Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, WohnortBw, AdresseBw, vom 29. Oktober 2012 gegen den Einkommensteuerbescheid 2011 des Finanzamtes X vom 10. Oktober 2012 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe A) Steuererklärung: Der Berufungswerber (Bw…
…einem Kind, einem Stiefkind, einem Wahlkind oder einem Schwiegerkind des Zuwendenden (Abs.1) die sich nach Abs.1, 2 oder 3 ergebende Steuer um 3,5 v.H. des Wertes der durch die Zuwendung erworbenen Grundstücke. Wird durch die Zuwendung auch land- und forstwirtschaftliches Vermögen…
…an den Ehegatten, einen Elternteil, ein Kind, ein Enkelkind, ein Stiefkind, ein Wahlkind oder ein Schwiegerkind des Übergebers zur weiteren Bewirtschaftung gegen Sicherung des Lebensunterhaltes des Übergebers überlassen wird. § 5 GrEStG zählt auf, was u.a. Gegenleistung ist und bestimmt in Abs. 2 Z. 1…
…den Ehegatten, einen Elternteil, ein Kind, ein Enkelkind, ein Stiefkind, ein Wahlkind oder ein Schwiegerkind des Übergebers zur weiteren Bewirtschaftung gegen Sicherung des Lebensunterhaltes des Übergebers überlassen wird. § 1 Abs. 2 Bewertungsgesetz 1955 (BewG) normiert, dass die Bestimmungen des zweiten Teiles dieses Bundesgesetzes (§§18 bis…
…bei Zuwendungen an den Ehegatten, einen Elternteil, ein Kind, ein Enkelkind, ein Stiefkind, ein Wahlkind oder ein Schwiegerkind des Zuwendenden. Gemäß § 8 Abs. 5 ErbStG 1955 darf die sich nach den Abs. 1 ergebende Steuer im Falle des Abs. 4 lit. a nicht weniger als…
…ein Enkelkind, ein Stiefkind, ein Wahlkind oder ein Schwiegerkind des Übergebers zur weiteren Bewirtschaftung gegen Sicherung des Lebensunterhaltes des Übergebers überlassen wird. Dies gilt allerdings nur insoweit, als land- und forstwirtschaftliches Vermögen im Sinne der bewertungsrechtlichen Vorschriften übertragen wird. Übergabsverträge im bäuerlichen Bereich sind nach…
…den Ehegatten, einen Elternteil, ein Kind, ein Enkelkind, ein Stiefkind, ein Wahlkind oder ein Schwiegerkind des Übergebers 2 %, 2. durch einen Ehegatten von dem anderen Ehegatten bei Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse anlässlich der Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe 2 %, 3. durch andere…
…ein Kind, ein Enkelkind, ein Stiefkind, ein Wahlkind oder ein Schwiegerkind des Übergebers zur weiteren Bewirtschaftung gegen Sicherung des Lebensunterhaltes des Übergebers überlassen wird. Mit Erkenntnis vom 4. Dezember 2003, 2002/16/0246 vertrat der Verwaltungsgerichtshof die Auffassung, die Beschränkung der Anwendbarkeit der Bestimmung des…
…ein Kind, ein Enkelkind, ein Stiefkind, ein Wahlkind oder ein Schwiegerkind des Übergebers zur weiteren Bewirtschaftung gegen Sicherung des Lebensunterhaltes des Übergebers überlassen wird. Mit Erkenntnis vom 4. Dezember 2003, 2002/16/0246 vertrat der Verwaltungsgerichtshof die Auffassung, die Beschränkung der Anwendbarkeit der Bestimmung des…
…Ehegatten, einen Elternteil, ein Kind, ein Enkelkind, ein Stiefkind, ein Wahlkind oder ein Schwiegerkind des Übergebers 2 vH, 2. durch einen Ehegatten von dem anderen Ehegatten bei Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse anläßlich der Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe 2 vH, 3. durch…
…an den Ehegatten, einen Elternteil, ein Kind, ein Enkelkind, ein Stiefkind, ein Wahlkind oder ein Schwiegerkind des Übergebers zur weiteren Bewirtschaftung gegen Sicherung des Lebensunterhaltes des Übergebers überlassen wird. Gemäß § 6 Abs. 1 lit. a GrEStG ist als "Wert" des Grundstückes im Falle des § 4…
…an den Ehegatten, einen Elternteil, ein Kind, ein Enkelkind, ein Stiefkind, ein Wahlkind oder ein Schwiegerkind des Übergebers zur weiteren Bewirtschaftung gegen Sicherung des Lebensunterhaltes des Übergebers überlassen wird. § 5 GrEStG zählt auf, was u.a. Gegenleistung ist und bestimmt in Abs. 2 Z. 1…
…2 ErbStG der Zuschlag auf 2 % reduziert, wenn alle Begünstigen entweder Ehegatte, Elternteil, Kind, Enkelkind, Stiefkind, Wahlkind oder Schwiegerkind des Stifters sind. Im Falle der L. Privatstiftung seien gemäß § 6 der Stiftungserklärung vom 10. November 2003 folgende Personen begünstigt: Herr KR H. , sein Sohn Dr…
…einen Elternteil, ein Kind, ein Enkelkind, ein Stiefkind, ein Wahlkind oder ein Schwiegerkind des Zuwendenden um 2vH des Wertes des durch die Zuwendung erworbenen Grundstückes. Gemäß § 18 ErbStG ist für die Wertermittlung, soweit nichts anderes bestimmt ist, der Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld maßgebend. Gemäß §…
…an den Ehegatten, einen Elternteil, ein Kind, ein Enkelkind, ein Stiefkind, ein Wahlkind oder ein Schwiegerkind des Zuwendenden um 2 vH des Wertes der durch die Zuwendung erworbenen Grundstücke. Gemäß § 14 Abs. 1 bleibt bei der Berechnung der Steuer nach § 8 Abs. 1 oder § 8…
…ein Kind, ein Enkelkind, ein Stiefkind, ein Wahlkind oder ein Schwiegerkind des Übergebers 2% 2. durch einen Ehegatten von dem anderen Ehegatten bei Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse anlässlich der Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe 2% 3. durch andere Personen 3,5%. Es…
…ein Enkelkind, ein Stiefkind, ein Wahlkind oder ein Schwiegerkind des Übergebers 2 vH. Gemäß § 509 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) ist die Fruchtnießung das Recht eine fremde Sache, ohne jede Einschränkung aber unter Schonung der Substanz zu gebrauchen. Der Begriff der Gegenleistung ist nach seinem wirtschaftlichen…
…an den Ehegatten, einen Elternteil, ein Kind, ein Stiefkind, ein Wahlkind oder ein Schwiegerkind des Übergebers zur weiteren Bewirtschaftung gegen Sicherung des Lebensunterhaltes des Übergebers überlassen wird. Als Wert des Grundstückes ist im Falle des § 4 Abs. 2 Z. 2 der Einheitswert anzusetzen, wenn das…
…dem Ehegatten, einem Kind, einem Enkelkind, einem Stief- Wahl- oder Schwiegerkind zugewendet wurden. Gemäß § 12 Abs.1 lit.a erster Halbsatz ErbStG entsteht bei Erwerben von Todes wegen die Steuerschuld mit dem Tod des Erblassers. Gemäß § 13 Abs.1 ErbStG ist Steuerschuldner der Erwerber, bei…
…Aufgrund des zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhanges mit dem Ehescheidungsverfahren sei K noch als Schwiegerkind der Steuerklasse IV anzusehen. Das FA wies die Berufung als unbegründet ab. Darüber wurde Folgendes erwogen: Als Schenkung im Sinn des ErbStG gilt zunächst jede Schenkung im Sinne des bürgerlichen Rechtes…