einer durchgeführten Spaltung zur Aufnahme in die GmbH "abzuspalten". Im Zuge dessen…
…Gemäß § 14 Abs 2 SpaltG bewirkt die Eintragung der Spaltung in das Firmenbuch, dass die Vermögensteile der übertragenden Gesellschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die neue Gesellschaft übergehen. Auf die Spaltung zur Aufnahme sind die Vorschriften der §§ 2 bis 16 SpaltG sinngemäß anzuwenden (§ 17 SpaltG)…
…der A-AG in die D-GmbH eingebracht worden. - Mit Spaltungs- und Übernahmevertrag vom gleichen Tag (16.1.2013) sei das operative Geschäft samt Beteiligungen ebenfalls zum 30.9.2012 von der A-AG abgespalten und zur Aufnahme in die neugegründete A-GmbH übertragen worden…
…Steuerberatung-GmbH an Frau B ausbezahlten Honoraren: Am 2.1.2003 wurde zwischen der Z Steuerberatung GmbH, deren Rechtsnachfolgerin die XY-Steuerberatung-GmbH war (Spaltung zur Aufnahme in die XY-Steuerberatung-GmbH durch Übertragung der Zweigstelle Ort1 im Jahr 2009), und Frau B eine schriftliche…