…die Tochter den zweiten Studienabschnitt mit dem Semester 2005/2006 begonnen habe. Lt. Recherche der Referentin im Internet (univie.ac.at) gliedert sich das Diplomstudium der Theater-Film-und Medienwissenschaft gemäß § 2 des Studienplanes in zwei Studienabschnitte zu je vier Semester. Über die Berufung wurde…
…13. September 2007 bei, aus dem ersichtlich war, dass seine Tochter drei Prüfungen mit je zwei Semesterwochenstunden erfolgreich abgeschlossen habe. Letztlich legte er einen Einzahlungsbeleg über die Studiengebühren für die Studienrichtung Rechtswissenschaften für seine Tochter vom 28. September 2007 vor. Mit Schreiben vom 11. Oktober…
…März 2002 bis 28. Februar 2005 Familienbeihilfe zusteht. Die vorgesehene Studienzeit für das Studium Betriebswirtschaft betrug nach dem alten Studienplan für den ersten Studienabschnitt vier Semester zuzüglich eines Toleranzsemesters. Die Tochter der Bw. hätte somit den ersten Studienabschnitt bis spätestens Februar 2002 beenden müssen. Da…
…dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder des ersten Rigorosums oder von Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern des betriebenen Studiums im Gesamtumfang von acht Semesterwochenstunden nachgewiesen wird. Der Nachweis ist unabhängig von einem…
… 17 StudFG ausgeführt, S. habe nach dem 4. Semester das Studium gewechselt. In der fristgerecht dagegen erhobenen Berufung führte die Bw. aus, ihr Sohn habe bis Juni 2009 an der Technischen Universität Wien Informatik studiert. Er habe danach das Studium der Informatik an der Fachhochschule…
…gebührt. Dabei wurde vom Gesetzgeber klar geregelt, dass für ein Studium die Mindeststudiendauer um nicht mehr als ein Semester je Abschnitt oder die Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschritten werden darf um Anspruch auf Familienbeihilfe zu erhalten. Darüber hinaus ist für den Fall…
…Einrichtung besuchen, ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Gegenständlich ist unbestreitbar, dass die vom Sohn des Berufungswerbers besuchte Universität eine in §…
…eindeutige Rechtsnorm gibt, dass ein Student einen Studienabschnitt vor Ablauf der Mindestzeit abschließt. Es widerspricht den allgemeinen Denkgesetzen, dass ich als Familienbeihilfenbezieherin eines solchen Studenten mit dem Wegfall der Familienbeihilfe für eine Semester (...) bestraft werden soll. Bei teleologischer Rechtsabwägung muss es klar sein, dass dies…
…nicht vor, wenn die oder der Studierende das Studium öfter als zweimal gewechselt hat oder das Studium nach dem jeweils dritten fortgesetzt gemeldeten Semester (nach dem zweiten Ausbildungsjahr) gewechselt hat und nicht die gesamten Vorstudienzeiten für die Anspruchsdauer des nunmehr betriebenen Studiums berücksichtigt werden. Im §…
…dem von Ihnen beanstandetem Zeitraum unterbrechungsfrei mit allen vorgeschriebenen Kursen absolviert und hat lediglich die letzten Bakkalaureats Prüfungen noch nicht gemacht. Die abgeschlossenen Seminare und Prüfungen sind ja aus den in den letzten Semestern vorgelegten Studiennachweisen ersichtlich. Ich hatte ja in meinem letzten Schreiben erwähnt…
…Studienrichtung Sportwissenschaften inskribiert. Diese Studienrichtung habe es erlaubt, schiefsemestrig zu beginnen. Für die Dauer von drei Semestern habe er erfolgreich seine Studien betrieben. Der Erfolgsnachweis werde beigelegt. Im Sommer 2010 habe er sich in Wien dem Medizineraufnahmetest gestellt und diesen positiv bestanden. Somit habe er…
…wenn der Studierende 1. das Studium öfter als zweimal gewechselt hat oder 2. das Studium nach dem jeweils dritten inskribierten Semester (nach dem zweiten Ausbildungsjahr) gewechselt hat oder 3. nach einem Studienwechsel aus dem vorhergehenden Studium keinen günstigen Studienerfolg nachgewiesen hat, bis zum Nachweis eines…
…wenn der Studierende 1. das Studium öfter als zweimal gewechselt hat oder 2. das Studium nach dem jeweils dritten inskribierten Semester (nach dem zweiten Ausbildungsjahr) gewechselt hat oder 3. nach einem Studienwechsel aus dem vorhergehenden Studium keinen günstigen Studienerfolg nachgewiesen hat, bis zum Nachweis eines…
…Anspruchsdauer des nunmehr neuen Studiums die gesamten Vorstudienzeiten wegen Gleichwertigkeit angerechnet werden. Da nun zwischen dem ersten Studienabschnitt der Studienrichtung A. und den ersten Semestern des FH-Lehrgangs T. eine annähernde Äquivalenz besteht, werden die an der Universität Wien bisher absolvierten Prüfungen zur Gänze angerechnet…
…Teilnahmebestätigung an besagter Grundausbildung über 131 Lehreinheiten für den Ausbildungslehrgang und über jeweils 10 Lehreinheiten für die Intervisionsgruppe (Peergruppe) und Literaturarbeit; 3. eine Teilnahmebestätigung über 28 Lehreinheiten für Selbsterfahrung in der Zeit vom 10. August 2007 bis 12. August 2007 mit dem Schwerpunkt Konfliktkompetenz; 4…
…ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Das Studium Ihrer Tochter ..., die im Oktober 1995 mit dem Studium begonnen hat, hätte den zweiten Studienabschnitt…
…17 Abs. 1 Z 2 StudFG kein günstiger Studienerfolg vorliege, da der Sohn des Berufungswerbers das Studium Telematik an der Technischen Universität Graz nach dem jeweils dritten fortgesetzt gemeldeten Semester (nach dem zweiten Ausbildungsjahr) gewechselt habe. Mit Bericht vom (ohne Datum), eingelangt am 7. Februar…
…StudFG liegt ein günstiger Studienerfolg nicht vor, wenn die oder der Studierende das Studium öfter als zweimal gewechselt hat oder das Studium nach dem jeweils dritten fortgesetzt gemeldeten Semesters (nach dem vorhergehenden Studium keinen günstigen Studienerfolg nachgewiesen hat, bis zum Nachweis eines günstigen Studienerfolges aus…
…nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Die Aufnahme als ordentliche Hörerin oder ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Im § 2 Abs…
…dass die vorgesehene Studienzeit von der Studienförderungswerberin nicht wesentlich überschritten werde, während § 18 Abs. 1 Studienförderungsgesetz das "nicht wesentliche Überschreiten" der Studiendauer als "die vorgesehene Studienzeit zuzüglich eines weiteren Semesters" präzisiere und damit FLAG § 2 Abs. 1 lit. b vollinhaltlich entspreche. Mit Berufungsvorentscheidung vom 28…